Beamte,
welche
zu berichten haben
Die Erledigung
anordnende
Verfügung
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2 —
——
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2
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2020.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
21. Februar 1899,
Nr. 1958.
21120.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
27. April 1871,
Nr. 3231,
17. Januar 1901,
Nr. 455 und
21. Februar 1906,
Nr. 1624.
25. Mai 1910,
Nr. 4911.
4. April 1910,
Nr. 2902.
2220.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
2320
Sämtliche Sanitätsolonnen
vom Roten
Kreuz.
Desgl.
24125
9. März 1908,
Nr. 2795 und
17. Mai 1909,
Nr. 5583.
20. September 1890,
Nr. 12895.
2525
Herr Gemeinde—
Oberförster.
2630.
Herr Oberwachtmeister
Schmitt und die
berittenen Gendarmen.
Sämtliche Herren 2. April 1895,
Bürgermeister. K.- A. 840
und 4. Februar 1896
E. A. 479
27. Juni 1907,
Nr 7161.
27131.
Bekanntmachung. ——
Nach amtstierärztlicher Feststellung ist die Maul—
und Klauenseuche im Stadtkreise Saar—
brücken erloschen. Die durch meine Bekanntmachung
vom 28. v. MNcis. (Kreisblatt Seite 20) angeord—
neten Maßregeln werden daher mit dem heutigen
Tage wieder aufgehoben.
Saarbrücken, den 18. Februar 1911.
Königliche Polizei-Direktion.
J. A.
Schlesinger.
bokunntüchunen gcrer Behörsien.
Der Plan über die Errichtung einer ober—
irdischen Telegraphenlinie an der Diffelderstraße
in Dudweiler liegt bei dem K. Postamt in
Dudweiler vom 25. Februar ab 4 Wochen aus.
Trier, 24. Februar 1911.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
Polizeiverordnung
betreffend die Beleuchtung der Eingänge
zu den Wirtschaften bei Dunkelheit.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über
die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird zur
Erhaltung der Sicherheit und Ordnung für den Um—
fang der Bürgermeisterei Heusweiler fosgende Polizei—
hyerordnung ersassen
81.
Die Gast- und Schankwirte sind verpflichtet, je—
den Abend bei einbrechender Dunkelheit den Haupt—
eingang zu ihren Wirtschaften, gleichriel, ob sich
Gäste darin aufhalten oder nicht, durch eine über
oder neben der Haustür angebrachte, nach außen hell⸗
scheinende Laterne bis nach eingetretener Polizcistunde,
gegebenenfalls bis zur Entleeruna der Wirfschaft.
31 hescuchfeon
82.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen die—
ser Verordnung werden mit Gelditrafe bis zu dMt.
im Unrermögensfallemit perbältnismäßiger Kattiirof⸗
Jeahndet.
fo Maftizoi 38.
Die Polizeiverordnung tritt 14 Tage nach ihrer
Verkündigaung im Kreisklatt in Kraft.
84
Die den gleichen Gegenttand betreffende Poliei—
Srordnang vom, 18. November 1885 Kreisblait
Scite 197 — tritt mit dem gleichen Zeitpunkt außer
Kraft.
Heusweiler den 1. Februar 1011.
Die Polizeiverwaltunga,
Rürgermeister
M44
Gegenstand
Einsendung einer Nachweisung an die Königliche
Kreiskasse über die gesamten laufenden Schul—
unterhaltungskosten der einzelnen Schulver—
hände bezw. Gemeinden im abgelaufenen Rech—
nungsjahre.
zeitungsbericht.
Anzeige über die eingegangenen und abgelieferten
Gebühren für Bescheinigungen über Vertkehr
mit Kraftfahrzeugen.
Anzeige der im Laufe des Jahres beabsichtigten
größeren, an die Oeffentlichkeit tretenden
Uebungen.
Peränderungen der Feuerwehren und Löschgerät—
schaften.
Nachweisung derjenigen Gemeindeförster usw. welche
sich um die Schwarzwildvertilgung besonders
verdient gemacht haben.
Einreichung einer Nachweisung über die verab—
reichten Fouragerationen während des ver—
flossenen Vierteljahres.
Hunde- und Betriebssteuer-Ablieferung für den
Kreis.
Bekanntmachung.
In dem Stadtteil Saarlouis-Roden ist die Maul—
und Klauenseuche ausgebrochen. Ich habe daher mit
Rücksicht auf die zur Zeit bestehende Gefahr der Ver⸗
eitung der Seuche über den Stadtteil Roden die
Z3perre verhängt.
Zaarlouis, den 20. Februar 1911.
Der Landrat.
von Schütz
Bekanntmachung.
Die in Pachten ausgebrochene Maul— und
Zlauenseuche ist erloschen. Ich habe deshalb die
iber die Gemeinde Pachten verhängte Sperre aufgehoben.
Die Gemeinde Pachten ist in das be—
tehende Beobachtungsgebiet hineingezogen worden.
Saarlouis. den 16. Februar 1811.
Der Landrat.
v. Schütßz.
Bekanntmachung.
Im Bezirke der Gemeinde Picard iüt die
Maul- und Klauenseuche Qusgebrochen. Ich habe
»aher mit Rüchsicht auf die zurzeit bestehende Gefahr
»er Verbreitung über den genannten Ort die
Sperreverhängt. Zum Beobachtungsgebiet ge—
ören die Orte Alt- und Neuforweiler, Holzmühse,
delsberg, Beaumarais und Wallerfangen.
Saarslouis, den 16. Februar 1011.
Der Landrat.
y Schütz.
Bekanntmachung.
Die über die Gemeinde Dillingen wegen des
Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche am 10.
»s. Mts. verhängte Sperre habe ich aufgehoben.
Dillingen ist aber in das bestehende Beobach—
ungsgebiet hineingezogen worden.
Saarlouis, den 22. Februar 1911.
Der Königliche Landrat.
IJ. V.
Flaccus, Kreissekretär.
Bekanntmachung.
Unter dem Rindviehbestaͤnde der Schweyener
Mühle Gemeinde Schweyen ist die Maul- und
Klauenseuche festgestellt worden.
Ueber das Gehöft ist die Sperre verhänat.
Saargemünd. den 22. Februar 1011.
DR2rQ8roi4zdiroftor
Behkanntmachung.
Wegen Ausbruchs der Maul- und Hlauenseuche
in Lanningen habe ich gemäß 8 3 der Verordnung
des Kaiserlichen Ministeriums vom 18. November
1889 (Gentral- und Bezirksamtsblatt S. 298), über
die Gemeinden Porcelette mit Diesen, Karlingen,
Spittel, Merlenbach, Freimengen, Oberhomburg,
Henweiler, Machern, Klein-Ebersweiler, Kammern
nit Holbach, Vahl-Ebersing, Büdingen, Maxstadt,
Fremmersdorf, Lixingen, Lellingen, Altweiler,
Folschweiler, Wahnen und Durchthaäl die Ortssperre
erhängt.
Forbach, den 20 Febr 19011.
Der Kaiserliche Kreisdirektor:
Frhr. v. Woellwarth.
Bekanntmachung.
In der Gemeinde Kreuzwald ist die Maul- und
dMlauenseuche ausgebrochen.
Mit Rüchicht auf die zurzeit bestehende größere
Hefahr der Verbreitung der Seuche ist über die
genannte Ortschaft die Sperre verhängt worden.
Bolchen, den 18. Febr. 10141.
Der Kreisdirektor.
In Vertretung:
Unterschrift.
Bekanntmachung.
In Elschbach Bezirks-Amt Homburg ist die
Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Homburg, den 18. Februar 10911.
Kal. Bezirksamt.
Saarbrücken, den 27. Februar 1911.
Der König, Landrat.
v. Miauel.
4 9— —AX — X 2
— nzeiger
ddo dudehrüctter sireshlult.
Konkurse.
In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des
im 11. Februar 1910 zu Gresaubach verlebtem
Schreiners Matthias Steinemer wird das Ho—
rorar des Konkursverwalters Oberhoffér,
Prozeßagent zu Lebach, auf einhunderlzweiund—
wanzig Mark siebenundsechzig Pfg. festgesekt
Ueber den Nachlaß des am 29. Juni 1910 zu
Saarbrüden verstorbenen Kaufmannes Karl Putt
IAtz ist die Nachlaßverwaltung angeordnet. Zum
Nachlaßverwalter ist Gerichtsaktuar Schu zu Saar—
rücken hHestellt
Ladung.
1. Der Reservist EUugen Laruelle, geboren am
16. Oktober 1883 in Biberkirch, zuletzt in
Gersweiler wohnhaft,
2. der Wehrmann, David Dehaut, geboren am
1. Dezember 1869, in Neumühle, zulekt in
Dudweiler wohnhaft,
der Wehrmann Nikolaus Müller, geboren
am 28. Dezember 1870 in Oberhomburg, zuletzt
in Saarbrücken (Malstatt-Burbach) wohnhaft.
der Wehrmann Franz Wendel Seewald.
geboren am 20. Oktober 1874 in Merch—
weiler, zuletzt in Saarbrücken wohnhaft,
der Wehrmann Adolf Mast, geb. am 29.
März 1877. in Eisenach, zuletzt in Sgarbrücken
brücken (Malstatt-Burbach) wohnhaft,
3. der Wehrmann Anton Gantnet, geboren am
30. Mai, 1871 in Aufhausen, zuletzt in Saar—
brücken (Malstatt-Burbach) wohnhaft,
verden beschuldigt zu Nr. 1, als Reservist, zu Nr.
bis 6 als Wehrmann ohne Erlaubnis ausge—
vandert zu sein;
Uebertretung gegen 8 360 Rr. 3. des Straf—
zesetzbuchs in Verbindung mit 88 4, 11 des Reichs—
zeseßes vom 11. Februar 1888.
Dieselben werden auf Anordnung des Könialichen
Amtsgerichts guf,
den 5. April 1911. vormittags 9 Uhr,
»or das Königliche Schöffengericht in Saarbrücken,
Zzimmer Nr. 831, zur Hauptverhandlung geladen,
Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden die—
elben auf Grund der nacht8 472 der Strafprozeßordnung
von dem Königlichen Bezirkskommando in
aehrcen ausgestellfen Erkläruno nvoriain
werden
Aufgebot.
Der Konditor Theodor Stoll zu Saarbrücken 1,
kFisenbahnstr. 19, hat das Aufgebot des Sparkassenbuches
Nr. 9049 der Gersweiler Spar- und Darlehnskasse über
3630,41 Mark beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert. spä—
testens in dem auf
den 9. Mai 1911, vormittags 11 Uhr,
r vdemt unterzeichneten ssßopricht 2i“B Bara—