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Die Eheleute Karl Wolle, früher Stations—
gehilfe, jetzt Molkereibesitzer in Saarbrücken, und
Rosalie geb. Steffen haben durch Ehevertrag vom
21. Februar 1900 die Errungenschaftsgemeinschaft
bereinbart. Hinsichtlich des Vorbehaltsgutes und
des eingebrachten Gutes der Ehefrau sind Ver—
einbarungen getroffen in den Verträgen vom
21. Februar und 5. Dezember 1900, sowie 5.
Oktober 1911 und wird hierauf Bezug genommen.
5.R. Seite 2068.
Die Eheleute Jgnatz Kleisinger, Bäcker
n Saarbrücken, und Magdalena geb. Lauer,
Witwe 1. Ehe von Karl Schmidt, haben durch
Ehevertrag vom 7. Oktober 1911 den bisherigen
gesetzlichen Güterssand aufgehoben und voll—
tändige Gütertrennung vereinbart. Den ehe—
ichen Aufwand hat der Mann allein zu tragen.
Das Vermögen der Ehefrau geht aus dem Ver—
trage hervor. G.R. Seite 2067.
Die Eheleute Peter Hary, Bergmann in
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durch Ehevertrag vom 5. Oktober 1911 den bis—
herigen gesetzlichen Güterstand aufgehoben und
die Errungenschaftsgemeinschaft vereinbart. Hin—
ichtlich des Vorbehaltsgutes der Ehefrau und
des eingebrachten Gutes der Eheleute wird auf
den Vertrag verwiesen. G.eR. Seite 2066.
Die Eheleute Max Strauß, Architekt in
Saarbrücken, und Rosa geb. Eisenreich haben durch
Ehevertrag vom 4. Oktober 1911 den bisherigen
gesetzlichen Güterstand aufgehoben und voll—
sttändige Gütertrennung vereinbart. Den ehe—
sichen Aufwand hat der Ehemann allein zu
ragen. Das Vermögen der Ehefrau geht aus
dem Vertrage hervor. G.-R. Seite 2065.
Im Güterrechtsregister zu Völklingen ist in
Band V Seite 22 für die Ehe von Bergmann
Karl Scherer und Anna geb. Wolf, Shne
Stand, beide in Geislautern eingetragen worden:
Ddurch Ehevertrag vom 7. September 1911 ist
»ollständige Gütertrennung vereinbart und über
das Vermögen der Frau Bestimmunag getroffen
xorden.
Im Güterrechtsregister in Völklingen ist in
Band V Seite 23 für die Ehe von Hüttenarbeiter
Theophil Woloszyk und Antonie geb. Huge—
nann, Kolonialwarenhändlerin, beide in Ober—
zölklingen, eingetragen worden: Durch Ehever—
rag vom 26. September 1911 ist Gütertrennung
nach den 88 1421 u. f. B. G.⸗B. vereinbart.
Ddas gesamte gegenwärtige und zukünftige Ver—
nögen der Frau ist für Vorbehaltsqaut erklärt
vorden.
Die Eheleute Wilhelm Scholl, Metzger in
Saarbrücken, und Margareta geb. Windisch haben
durch Ehevertrag vom 13. September 1011
Gütertrennung vereinbart. Den ehelichen Auf—
wand hat der Mann allein zu tragen. Das
Vermögen der Ehefrau geht aus dem Vertrage
servor. G.R. Seite 2061.
Die Eheleute Peter Schneider 43, Berg—
nann in Riegelsberg, und Maria geb. Zimmer
zaben durch Ehevertrag vom 26. September 1911
inter Aufhebung des bisherigen Güterstandes
der übergeleiteten Fahrnisgemeinschaft Güter—
rennung vereinbatt. G.KRK. Seite 2062.
Die Eheleute Franz Hemmerling, Kauf—
nann in Saarbrücken, und Maria geb. Amlung
jaben durch Ehevertrag vom 29. August 1911
die Errungenschaftsgemeinschaft vereinbart. G.
R. Seite 2063.
Die Eheleute Otto Seyb, Kaufmann in
Zaarbrücken, und Ida geb. Meyer haben durch
khevertrag vom 1. September 1911 die Er—
ungenschaftsgemeinschaft vereinbart. Zum Vor—
»ehaltsgut der Ehefrau sind die im Vertrage
zerzeichneten Gegenstände und alles, was die—
elbe durch Erbfolge, Vermächtnis oder als
gflichtteil erwirbt oder was ihr unter Lebenden
»on einem Dritten unentgeltlich zugewendet wird,
»rklärt. G.R. Seite 2059.
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