Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

aarbrücker

Kreisblatt.

Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
kr. 50. — 37. Jahrgaug. Insertäionsgtebahren: die ogespaltene Zeile oder deren Raum 20. Plabet wiederholter Aufnahme
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en vom Konigl. Landratsamt Saarbrücken. Redaktion dez nichtamtlichen Teiles Druck und
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Sonder Ausgabe.

Bekanntmachung.
Auf Grund des Z 8 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 831. Mai 1869 und des 8 2 des Wahlreglements
bvom — setze ich den Tag, an dem die Auslegung der Wählerliften für die bevorstehenden Reichsstagswahlen
u beginnen hat,
gierdurch fest.

Berlin, den 30. November 1911

der Minister des Innern.
gez. von Dallwitz.

Indem vorstehende Bekauntmachung hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird, ersuche ich gleichzeitig die
Herren Bürgermeister des Kreises, in Gemäßheit des 8 8 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (GBundes—
zesezblatt Seite 145), die Wählerlisten an dem bestimmten Termine zur öffentlichen Auslegung zu bringen.
Nach 8 2 des Wahlreglements vom — ist der Tag, an welchem die Auslegung beginnt, unter
Hinweisung auf 8 83 des Reglements, sowie unter Angabe des Lokals, in welchem die Auslegung stattfindet, noch vor deren
Beginn in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
Saarbrücken, den 5. Dezember 18

Der Königliche Landrat
von Miquel.
            
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