Saarbrücker
Kreisblatt.
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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
)erausgegeben vom Königl. Landratsamt Saarbrücken. Redaktion des nichtamtlichen Teiles, Druck und Ar. 45. —⸗ 37. Jahrgang.
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en er eeee enee Montag, 6. November 1911.
Insertionsgeb —3 bie egespaltene Zeile oder deren Raum 20 Pfa, bei wiederholter Aufnahnu
o Rachlaß. Schluß der Inseratenannahme für die jeden Montag erscheinende Ausgabe: Freitags bei
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beßutochungen
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Am 1. Dezember d. J. findet in Preußen
ine außerordentliche Viehzählung statt.
Ich vertraue, daß. es wie bei früheren Zäh—
ungen, so auch diesmal gelingen wird, Per—
onen in genügender Zahl zu gewinnen, die sich
dem Zählgeschäfte ohne Anspruch auf eine Ver—
zütung unterziehen und möchte zu diesem Zwecke
die Herren Staats- und Gemeindebeamten des
Regierungsbezirks, insbesondere die Herren Leh—
rer, zur Beteiligung an der Zählung anregen.
Ich mache noch darauf aufmerksam, daß die
Viehzählung lediglich wissenschaftlichen und
oolkswirtschaftlichen Zwecken dienen soll; eine
Verwendung der Ergebnisse zu steuerlichen Zwek—
ken ist ausgeschlossen.
Trier, den 14. Oktober 1911.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Engelbrecht.
Des Königs Majestät haben durch Aller—
jöchsten Erlaß vom 3. Juli d. Is. der Stadt—
zemeinde Regensburg die Erlaubnis zu erteilen
zjeruht, 80000 Lose der zur Wiederherstellung
»es „Reichssaales“ und seiner Nebenräume im
ilten Rathaus zu Regensburg für das König—
eich Bayern genehmigten Geldlotterie zum
zreise von je 3 Mk. in ganz Preußen zu ver—
reiben. Diese Lose müssen vor dem Vertriebe
on dem Königlichen Polizeipräsidium in Frank—
art a. M. abgestempelt werden. Die Ziehung
»Ill mit Genehmigung der Herren Minister des
znnern und der Finanzen am 6. und 7. Februar
912 in Regensburg stattfinden; mit dem Ver—
riebe der Lose in Preußen darf jedoch nicht vor
em 12. Januar 1912 begonnen werden.
Trier, den 14. Oktober 1911.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Engelbrecht.
Der Herr Minister des Innern hat durch Er—
aß vom 14. d. Mts. dem landwirtschaftlichen
Lerein für Rheinpreußen zu Bonn die Erlaubnis
erteilt, gelegentlich der im Juli 1912 in Bonn
tattfindenden Rheinischen Provinzialpferdeaus—
tellung eine öffentliche Verlosung von Pferden
ind Silbergegenständen zu veranstalten und die
2ose in der ganzen Monarchie zu vertreiben.
Es sollen 200000 Lose zu je 1 Mk. ausge—
jeben werden und Gewinne im Gesamtwerte von
30 000 Mk. zur Ausspielung gelangen.
Trier, den 21. Oktober 1911.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
Auf Grund des 86 Abs. 2 der Verordnung,
»etreffend die Einrichtung einer Standesver—
rretung der Tierärzte, vom 2. April 1911 (G.
5. S. 61) setze ich als Termin für die Wahl
ur Tierärztekammer der Rheinprovinz
Endtermin für die Einsendung der Stimmzettel)
»en 15. November d. Is. fest. Von den wahl—
erechtigten Tierärzten des Regierungsbezirks
Trier sind je 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter
„UA wählen. Die Wahl erfolgt schriftlich durch
kinsendung der Stimmzettel an den unter—
eichneten Regierungspräsidenten.
Jeder Stimmzettel muß Namen, Stand und
Wohnort des Wählenden, sowie der von ihm
jewählten Mitglieder und Stellvertreter ent—
»alten und bis spätestens zum 15. November
». Is. bei mir eingegangen sein.
Ungültig sind:
— Stimmzettel, aus denen die Person des
Wählenden nicht ersichtlich ist oder die von
einer nichtwahlberechtigten Person ausge—
tellt sind,
Stimmzettel, die keinen oder keinen lesbaren
stamen enthalten,
Stimmzettel, auf denen mehr Namen als
u wählende Personen bezeichnet sind,
Stimmzettel, die einen Einspruch oder Vor—
hehalt enthalten,
Stimmzettel, soweit sie die Person des Ge—
vählten nicht unzweifelhaft erkennen lassen
»der den Namen einer nicht wählbaren
Person bezeichnen oder der Angabe ent—
dehren, ob der Benannte als Mitglied oder
als Stellvertreter gewählt worden ist.
Tdrier, den 20. Oktober 1911.
Der Regierungs-Präsident.
Baltz
Verbot des Handels mit Wiederläuern im
Umherziehen für den Regierungsbezirt Trier.
Auf Grund des 8 56b Absatz 3 der Reichs—
gjewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes vom
26. Juli 1900 (R.-G.Bl. S. 871) verlängere
ch zum Zwecke der Abwehr und Unterdrückung
»er Maul- und Klauenseuche das im 89 meiner
andespolizeilichen Anordnung vom 18. Mai 1911
Amtsbl. S. 176) erlassene, bis zum 1. November
911 geltende Verbot des Handels mit Wieder—
äuern im Umherziehen für den Umfang des
Kegierungsbezirks Trier vorläufig bis Ende
März 1912.
Der Ankauf von Wiederkäuern im Umher—
iehen bleibt jedoch außerhalb der Sperr- und
»er Beobachtungsgebiete unter der Bedingung ge—
tattet, daß die gekauften Tiere nicht von Gehöft
u Gehöft oder von Ort zu Ort miätgeführt,
ondern unmittelbar nach einem außerhalb eines
Sperr- und Beobachtungsgebiets liegenden Be—
timmungsorte gebracht werden (vgl. 8 2 der
andespolizeilichen Anordnung vom 16. August
.911 (Amtsbl. S. 270).
Zuwiderhandlungen werden nach 8 148 Ziffer
'a der Reichsgewerbeordnung mit Geldstrafe bis
zu 150 Mk. im Unvermögensfalle mit Haft bis
zu 4 Wochen bestraft, sofern nicht gemäß 8 328
des Reichsstrafgesetzbuchs eine härtere Strafe
erwirkt ist.
Trier. den 21. Oktober 1911.
Der Regierungs-Präsident.
Balk.
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat
durch Erlaß vom 31. Dezember 1910 (III. J.-Nr.
4785) dem katholischen Fürsorgeverein für
Mädchen, Frauen und Kinder in Düsseldorf die
erlaubnis erteilt, zum Besten seiner Zwecke im
Jahre 1912 eine einmalige Hauskollette bei
den katholischen Bewohnern der Rheinprovinz ab—
jalten zu lassen.
Mit der Einsammlung der Kollekte sind
olgende Personen beauftragt:
Lambert Lichtschlag aus TDüsseldorf,
Franz Krott aus Crefeld,
Robert Peters aus Crefeld,
Hermann Lütges aus Crefeld,
Hermann Vollekier aus Amern-St. Anton,,
Hermann Theißen aus Rath-Anhoven,
Adolf Fröhling aus Orken,
Robert Kürten aus Bechen,
Franz Odenthal aus Engeldorf,
Johann Schmidt aus Wermelskirchen,
Johann Wiblinghaus aus Neviges,
Arnold Johnen aus Lammersdorf,
Peter Graf aus Lammersdorf,
Martin Völl aus Lammersdorf,
Anton Reitz aus Hasenfeld,
Theodor Faust aus Cöln,
Anton Nolden aus Niederelvenich,
Theoder Esser aus Elfgen,
Leo Plum aus Scherpenseel,
Wilhelm Bihn aus Giesenkirchen,
Jakob Groß aus M.Gladbach,
Jean Breuer aus M.Gladbach,
Johann Wennekers aus Weege,
Karl Wieber aus Vohwinkel,
Jakob Blindert aus Pesch,
Peter Schäfer aus Rupperath,
zohann Peter Schäfer aus Rupperath,
Johann Pitzen aus Rupperath,
Wilhelm Fink aus Arnoldsweiler,
Michel Bresgen aus Schönau,
dermann Bürsch aus Corschenbroich,
Wilhelm Peters aus Dülken,
Heorg Miebach aus Uckerath,
Herm. Jos. Biertz aus Rövenich.
Trier, den 15. Oktober 1911.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Engelbrecht.
Landespolizeiliche Anordnung.
Wegen Wiederausbruchs der Maul— und
Tlauenseuche in mehreren Orten des Landkreises
Saarbrüchen und des Kreises Saarlouis wird
hiermit auf Grund des 8 28 des Reichsgesetzes,
hetr. die Abwehr und Unterdrückung von Vieh—
23. Juni 1880
euchen, vom J——— (R.G.«Bl. S. 153 ff.)
in Verbindung mit 8 64 Absatz 2 der Bundes—
ratsinstruktion zu dem vorbezeichneten Gesetze die
Abhaltung von Viehmärkten, mit Ausnahme der
n Viehhöfen stattfindenden Schlachtviehmärkte
owie der Pferdemärkte, in dem Stadi- und
Landkreise Saarbrücken und im Kreise Saar—
ouis bis auf Weiteres untersagt.
Trier, den 25. Oktober 1911.
Der Regierungs-Präsident.
Balt.
deßusmochungen
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Nachdem die Abheilung der Maul— und
Klauenseuche in dem Gehöfte des Ackerers Hein—
rich Grund zu Scheidt festgestellt ist, wird die
yolizeiliche Anordnung vom 3. ds. Mts. —
Kreisblatt Seite 190 — hierdurch dahin ab—
geändert, daß die Ortschaften Scheidterberg,
Rentrisch und Schafbrücke aus dem Beobach—
ungsgebiete ausgeschieden werden. Im Uebrigen
leibt die genannte polizeiliche Anordnung un—
erändert weiter bestehen.
Saarbrücken, den 28. Oktober 1011.
Der Königliche Landrat.
J. V.
Dr. Colberdg
2.