Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

2141

Polizeiliche Anordnung.
Nachdem in dem Gehöfte des Bergmannes
Baptist Kurtz in Geislautern die Maul- und
Klauenseuche amtlich festgestellt worden ist,
verden mit Rücksicht auf die z. Zt. be—
tehende größere Gefahr der Verbreitung die—
er Seuche auf Grund der 88 19 bis 29 und
4a des Reichsgesetzes betreffend die Abwehr
ind Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. 6.
888 und 1. 5. 1894 in Verbindung mit den
z8 57 bis 64 der Bundesratsinstruktion vom
27. 6. 1895 sowie des Erlasses des Herrn
Ministers für Landwirtschaft, Domänen und
Forsten vom 15. 3. 1911 — L. A. II. e 3557 —
die nachstehenden Maßregeln angeordnet:
Es wird ein Sperrbezirk und ein Beobach—
ungsgebiet gebildet:

4. Sperrbezirk:
Der Sperrbezirk erstreckt sich auf den zwischen
der Hammerbachbrüche und der Abzweigung des
Weges nach Großrosseln liegenden Teil von
Heislautern.

8. Beobachtungsgebiet:
Das Beobachtungsgebiet umfaßt den übrigen
Teil des Ortes Geislautern.
Für den Sperrbezirkwerdenfolgende
Maßregeln angeordnet:
1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unter—
liegen der Stallsperre.
Die Plätze vor den Stalltüren und Ge—
jöftseingängen der vrerseuchten Gehöfte, so—
wie die gepflasterten Wege an den Ställen
uind auf dem Hofe sind mehrmals täglich
durch Uebergießen mit Kalkwasser zu des—
nfizieren.
Das Geflügel ist so einzusperren, daß es
den Hof nicht verlassen kann.
Die Hunde und Kaken sind festzulegen.
Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur
den Besitzern, den mit der Wartung und
Pflege der Tiere beauftragten Personen
und Tierärzten gestattet.
Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und
anderen, in Ställen gewerbsmäßig ver—
kehrenden Personen ist das Betreten der
verseuchten Gehöfte untersagt.
Die Abgabe roher Milch aus den verseuchten
Gehöften ist verboten. Das Verbot erstreckt
sich auch auf Molkereirückstände, nicht je—
doch auf Butter und Käse.
Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperr⸗
bezirk ist ohne polizeiliche Erlaubnis ver—
doten.
Das Durchtreiben von Klauenvieh durch den
Sperrbezirk ist verboten.
znnerhalb des Beobachtungsgebietes gelten
folgende Anordnungen:
. Der Auftrieb von Klauenvieh aus dem Be—
obachtungsgebiet auf Märkte ist verboten.
Der Durchtrieb von Klauenvieh aus Ort—
schaften, die nicht im Beobachtungsgebiet
iegen, durch das Beobachtungsgebiet ist nur
nit Genehmigung des Landrats gestattet.
Die Ausfuhr von Klauenvieh ohne die Ge—
nehmigung des Landrats ist verboten.
Für den ganzen Landkreis Saar—
hbrücken gilt weiter folgende Anord—
nung:
Die Sammelmolkereien dürfen Magermilch,
Buttermilch und Molken nur nach Abkochen ab—
Jeben. Der Abkochung ist eine Erhitzung durch
inmittelbar oder mittelbar einwirkenden strömen—
den Wasserdampf auf 850 Celsius oder eine Er—
hitzung im Wasserbade auf 8850 Celsius für die
Dauer einer Minute gleich zu achten. Das
Verfüttern von Milch und Molkereirückständen
in das Vieh der Sammelmolkereiinhaber ist nur
inter der gleichen Bedingung gestattet.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen
verden, sofern nicht nach anderen gesetzlichen Be—
simmunden eine böhere Strafe verwirkt ist, ge—

näß 88 66 und 67 des Reichs-Viehseuchenge—
etzes mit Geldstrafe bis zu 160 Mk. oder Haft
—X
Die Anordnung tritt sofort in Kraft. Die
Bestimmungen werden aufgehoben, sobald die
ingangs bezeichnete Gefahr beseitigt ist.
Saarbrüchen, den 4. November 19811.
Der Königliche Landrat.
In Vertretung:
Wontt. Kreisssekretär.

Nachdem die Maul⸗- und Klauenseuche in dem
ßhehoͤfte, des Ackerers Heinrich Grund zu Scheidt er⸗
oschen ist und weitere Seuchenfälle in genanntem
Irte nicht mehr vorgekommen sind, werden die
»olizeilichen Anordnungen vom 3. Oktober 1911
—Kreisblatt Seite 190 , und pom 28. Oktober
91RKreisblatt Seite 201 — hierdurch in ihrem
vollen Umfange aufgehoben.
Saarbrüscken, den 4. November „18114.
Der Königliche Landrat:
J. V.
Wontt. Kreissekretär.

4...
dg annnt: Ail
—ID
Die unterm 28. August ds. Is. angeordnete
Sperrung der Stengelstraße für den durchgehen⸗
den Fuhrverkehr wird hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 27. Oktober 1911.
Der Königliche Polizei-Direktor.
J. V.
Sommer,
Regierungs-Assessor.

—IIIILIL
Sitzungs beschluß.
Gemäßns8 40 der Jagdordnung vom 15. Juli
907 (G6-S. S. 207) wird hiermit im Interesse
der Jagdpflege die Schonzeit der Reh—
älber im Regierungsbezirk Trier auf das
ranze Jahr 1911 ausgedehnt.
Trier. den 19. Oktober 1911.
Der Bezirks-Ausschuß.

Kreistag.
Am 2. d. Mts. fand im Kreistagssitzungs⸗
aale Schloßplatz 16 hierselbst ein Kreistag des
randkreises Saarbrücken statt. Von 38 stimm⸗
erechtigten Kreistagsmitgliedern waren 35 er⸗
chienen. Ferner waren erschienen zu Punkt 1
er nachfolgenden Tagesordnung von 6 gewähl⸗
en städtischen Wahlmännern 4. Weiter waren
inwesend bis zu Beginn der Tagesordnung die
zerren Ferdinand Böcking, Sohn des Geheimen
dommerzienrats Rudolf Böcking zu Brebach,
ind Gustav Böcking, Sohn des Kommerzienrats
Fduard Böcking zu Mülheim a. Rhein.
Vor Eintritt in die Tagesordnung über—
eichte Herr Ferdinand Böcking ein von sei⸗
em Valer, dem Herrn Geheimen Kommerzien—
at Rudolf Böcking zu Brebach, und seinen
Dheimen Kom.«R. Ed. Böcking zu Mülheim a.
ah. und Herrn Rich. Böcking zu Antwerpen für
eu Kreistagssaal gestiftetes Oelgemälde deren
hroßvaters, des Oberbergrats Heinrich Böcking.
der Vorsitzende des Kreistages dankte Namens
es Kreifes für das schöne Gemälde, als einen
veiteren Schmuck des neuen Kreistagssaales,
ind gedachte in längeren Ausführungen des
—chaffens des Oberbergrats Böcking, für den
zreis und die Stadt Saarbrücken, sowie die
trone Preußens. Ihm sei es in erster Linie zu
anken, daß im Jahre 1815 das industriereiche
Zzaarrevier nach 21jähriger Zugehörigkeit zu
frankreich wieder an Preußen gekommen sei.
Heboren in Trarbach 1785, sei er, nachdem er
ich dem Kaufmannsstande gewidmet und im
Anfang des 19. Jahrhunderts hierher gekom⸗
nen und sodann nach Verheiratung mit der
Tochter des Hüttenbesitzers Fr. Ph. Stumm sehr
hnell die große Bedeutung und Entstehungs—
Wolichteiten der Industrie kennen gelernt habe.

unablässig tätig gewesen, die Saarbrücker Lande
vieder zu Preußen zu bekommen. Mittelst
iner besonderen Ausarbeitung habe er den da—
naligen verantwortlichen Leitern der Ge—
chicke Preußens die großen Vorteile der Saar—
jegend für Preußen klar zu machen verstanden
und es sei nicht leicht gewesen, das Ziel zu
»rreichen. Das Bild werde hoch in Ehren ge—
sjalten und solle für Alle und allezeit ein An—
porn sein, für das Wohl des Kreises weiter
u arbeiten.
Herr Gustav Böcking dankte Namens der
Stifter dafür, daß die Tätigkeit ihres Urgroß—
»aters in so dankbarer Erinnerung stehe und
»aß das Bild einen so ehrenvollen Platz be—
ommen habe.
Der Unterzeichnete teilte dann schließlich noch
nit, daß Herr Geheimrat Böcking zu Brebach
ruch einen namhaften Geldbetrag für das neue
Kreisgebäude gestiftet habe.
Die Tagesordnung wurde wie folgt erledigt:
Als Vertreter für die Landwirtschaftskammer
auf Grund des Gesetzes vom 30. Juni 1894
G. S. S. 126) für die ausscheidenden, seit
1905 für den Land- und Stadtkreis Saar—
drüchen gewählten Mitglieder wurde auf
reitere 6 Jahre wiedergewählt Herr Guts—
besitzer, Oberstleutnant a. D. Schmidt von
Schwind zu Eschbergerhof. Neu gewählt
wurde Herr Ortsvorsteher Kohler zu Völk—
liingen.
Von den seit Ausscheiden der Stadt aus dem
Kreisverbande (1909) tätigen 6 Kreisausschuß—
mitgliedern wurden erstmalig gemäßn8 78
der Kreisordnung ausgelost: Gutsbesitzer
Bauer zu Hof Großwald und Hüttenbesitzer
Albrecht Korn von hier.
Der Kreistag erklärte sich gemäß 88 1, 3
ind 11 des Gesetzes vom 29. März 1879
G. S. S. 321), damit einverstanden, daß
der Ortsteil Neufechingen fortan zum Schieds—
nannsbezirk der Gemeinde Brebach gerechnet
vird und die Gemeinde Fechingen im Uebrigen
sohne den Ortsteil Neufechingen) ein selbst—
tändiger Schiedsmannsbezirk verbleibt. Für
die Gemeinde Brebach und den Ortsteil Neu—
fechingen wurden gleichzeitig gewählt:
als Schiedsmann:
Kaufmann Blind zu Brebach,
als Stellvertreter:
Kausmann Emil Adam zu Brebach.
. Die Einkommensteuerveranlagungskommission
(88 34, 50 des Einkommensteuergesetzes vom
24. Juni 1891) wurde verstärkt durch weitere
Vertreter aus dem Handwerkerstande und zwar
vurden gewählt:
als Mitglieder:
Metzgermeister Andreas Kremp zu Guichenbach,
Bäckermeister Heinrich Müller zu Ludweiler,
als Stellvertreter:
Anstreichermeister und Wirt Wilhelm Keßler zu
Quierschied.
Mit der Errichtung einer Kreisziegenzucht—
tation bei Schafbrücke gemäß dem Vorschlage
des Kreisausschusses erklärte sich der Kreis—
lag einstimmig einverstanden.
Ebenso einstimmig genehmigte der Kreistag
den Ankauf des Hauses des Herrn Architekten
Weszkalnys hier Schloßplatz 9 für Büro—
wecke des Kreises.
Zaarbrücken, den 3. November 1911.
Namens des Kreistages,
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
von Miquel—,
Landrat.
Die mit Genehmigung des Kreisausschusses
ei der hiesigen Gemeindekasse errichtete Kassen—
ssistentenstelle ist mit dem heutigen Tage dem
isherigen Kassengehilfen John hierselbst über—
ragen worden.
Friedrichsthal, den 1. November 1911.
Der Bürgermeister.
Forster
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.