Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Beauftragten auf eine oder mehrere Tages—
unden für Besucher gesperrt werden.
Gegenstände, welche die dazu Berechtigten
bon den Gräbern mit nach Hause nehmen
wollen, sind bei dem Friedbofaufseher an—
umelden

4

88.
Die Frist für die Wiederbenatzuug der Gräber
vird bei den Grävein Erwachsener auf 20 Jahre
ei den Gräbern von Kindern unter 8 Jahren
uuf 15 Jahre festgesetzt.
Vor Ablauf dieser Fristen darf auf derselben
telle keine fernere Beerdigung stattfinden

8 11
Leichen und Leichenresle, abgesehen von den
qüdsanden von Feuerbestactungen, dürfen nur
n der Erde, nicht obverirdisch bestattet werden.
Auf die Beisetzung von Urnen mit Feuerbe—
arutungsküdständen finden im übrigen alle für
die Beerdigung von Leichen in dieser Begräbnis—
»rduumg geiroffenen Bestimmungen sinngemäße
Anwendung. (Vergl. insbesondere die 68 4 u.
Die Beerdigungen erfolgen in Reihengräbern,
in Familien- und Rabattenbegräbnissen. Auf
veichen Friedhöfen Familienbegräbnisse verliehen
derden, bestimmt die Friedhofsdeputation.
Abgesonderte Begräbnieplätze für die eine oder
zudere Konfession werden nicht eingeräsumt.
Umbettung von Leichen.
Die Umbettung von Leichen oder Leichen—
essen ist nur mit schriftlicher Genehmigung der
önigslichen Polizei-Direktion gestattet.

In denjenigen Fällen, in welchen die Aus—
rabung einer Leiche auf Anordnung der König—
ichen Staatsanwaltschaft erfolgt, bedarf es der
»olizeilichen Genehmigung nicht.
In allen Fällen ist die Zustimmung des Ober—
»ürgermeisters einzuholen. (Siehe Tarif Ab—
chnitt XII).
Saarbrücken, den 9. November 1011.
Der Königliche Polizei-Direktor.
Sommer,
Regierungs-Assessor.

Im Auftrage des Herrn Regierungs-Präsi—
zenten in Trier wird der Plan zur Errichtung
iner Kleinbahn Brebach-Ensheim mit Abzwei—
jung von Eschringen nach Ormesheim auf
Frund des 8 17 des Gesetzes über Kleinbahnen
ind Privatbahnen vom 28. 7. 1892 bei der
königlichen Volizei-Direktion, Schloßplatz 1,
zimmer 1, während der nächsten 14 Tage vom
9. 11. 1911 bis einschließlich 12. 12. 1911 für
zie Bewohner in Saarbrücken (St. Johann) zu
edermanns Einsicht offen gelegt.
Während dieser Zeit kann jeder Beteiligte
m Umfange seines Interesses bei der diessei—
igen Stelle gegen das geplante Projekt Ein—
vendungen erheben, schristlich oder zu Pootokoll.
Zaarbrücken, den 28. November 19811.
Der Königliche Polizei-Direktor.
J. V.
Sommer,
Regierungs-Assessor.

Die Firma M. A. Winter &Cie. in Washing—
on vertreibt unter der Bezeichnung „Natürlicher
Hesundheitshersteller“ oder „Nalther-Tabletten“
zin Geheimmittel—
Der Vertrieb dieses Präparats unterliegt den
Bestimmungen der Kaiserlichen Verordnung be—
reffend den Verkehr mit Arzneimitteln vom 22.
Dktober 1901, sowie den Vorschriften über den
Perkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arznei—
nitteln vom 27. Juni 1907 und darf nur auf
irztliche Anordnung in Apotheken abgegeben
verden.
Da sich die Firma bemüht, unter Umgehung
der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen Agen—
ten zu werben, nehme ich Veranlassung, vor
dem Vertrieb, Ankauf und Verbrauch des Mit—
tels öffentlich zu warnen, da bei Zuwiderhand—
ung Bestrafung erfolgt.
ZSaarbrücken, den 28. November 1011.
Der Königliche Polizei-Direktor.
J. V.
Sommer,
Regierungs-Assessor
Die unter dem Schweinebestande des
Pensivnärs Ishann Schreiner, hierselbst Weiden—
traße 15, ausgebrochene Schweineseuche ist nach
amtstierärztlicher Feststellung erloschen.
Die angeordneten Schutzmaßregeln werden
piermit aufgehoben.
Saarbrüden, den 24. November 1911.
Der Königliche Polizei-Direktor.
J. A.
Posern.

Im Bezirke der Kgl. Polizeidirektion Saarbrücken empfingen in den Monaten September und Oktober 1911 Jagdscheine:

Afde.“
ser.“

Beginn
der
Gültig⸗
keit

Name

Stand

Wohnort

Kreis

Jahe Ta⸗ —* Un⸗
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02 3. Novp.

Zaarbrücken,

Kirst Eugen
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Kühn Adolf
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Korberg Karl
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Dr. med. Schmack
Müller Julius
Pallaske August
Fiedler Franz
Bosz Leo
Popp Karl
holde Georg
ßammacher Ferd.
Thiel Louis
Debus Otto
». Hornstein Oswald
Stille Karl
Boldt C.
Fichacker Emil
Schmeer Daniel
Brandt Albrecht
. Reitzenstein
Straßer Oskar
Hericke Kurt
Bosongaro-Crevenna
Pauly Veter

den 23. November 1014

nappschaftssekretär
Ingenieur
daufmann
daufmann
Zerwaltungssekretär
daufmann
daufmann
Idministrator
Kechtsanwalt
hemiker
deutnant
aufmann
Brov.⸗Beamter
Ickerer
herichtssekretär
ehrer
Hlasmacher

Ingenieur
Kaufmann
kisenb.⸗Obersekretär
Dekonom
Arzt
Ingenieur
lufseher
daufmann
zierbrauereibesitzer
daufmann
Jostdirektor
zdüttenbeamter
ingenieur
dandrichter
hutsbesitzer
kittmeister a. D.
zergw.«Direkt.⸗Sekret.
dofhhotograph
Virt
Ingenieur
nitt meister
zingenieur
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Iberleutnant
daufmann

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der Königliche Feoheidirentoe
J. V.:
Sommer,
Redierunas-Assessor

4
            
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