und 1. 5. 1894 in Verbindung mit den
7 bis 64 der Bundesratsinstrufttion vom
6. 1895 sowie des Erlasses des Herrn
isters für Landwirtschaft, Domänen und,
ten vom 15. 3. 1911 — I. A. III. e 3557 -
nachstehenden Maßregeln angeordnet:
s wird ein Sperrbezirk und ein Beobach⸗
zgebiet gebildet:
A. Sperrbezirk:
er Sperrbezirk erstreckt sich auf den am
aUAfer des Scheidterbaches liegenden Teil
Ortes Scheidt.
B. Beobachtungsgebiet:
s Beobachtungsgebiet umfaßt den übrigen
des Ortes Scheidt sowie die Ortschaften
idterberg, Rentrisch und Schafbrücke.
tden Sperrbezirkwerden folgende
Maßregeln angeordnet:
Sämtliche Wiederküͤuer und Schweine unter⸗
liegen der Stallsiperre.
Die Plätze vor den Stalltüren und Ge—
höftseingaängen der verseuchten Gehöfte, so⸗
wie die gepflasterten Wege an den Ställen
und auf dem Hofe sind mehrmals täglich
durch Uebergießen mit Kalkwasser zu des
infizieren.
Das Sefbügel ist so einzusperren, daß es
den Hof nicht verlassen kann.
Die Hunde und Kahen sind festzulegen.
Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur
den Besitzern, den mit der Warkung und
Aflege der Tiere beauftragten Personen
und Tierärzten gestattet.
handlern, Schlächtern, Viehkostrierern und
aßderen. in Ställen gewerbeomsßig ver—⸗
ehrenden Petsonen ist das Betreten der
erseuchten Gehöfte untersagt.
dee Abgabe roher Milch aus den verseuchten
Sedften ist verboten. Das Verbot erstreckt
q auch auf Mollereirüchtände, nicht je⸗
och auf Butter und Käse.
e Einfuhr von Klauenvieh in den Sperr⸗
xzirk ist ohne polizeiliche Erlaubnis ver⸗
tem.
das Durchtreiben von Klauenvieh durch den
Serrbezirt ist verboten.
erhalb des Bephachtungsgebietes gelten
folgende Anordnungen:
Der Auftrieb von Klauenvieh aus dem Be—⸗
obachtungsgebiet auf Wärkte ist verboten.
Der Durchtrieb von Klauenvieh aus Ort—
schaften, die nicht im Beobachtungsgebiet
liegen, durch das Beobachtungsgebiet ist nur
mit Genehmigung des Landrats gefkattet.
Die ARusfuhr von Klauenvieh ohne die Ge—
tehmigung des Landrats ist verboten.
den ganzen Landkreis Saar—
den gilt weiter folgende Anordnung:
Die Sammelmolkereien dürfen Magermilch,
termilch und Polken nur nach Ablkochen ab—
in. Der Ablochung ist eine Erhitzung durch
rittelbar oder mittelbar einwirkenden trömen⸗
Wasserdaunpf auf 8860 Celsius oder eine Er—
ang im Wasserbdade auf 850 Celsius für die
ner einer Minute gleich zu achten. Das
mfüttern von Milch und Molkereirüchtänden
das Vieh der Sammelmolkereiinhaber ist nur
er der gleichen Bedingung gestattet.
JRuwiderhandtungen gegen diese Anordnuungen
den, sofern nicht nach auderen gesetzlichen Be—
mungen eine höhere Strafe verwirkt ist, ge⸗
z 88 66 und 67 des Reichs-Viehseuchenge⸗
s mit Gelditrafe bis zu 160 Vt. oder Haft
die Anordnung tritt sofort in Kraft. Die
immungen werden aufgehoben, sobald die
iangs bezeichnete Gefahr beseitigt ist.
Saorbruden, den 3. Oltober 1911.
Der Köonigliche Landrat.
In Vertretung:
Dir. Colberg,
Reierunoc⸗ Hoessor
Qoaoanntenochene
—A
I Bo zgpott
sber sn n —V——
Die unterm 9. August ds. Is. angeocrdnete
Sperrung des zwischen der Werder- und Hille—
ꝛrandstraße gelegenen Teiles der Francoisstraße
für den durchgehenden Fuhrverkehr wird hier
mit aufgehoben.
Zaarbrücken, den 3. Oktober 1911.
Der Königliche Polizei-Dircktor—
J. V.:
Sommer
Regierungs-Assessor.
Belanntmachung.
Die unterm 23. August ds. Is. angeordnete
Sperrung des zwischen Kasernen- und Vorstadt—
traße gelegenen Teiles der Roonstraße und des
wischen der Alexander- und Roonstraße ge—
egenen Teiles der Kasernenstraße für den durch
gehenden Fuhrverkehr wird hiermit aufgehoben
Saarbrücken, den 5. Oktober 1911.
Der Königliche Polizei-Direktor.
Sommer,
Regierungs-Assessor.
egat AG 3 3678
deknnnzunen ongerer 8udrten.
Am 19. Oktober, vormittags 10 Uhr, finder
im „Tannhäuser“ in Saarbrücken die Kreis—
onferenz der Lehrer und Lehrerinnen des Auf—
ichts bezirkes Saarbruden J statt.
Vortrag: „Der Lehrer im Dienste der
Jugendpflege.“
Das Thema ist an der Hand des Ministe—
rialerlasses betr. die Jugendpflege du bearbeiten
Falls der bereits ernannte Hauptreferent ver—
zindert ist, wird eine Lehrperson zum Kor—
eferate aufgefordert werden.
Saarbrücken, den 2. Otliober 10811.
Der Könial. Kreisschulinspektor.
Marsr
Am 2. Ofstober 1911 wird die normal⸗
purige Nebenbahn Lebach-Völklingen als
Nebenbahn mit den Bahnhöfen 3. Klasse Heus
veiler und Vüttlingen, den Bahnhöfen 4
Tlasse Eiweiler und Etzenhofen und den Halte—
»unkten Landsweiler und Kölln für den Ver—
onen⸗, Guter⸗, Gepãchvertehr, sowie für die Ab
ertigung von Leichen und lebenden Tieren er—
yfnet.
Die Haltepunkte Londsweiler und Kölln sind
rur für den Personenverkeht bestimmt.
Auf sämtlichen Bahnhöfen sind feste Ram—
ben für Kopf- und Seitenvecladung vorhanden.
Die Züge werden nach den besonders ver—
zffentlichten Fahrplänen verkehren.
Für die neue Bahnstrecke haben Gültigkeit:
die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom
4. November 1904 und die Eisenbahn-Verkehrs—
ordnung vom 23. Dezember 1908.
Ueber die Höhe der Tarifsätze geben die
Dienststellen Auskunft.
Saarbrücen, den 22. September 1011.
Gönioliche Eisenho dirttion
Bekanntinachung.
Die Rotlauf-Seuche in dem Gehöfte des
pensionietten Berginanns Johann Gales zu
Gersweiler ist erloschen. Die angeordneter
Sperrmaßregeln sind wieder aufgehoben.
Gersweiler (Saar). den 26. Sept. 1911.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Der Beigeordnete.
AMu R?
Belanntmachung
Infolge Ausbruchs der Rotlauf⸗Seuche habe
ich über die Gehöfte des Metzgers Max Ruh—
land zu Clarenthal und des Bergmanns Johaun
Peters zu Krughütte die Sperre verhängt.
Gersweiler (Saar), den 27. Sept. 1811.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V.
er Beigeordnete.
Schauß.
Bekanntmachung,
Infolge Ausbruchs der Rotlauf⸗Seuche habe
ch über das Gehöft des Bäckermeisters Jakob
Wacker zu Gersweiler die Sperre verhängt.
Gersweiler (Saar), den 28. Sept. 1011.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V.
Vor Beigeordnete
Schaußk
Die Rotlaufseuche im Gehöft des Schreiners
Georg Summer in Sellerbach ist erloschen und
die angeordnete Sperre aufgehoben worden.
Riegelsberg, den 26. September 10911.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister.
NR0—naer
In dem Gehöft des Bergmannes Jafob
Kreis in Ueberhofen ist die Schweineseuche aus—
gebrochen und habe ich über das Gehöft die
Znerre verhängt.
Riedelsbera, den 26. September 1011.
Die Polizeivperwaltung.
Der Bürgermeilter.
Landger
Der hiesige Gemeinderat hat in seiner Sitzung
bom 29. v. Mts. beschlossen, die amtlichen Be—
tanntmachungen im Kreisblatt zu veröffent
ichen.
Friedrichsthal, den 6. Okttober 1911.
Der Bürgermeister,
Forster
Die Rechnung der Gemeinde Friedrichsthal
für 1910 liegt vom 13 ds. Mis. ab während
14 Tagen zur Einsicht der Gemeindeglieder auf
»m Bürgecmeisteramt offen.
Friedrichsthal. den 6. Oktober 1911.
Der Bürgermeijter,
Forsiter
Die Herren Königl. Oberförster sind er—
mächtigt, zur Milderung des in Folge der außer⸗
»rdentlichen Dürre im Sommer dieses Jahres
zerrschenden Mangels an Streu, Waldstreu für
der Taxsätze abzugeben. Die Taxe für eine
Traglast Streulaub betrug bisher 50 Pfg. allo
etzt 17 Pfg.
Bestellungen auf Waldftreu werden von den
Polizeiserganten und auf dem Bürgermeisteramt
ntgegen genommen.
Friedrichsthal. den 7. Oktober 1911.
Der Bürgermeister,
Forster
Gemeinde:Angelegenheiten
von Fricdrichs hol
Die Herren Mirglieder des Gemeinderats werden
zur Erledigung der nachstehend verzeichneten An—
gelegenheiten auf Donnerstag, den 12. ds. Vits.
nachmnittags 4 Uhr hiermit eingeladen:
1. Bitle der Lehrerin Thomas, unter Belaffuus
ihres Wohnungsgeldes in der Dientwohiuag
ihres Vruders wohnen zu dürfen.
2. Verwaltung des Anteils am Legatensonds aus
dem Hospital zu Saarbrücken.
23 Antrag des Bundes der Blaufreumericcmde
ꝛat ftnãã r Rno⏑