Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Eheleute Nicl. Edmund Geisler-Ziegler habe ich
Verhandlung auf
Dienstag,den24. Oktober 1911, nach—
mittags 1Uhr
an Ort und Stelle anberaumt.
Alle an der Enteignung Beteiligten werden
zu der Verhandlung hierdurch unter der Ver—
warnung geladen, daß beim Ausbleiben der Ge—
ladenen ohne ihr Zutun die Entschädigung fest—
gestellt und wegen deren Auszahlung und Hin—
terlegung verfügt werden wird. Entschädigung
für Wege und Versäumnis kann nach dem Ge—
setze nicht gewährt werden.
Trier, den 11. Oktober 1911.
Der Enteignungskommissar.
Beermann,
Regierungsrat.

Zur Abschätzung der für die Turchführung der
Kirchstraße, der Neustraße und der Straße 6a
beanspruchten, in der Gemarkung Fechingen, Kreis
Saarbrücken belegenen Grundflächen habe ich
Verhandlung auf
Dienstag, den 17. Oktober 1911, nachmittags
21/, Uhr Eche Vrovinzial- und Neustraße in
Neufechingen
anberaumt.
Alle an der Enteignung Beteiligten werden
zu der Verhandlung hierdurch unter der Ver—
warnung geladen, daß beim Ausbleiben der Ge—
ladenen ohne ihr Zutun die Entschädigung fest—
gestellt und wegen deren Auszahlung und Hin—
terlegung verfügt werden wird. Entschädigung
für Wege und Versäumnis kann nach dem Ge—
setze nicht gewährt werden.
Trier, den 7. Oktober 1911.
Der Enteignungskommissar.
Beermann,
Regierungsrat.

Das Proviantamt Metz wird den Ankauf von
Hülsenfrüchten (Frbsen, Bohnen, Linsen) aus der
neuen Ernte aufnehmen und bis Mitte Februar
1912 fortsetzen.
Angebote unter Beifügung einer Probe von
etwa 3 Kilogramm können entweder an Proviant—
amt Metz direkt oder an Proviantamt Saarbrücken
eingereicht werden, bei welchen Aemtern auch die
Lieferungsbedingungen ausliegen.
Der Ankauf von Roggen, Hafer, Heu und Stroh
heim diesseitigen Amt wird fortgesetzt.
Saarbrücken, den 10. Oktober 1911.
Köniagliches Vropiantamt.

Die Kgl. Regierung hat durch Verfügung vom
29. September 1911, 11 14 199 bestimmt, daß von
der Fortführung des Verordnungsbuches in den
einzelnen Klassen in den von Rektoren und Haupt—
lehrern geleiteten Schulen abgesehen werden kann.
Das Verordnungsbuch ist in diesen Schulen in der
bisherigen Weise nur von den Leitern zu führen.
Die neuen Eintragungen sind allen Lehrpersonen
des Systems zur Kenntnisnahme vorzulegen und
ist das Buch dann im, Lehrerzimmer oder Klassen—
zimmer der Leiter, allen Lehrpersonen zugänglich,
aufzubewahren. Um die Brauchbarkeit des Buches
und die Uebersichtlichkeit zu erhöhen, wird es sich
empfehlen, daß die Leiter ein Inhaltsverzeichnis
anlegen. Die Leiter haben ferner die Lehrpersonen
in den Konferenzen nach Bedarf auf neue oder
frühere Verfügungen hinzuweisen oder sie mit ihnen
zu besprechen.
Saarbrücken, den 7. Oktober 1911.
Kal. Kreisschulinsp. I: I: u. Völklingen:
Marr Mylius, Tümmeler.
Schulraf

Die Firma Röchling'sche Eisen- und
Stahlwerke G. m.b. H. zu Völklingen a. / S.,
beabsichtigt auf ihrem daselbst belegenen
Fabrikgrundstüuck Flur 8 „in der Getzzloch“
38 Regenerativöfen autzustellen.
Dieses Unternehmen wird hiermit gemäß 8 17
der Reichsgewerbe-Ordnung mit dem Bemerken
zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß etwaige
Einwendungen, welche nicht auf privatrechtlichen
Titeln beruhen, bei mir binnen 14 Tagen schrift
lich in zwei Exemplaren oder zu Protokoll anzu
hrinden sind

Zeichnungen und Beschreibungen liegen bis
dahin während der Dienststunden auf meiner
Amtsstube zu jedermanns Einsicht offen.
Die Einspruchsfrist nimmt ihren Anfang an
dem Tage, an dem die diese Bekanntmachung
enthaltende Nummer des Amtsblattes erscheint.
Später eingehende Einwendungen haben
keinen Erfolg mehr.
Termin zur mündlichen Erörterung der recht—
zeitig erhobenen Einwendungen wird auf
Freitag, den 20. Oktober cr.
vormittags 10 Uhr,
auf meiner Amtsstube anberaumt, mit dem Er—
öffnen, daß im Falle des Ausbleibens des Unter—
nehmers oder des Widersprechenden gleichwohl
mit der Erörterung der Einwendungen vorge—
gangen werden wird.
Völklingen. den 3. Oktober 1911.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V.:
Der Beigeordnete, Klonz.

Der Saatenstaund Anfang Oktober 9l.
Zusammenstellung
der von den landwirtschaftlichen Vertrauensmännern des
Zreises Saarbrücken-Land über den Saatenstand
m Anfang des Monats Okt. 1911 abgegebenen Begut—
achtungsziffern (Noten); 1 — sehr gut, 2 — gut,
3 — mittel (durchschnittlich) 4æ — gering, 5 — sehr
gering. Runderlaß der Herren Minister für Landwirt—
schaft ꝛc. sowie des Innern vom 16. November 1901
1Bc 8476 M. f. L.
7b 3646 M. d. J.

Fruchtarten usw.

Durchschnitts
noten für den
Reg.
Staat Bezirt
L

Anzahl der
von den Vertrauensmannern
abgegebenen Noten

It.oh o lo.o ets

Kartoffeln
Zuckerrüben
Klee
Luzerne
Wiesen mit künst⸗
licher Be⸗ (Ent⸗)
wasserung
Andere Wiesen
Hafer

— 9 153 — 2
—2—2—
—E 31172
2-2-211
224 IFe
— 25245
11
Königlich Preußisches Statistisches Landesamt.
Evert, Präsident.

Bei einem geschlachteten Schweine des Berg
mannes Heinrich Wendel in Dudweiler, Finger—
83 Nr. 3, wurde Rotlauf amtlich festge—
tellt.
Ich habe deshalb über das betreffende Gehöft
die Sperre verhängt.
Dudweiler, den 3. Oktober 1911.
Der Bürgermeister:
—Ar
Der Beigeordnete:
Hübner

Die Rotlaufseuche in dem Gehöfte des Jakob
Streit in Jägersfreude, Bismarchstraße 70, ist er
oschen und die Gehöftsperre wieder aufgehoben.
Dudweiler. den 4. Oktober 189811.
Die Polizeiverwaltung:
Der Bürgermeister:
J. V.:
Der Beigeordnete:
Hübner

Bei einem geschlachteten Schweine des Bahn—
teigschaffners Gustav Jäche hier, Schlachthof—
ttraße Nr. 1 wurde Rotlaufseuche amtlich fest—
jestellt. Ich habe daher über das betr. Gehöft
die Sperre verhängt.
Dudweiler, den 10. Oktober 1911.
Der Bürgermeister.
Jost.

Unter dem Schweinebestande des Buchdruderei⸗
»esitzers Oskar Hampel und des Hüttenarbeiters
Friesenhahn zu Völklingen ist die Schweineseuche
ausgebrochen und wurde daher über die betref—
fenden Gehöfte die Sperre verhängt.
Völklingen, den 5. Oktober 1011.
Die Polizeiverwaltung:
Der Bürgermeister:
J. V.:
Der Beigeordnete:
KlIlonz.

Wie durch amtstierärztliche Untersuchung fest—
gestellt, ist die Rotlaufseuche unter dem Schweine—
destande des Jakob Beder in Neudorf ausge—
brochen. Ich habe deshalb über das Gehöft
die Sperre verhängt und die erforderlichen
Schutzmaßregeln angeordnet.
Püttlingen, den 10. Oktober 1911.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V.
Der Beigeordnete,
Kreutzer.

Das in der Altstadt Saarlouis anläßlich des
Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche unter
dem Viehbestande des Handelsmannes Isidor
Lazar, Bahnhofstraße, errichtete Beobachtungs—
gebiet wird auf die Bahnhofstraße beschränkt.
Vorläufig dürfen in Saarlouis keinerlei Vieh—
märkte stattfinden.
Saarlouis, den 10. Olt. 1910.
Der Königliche Landrat.
von Schük.

In verschiedenen Gehöften zu Ihn wurde Maul—
und Klauenseuche festgestellt. Ueber den Ort wurde
die Sperre verhängt. Zum Beobachtungsgebiet ge
hören die Orte Leidingen. Rammelfangen und Nied
altdorf.
Saarlouis, den 7. Oktober 1011.
Der Königliche Landrat
y. Schüntz

In Roßbrücken ist die Maul- und Klauenseuche
ausgebrochen. Ich habe über die genannte Ge—
meinde die Sperre gemäß 82 und über Mors—
bach, Kochern und Merlenbach die nach 8 3 der
Verordnung des Ministeriums vom 18. November
1889 verfügt.
Forbach, den 6. Oktober 1911.
Der Kreisdirektor:
Frhr. v. Woellwarth.
In, Gehnkirchen ist die Maul- und Klauenseuche
ausgebrochen.
Ueber die Gemeinde ist die Sperre verhängt.
Zum Beobachtungsgebiet gehören die Gemein—
den Ruplingen, Eblingen, Heinkingen, Mengen und
Wallerchen.
Bolchen, den 7. Oktober 1011.
Der Kreisdirektor

In Freisdorf ist die Maul- und Klauenseuche
erneut ausgebrochen.
Ueber die Gemeinde ist mit Ausnahme des
Banhofs Freisdorf die Ortssperre verhängt.
Der Bahnhof Freisdorf ist jedoch in das
Beobachtungsgebiet hineingezogen.
Bolchen. den 10. Oktober 1911.
Der Kreisdirektor.
Die Maul- und Klauenseuche in Maßweiler
erloschen.
Die angeordneten Schutzmaßregeln werden
daher aufgehoben.
Der Amtsbezirk Zweibrücken ist somit wieder
euchenfrei.
Dies ist sofort ortsüblich bekannt zu machen.
Zweibrücken, den 11. Oktober 19811.
Kgl. Bezirksamt Zweibrücken.
J. V.
Teufel.

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