Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbuunden mit Oeßentlichem Anzeiger.
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onnheumgon uer Fenrohrten.
Die Zinsscheine Reihe III Nr. 1 bis 20 zu
n Schuldverschreibungen der Z31/gen drut—
en Reichsanleihe von 1892, 1893 über die
insen für die zehn Jahre vom 1. Januar 1912
3 31. Dezember 1921 nebst den Erneuerungs⸗
einen für die solgende Reihe werden vom 1.
zember d. J. ab ausgereicht und zwar:
durch die Königlich Preußische Kontrolle der
aatspapiere in Berlin SW. 68. Oranien⸗
ze 92/94,
zurch die Königliche Seehandlung (Preußische
gatsbank) in Berlin W. 56, Marktgrafen⸗
aßze 46 2,
zurch die Preußische Zentralgenossenschasts⸗
in Berlin O. 2, am Zeughause 2,
durch alle Reichsbankhaupt- und Reichsbanklen
 und alle mit Kasseneinrichtung versehenen
ichsbanknebenstellen.
zurch alle preußischen Regierungshauptkassen,
reiskassen, Oberzollkassen, Zollkassen und
uptanttlich verwalteten hm
durch diesenigen Oberpostkassen, an deren Sitz
keine Reichsbankanstalt befindet,
rußerdem bei bestimmten außerpreußischen
assen.
Formulare zu den Verzeichnissen, mit w—
en die zur Abhebung der neuen Zinsscheinreihe
erechtigenden Grneuerungsscheine (Anweisungen,
(alons) einzuliesern sind, werden von den vor—
ezeichneren Ausreichungsstellen unentgeltlich ab—
nen.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen
edarf es zur Erlongung der neuen Zinsscheine
ur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhan—
n gelommen sind.
Berlin, den 14. November 1011.
Reichsschuldenverwaltung.
v. Bischoffshausen.

Die Zinsscheine Reihe IV Nr. 1 bis 20 zu
en Schuldverschreibungen der preußischen konsoli—
ierten 31, vormals 420ehigen Staatsanleihe von
1882 über die Zinsen für die zehn Rahre vom
Januar 1912 bis 31. Dezember 1921 nebit
en Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe
zerden
pornm 1. Dezember d. Is. ab
usgereicht und zwar
durch die Kontrolle der Staatspapiere in
zZerlin SW. 68, Oranienstraße 92/94,
durch die Königliche Seehandlung (Preußische
ztagtehank) in Berlin W. 56. Markgrafen—
rahe 46 a,
durch die Preubische Zentcal-Genossenschafts—
asie in Berlin C. 2, am Zeughause 2,
durch sämtliche preußische Regierungshaupt—
assen, Kreislassen, Oberzolllassen, JZollkassen
ind hauptamtlich verwaltete Forstkassen,
durch sämtliche Reichsbanshaupt- und Reichsankstellen
 und sämtliche mit Kasseneinrichtung
ersehene Reichsbantnebenstellen, sowie
durch diejenigen Ober-Postkassen, an deren
zß sich keine Reichsbankanstalt befindet.
Formulare zu den Verzeichnissen, mit wel—
hen die zur Abhehung der nenen Zinsscheinreihe
erechtigenden Esrneuerungsscheine (Anweisungen,
Talons) den Ausreichungsstellen einzuliefern sind,
nerden von diesen unentaëetflich hoegehen

Der Einreichung der Schuldverschreibungen
hedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine
rur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhan—
den gekommen sind.
Berlin, den 14. November 1911.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Bischosfshausen.

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Der zum Konsul für Mexiko in Düsseldorf
rnannte Herr Friedrich Albert ist zusolge Er—
asses des Herrn Ministers der auswärtigen An—
relegenheiten vom 8. November 1911 ——
n dieser Amtseigenschaft anerkannt und zugelas⸗
en worden.
Trier, den 20. November 1911.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.

Bekfgnuntmachung,
zen Lehrgang in der Hufhefchlaglehrschmiede hier
betreffend.
Es wird hiermit bekaunt gegeben, daß der
ächste Lehrgang in der Hufbeschlaa⸗Lehr—
hmiede hier
am Dienstag, den 2. Januar 1917
zeginnt.
Die Lehrschmiede hat den Zweck, künftigen
Beschlagschmieden die Gelegenheit zur Erwer—
ung derjenigen Kenntnisse im Hufbeschlage zu
zehen, welche zum Bestehen der im Gesetze vom
8. Juni 1884, betreffend die Ausübung des
zusbeschlag⸗Gewerbes, vorgeschriebenen Prüfung
ind zur rationellen Ausübung des Hufbeschla—
jes erforderlich sind.
Als Schüler werden in der Regel nur solche
ßersonen aufgenommen, welche die Gesellenprü—
ung im Hufbeschlage bestanden haben. Aus—
ahmen können in besonderen Fällen von der
ändigen Aufsichtsbehörde der Lehrschmiede au⸗—
estanden werden.
Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehr—
jang sind unter Beifügung der erforderlichen
Jeugnisse mindestens 14 Tage vor Beginn des
dursus au die ständige Aufsichtsbehörde der
dehrsichmiede, zu Händen des Obermeisters der
Schmiede-Innung zu Trier, Schmiedemeister A.
süs haum, Pferdemarkt Nr. S hier, zu rick—
en, welcher über die Aufnahme zu befinden hat.
Mehr als acht Schüler sollen in der Regel
in einem Kursus nicht teilnehmnen. Der Lehr—
jang umfaßt einen Zeitraum von drei Monaten.
ẽks findet in jedem Vierteljahr ein solcher startt,
dessen Schluß jedesmal mit der von der staat—
ichen Prüfungsbehsrde für Hufschmiede anbe—
aumten, in dem Amisblatt bekannt gemachten
brüfung zusammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre
»raktische Ausbildung unentgeltlich; sie haben
iber für ihren Unterhalt selbst zu sorgen und
zor Rblegung der Prüsung eine Prüfungsge—
zühr von 10 Mark zu entrichten. Auch hat
eder Schüler den Leitfaden des Hufbeschlags
Pprnfoissyr De Fhersein F nnzuschnffen

Mit Rücksicht auf die hohen Anforderungen,
welche bei den Prufungen für das Hufbeschlag—
jewerbe in stets steigenden Maße gestellt
derden, kann der rege Besuch der Lehrschmiede
nicht dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 21. November 1911.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
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dekannmuchunen
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des shrselizen Lonrusssimles.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in dem
hehöfte der Wwe. Gottfried Schmeer zu Bisch«
nisheim erloschen ist, wird meine polizeiliche An—
rdnung vom 6. 11. 1911 — RNr. 118686 Kreis⸗
»latt Seite 2090 — hiermit in ihrem qgangen
Imfange aufgehoben.
ZSaarbrücken, den 5. Dezember 10911.
Der Konigliche Landrat.
J. V.:
Wontt, Kreissekretär,

betgmtmechzngeon
der ßöne ön Pouze urtion.
Velanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis
scbracht, daß am 27. Dezember cr. und sol⸗
senden Tage innerhalb des Stadtbezirks Saare
rüden die periodisch zu wiederholende technische
Revision der Maße und Gewichte stattfindet.
Zaarbrücken, den 1. Dezember 1911.
Der Königliche Polizei-Direktor.
J. A.
Schlesinger.

Belanntmachung.
Die anläßlich der Feststellung der Wtaut und
Zlauenseuche auf dem hiesigen Güterbahnhofe
im 24. ds. Mts. angeordnete Beobachtung des
Ztadtteils St. Johann und des zwischen Saar
ind Hohenzollernstraße gelegenen Teiles von
Alt-Saarbrücken wird hiermit aufgehoben, da
veitere Seuchenfälle in dem Beobachtungsgebiete
nawischen nicht aufgetreten sind.
Saarbrüchen, den 1. Dezember 1811.
Der Königliche Polizei⸗Direktor.
J. A.
Posern.

Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Pflasterarbeiten wird
ie Mathildenstraße bis auf Weiteres für den
zurchgehenden Fuhrwerksverlehr polizeilich ge—
perrt. Die Straßensperrung ist durch entspre—
hende Schilder kenntlich gemacht. Zuwiderhande
ungen werden auf Grund der 88 58 und 60
der Straßenpolizeiverordnung vom 20. Septem⸗
zer 1902 bestraft.
Zaarbrücken, den 5. Dezember 1811.
Der Königliche Polizei⸗Direktor.
I. V.
Sommer,
Regierunas⸗Asseifor
            
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