Bekanntmachung
An der Königlichen Lehranstalt für Wein⸗,
Obst⸗ und Gartenbau zu Geisenheim a. Rhein
finden im Jahre 1911 folgende Unter—
richtskurse statt:
1. Reblauskursus vom 16. bis 18. Februar,
2. Obstbaukursus vom 16. Februar bis 8.
März,
3. Baumwärterkursus vom 16. Februar bis
8. März,
4. Obstbaunachtursus vom 17. bis 22. Juli,
5. Baumwärternachkursus vom 17. bis 22.
Juli,
3. Obstverwertungskursus für Frauen vom 31.
Juli bis 5. August,
7. Obstverwertungskursus für Männer vom 8.
bis 19. August,
8. Analysenkursus vom 1. bis 12. August,
9. Hefekursus vom 14. bis 26. August.
Das Honorar beträgt:
für Kursus 1: nichts,
für Kursus 2 und 4: für Preußen 20 Mk., fün
Nichtpreußen (auch Lehrer) 30 Mk. Preu
ßische Lehrer sind frei. Personen, die nuh,
am Nachtursus (Nr. 4) teilnehmen, zahlen
8 Mk. Nichtpreußen 12 Mk.,
für Kursus 3 und 5: Preußen sind frei, Nicht—
preußen zahlen 10 Mk., und wenn sie nur
am Nachkursus (Nr. 5) teilnehmen, 5 Mk.,
für Kursus 6: für Preußen 6 Mk., für Nicht—
preußen 9 Mk.,
für Kursus 7: für Preußen 10 Mk., für Nicht—
preußen 15 Mk.,
für Kursus 8 u. 9: für Preußen je 20 Mk.,
für Nichtpreußen je 25 Mk., wozu noch 20
Mark für Gebrauchsgegenstände und 1 Mk.
für Bedienung kommen.
Anmeldungen sind zu richten, bezügl. der
Kurse 2 bis 7 äin die Direktion der Kgl. Lehr—
anstalt, bezügl. des Kursus 8 an den Vorstand
der önochemischen Versuchsstation und bezüägl.
des Kursus 9 an den Vorstand der pflanzen—
ohnysiologischen Versuchsstation.
Wegen Zulassung zum Reblauskursus (Nr. 1)
wollen sich Preußen an den Herrn Oberpräsiden—
ten der Provinz ihres Wohnsitzes, Nichspreußen
an ihre Landesregierung wenden.
Weitere Auskunft ergeben die von der An—
ttalt kostenfrei zu beziehenden Satzungen.
Der Direktor,
Prof. Dr. Wortmann, Geh. Reg.Rat.
Satzung
der Carnegle-Stiftung für Lebensretter.
81.
Mit dem von The Honourable Andrew Car—
negie zur Verfügung gestellten Kapital von Lu/,
Millionen Dollar wird unter dem Namen
„Carnegit-Stistung für Lebensretter“
eine Stiftung errichtet, über welche Seine Ma—
jestät der Deutsche Kaiser und König von Preu—
ßen das Protektorat zu ühernehmen die Gnade
hahen wollen
82.
Die Stiftung hat die Rechte einer juristi—
schen Verson und gilt als milde Stiftung im
Sinne der Stempel- und Steuergesetze.
Sie hat ihren Sitz in Berlin und führt
ein eigenes Siegel.
83.
Der Zweck der Stiftung ist die Linderung
der finanziellen Notstände, welche sich aus hel—
denmütigen Anstrengungen zur Rettung von
Menschenleben im Gebiete des Deutschen Reiches
und seiner Gewässer ergeben, sei es für die Le—
bensretter selbst durch deren vorübergehende
oder dauernde Erwerbsunfähigkeit, sei es, im
Falle des Todes dorselben. für ihre Hinterblie—
benen.
In erster Linie sind dabei diejenigen Un—
glücksfälle ins Auge gefaßt, welche sich bei Aus—
übung friedlicher Berufe, z. B. derjenigen der
Beraleute. Seeleute Nerrte Krankenpfledger.
Feuerwehrleute, Eisenbahn- und Polizeibeamte,
ꝛreignen.
Unter „Lebensrettern“ werden auch die—
enigen Personen verstanden, deren heldenmütige
Anstrengungen zur Rettung von Menschenleben
yvon Erfolg nicht gekrönt worden sind.
88 4 bis 12 ꝛc.
813.
Die von dem Kuratorium zu bewilligenden
Beihilfen sind einmalige oder fortlausende. Letz—
tere sollen
2) für Lebensretter
auf die Dauer ihrer völligen oder teil—
weisen Erwerbsunfähigkeit,
»Rrfür Hinterbliebene von Lebens—
rettern
und zwar für Witwen bis zur eventuel—
len Wiederverheiratung und für Kinder
bis längstens zur Erreichung eines zur
selbständigen Ernährung befähigenden Al—
ters
zewährt werden.
Für besonders befähigte Kinder können zu
hrer Erziehung für einen gehobenen Beruf in
Bezug auf die Höhe und Dauer der Unterstütz—
uing außergewöhnliche Aufwendungen gemacht
werden.
Den Sinterbliebenen können gleichgeachtet
verden andere nähere Verwandte, welche mit
»em Verstorbenen einen Haushalt gebildet und
n ihm den Ernährer verloren haben.
Die Zahlungen sollen in der Regel monatlich
hewirkt werden.
Sämtliche Bewilligungen aus der Stiftung
erfolgen unter Voraussetzung der Würdigkeit
und Bedürftigkeit der Empfänger, die fortlau—
fenden dementsprechend mit dem Vorbehalt
ederzeitigen Widerrufs, wenn diese Voraus—
etzungen nicht mehr zutreffen. Vor Entziehung
der Beihilfen soll den Empfängern jedoch Ge—
egenheit gegeben werden, sich wegen des ihnen
zur Last gelegten Betragens oder der einge—
retenen Aenderungen ihrer finanziellen Lage
zu äußern.
Das Vorhandensein der Voraussetzungen der
Bewilligung ist in angemessenen Zwischenräu—
men einer Nachprüfung zu unterziehen.
814.
Vor der Bewilligung von Beihilfen ist sei—
ens des Kuratoriums zu prüfen, ob den Emp—
ängern gegenüber Behörden, Organisationen,
Zassen, Versicherungsgesellschaften, Stiftungen
isw. ihrer etwaigen Pflicht zur Gewährung einer
Rente, Unterstützung oder Belohnung gerecht ge—
vorden sind. Nur insoweit die hierdurch er—
angten Mittel für die Berechtigten nicht als
rusreichend anerkannt werden, soll die Stif—
ung helfend eingreifen. Insbesondere soll von
zem Kuratorium darauf gesehen werden, daß die
»estehende Fürsorgepflicht des Staates, der Kom—
nunen, Berufsgenossenschaften, öffentlichen An—
talten usw. nicht durch die Tätigkeit der Stis—
ung in irgend einer Weise beeinträchtigt oder
boeschwächt wird
8 15.
Die Stiftung tritt mit dem Tage ihrer lan—
desherrlichen Genehmigung in Kraft. Notstände,
velche sich aus Unglücksfällen vor diesem Zeit—
»unkt herleiten, können bei dem Vorhanden—
ein der satzungsgemäßen Voraussetzungen nach
Maßgabe der am Schlusse jedes Rechnungs—
ahres verbleibenden Ersparnisse durch Bewil—
igung einmaliger Beihilsen seitens des Kura—
oriums berücksichtigt werden. Fortlaufende Bei—
hilfen zu gewähren ist in solchen Fällen nur
ausnahmsweise zulässig.
88 16 und 17 x.
den 17. Dezember 1910.
gez. Andrew Carnegie.
Saarbrücken, den 20. Februar 1911.
Der Königl. Landrat.
J M*
bessenhither Moeiger
ddes oösldehrüstzer Arblöhlltt.
Steckbriefe.
Gegen den unten Beschriebenen, welcher
lüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Bette
lei und Bedrohung verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und
in das nächste Gerichtsgefängnis abzuliefern, so—
wie zu den hiesigen Akten 7 D. Nr. 20,2/11 so
'ort Mitteilung zu machen.
Personbeschreibung: Familienname Dörr,
Vorname Albert, Stand und Gewerbe Tagner,
zgeboren am 20. Oktober 1878 zu Bildstock, Kreis
Saarbrücken, letzter Aufenthalt (Wohnung) Bild—
tock, jetziger (vermuteter) Aufenthalt unbekannt
Saarbrücken, den 30. Januar 1911.
Königliches Amtsgericht 7.
Gegen den unten Beschriebenen, welcher
lüchtig ist, jist die Untersuchungshaft wegen Dieb—
tahls verhuͤngt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und
in das nächste Gerichts-Gefängnis abzuliefern,
owie zu den hiesigen Akten Nr. 5060/10
'ofort Mitteilung zu machen.
Personbeschreibung: Familienname Wernet,
Vorname Peter, Stand und Gewerbe Haus—
diener, anscheinendes Alter 17 Jahre, geboren
am 12. September 18983 zu Stieringen, Kreis
Forbach, letzter Aufenthalt (Wohnung) Saar—
zrücken, jetziger (vermuteter) Aufenthalt unbe—
annt.
Saarbrücken, den 30. Januar 1911.
Königliche Amtsanwaltschaft.
—MB——— ùMCnmga e eeæîzvwteie .' ,NINII9IUNULtO
Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermö—
gen des Kaufmannes Josef Feit in Völklingen
vird Termin zur Prüfung der nachträglich an—
gemeldeten Forderungen auf
den 21. Februar 1911, vorm. 10 Uhr,
hestimmt.
Völklingen, 3. Februar 10911.
Königliches Amtsgericht
Konlurse.
Ueber das Vermögen des Otto Blinn,
Fuhrunternehmer zu Saarbrücken 2, ist am 3.
Februar 1911, nachmittags 1 Uhr, das Kon—
ursverfahren eröffnet worden.
Verwalter ist der Rechtsanwalt Dr. Leibl
n Saarbrücken. Offener Arrest mit Anzeige—
rist bis zum 10. März 1911. Ablauf der An—
neldefrist an demselben Tage. Erste Gläubiger—
»ersammlung am 2. März 1911, vormittags 11
Ahr, und allgemeiner Prüfungstermin am 24.
VYtärz 1911, vormittags 11 Uhr, an hiesiger
herichtsstelle.
Saarbrücken, den 3. Februar 1911.
Königliches Amtsgericht. Abt. 17.
Ueber das Vermögen des Konsumvereins
Bübingen und Umgegend, eingetragene Genos—
enschaft mit beschränkter Haftpflicht in Bübingen,
st am 4. Februar 1911, mittags 12 Uhr, das
Konkursvecfahren eröffnet worden.
Verwalter ist der Rechtsanwalt Dr. Dietz
in Saarbrücken. Offener Arrest mit Anzeige—
frist bis zum 18. März 1911. Ablauf der An—
neldefrist an demselben Tage. Erste Gläubiger—
versammlung am 4. März 1911, vormittags 11
Uhr, und allgemeiner Prüfungstermin am 31.
März 1911, vormittaas 11 Uhr. an hiesiger Ge—
ichtsstelle.
Saarbrücden, den 4. Februar 10911.
Könialiches Amtsgericht. Aht 17