Der Landmesser Peter Etges zu Saar—
brücken ist als gewerbetreibender Landmesser ge—
mäß 8 36 der Reichsgewerbeordnung vereidigt
worden.
Trier. den 17. Juli 1911.
Der Regierungs-Präsident.
J. B.: Alsen
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Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz zu
Coblenz hat in Gemäßheit des 8 2 des Gesetzes zur
Verhütung von Hochwassergefahren vom 16. August
1905 (G. S. S. 342) ein Verzeichnis für das nicht
hochwasserfrei angedeichte Ueberschwemmungsgebiet der
Rossel aufgestellt, nach welchem die Vorschrift des 81
des vorgenannten Gesetzes für diesen Bach in einge—
ichränkter Breite von der Wegebrücke Kleinrosseln—
Großrosseln bis zur Mündung in die Saar km 10,6
Anwendung finden soll. In diesem Gebiete dürfen
hiernach nicht ohne Genehmigung des
Kreisausschusses des Landkreises Saar—
hbrücken
Erhöhungen der Erdoberfläche und über die Erd—
oberfläche hinausragende Anlagen (eiche,
Dämme, Gebäude, Mauern und sonstige bau—
liche Anlagen, Feldziegeleien, Einfriedigungen,
Baum- und Strauchpflanzungen und ähnliche
Anlagen neu ausgeführt, erweitert, verlegt,
2Deiche, deichähnliche Erhöhungen und Dämme
ganz oder teilweise beseitigt werden.
Das Verzeichnis nebst den erforderlichen Lageplänen
iegt vom 9. August bis 20. September d. Is. bei dem
Bürgermeisteramt zu Völklingen zur öffentlichen Ein—
icht aus. Einwendungen gegen diese Pläne sind inner—
jalb der vorgenannten Frist bei dem Königlichen Land—
catsamte zu Saarbrücken anzubringen, widrigenfalls
die entgültige Feststellung des Verzeichnisses erfolgen
wird.
Saarbrücken, den 4. August 1911.
Der Königliche Landrat
J. A.
Dr. Colberg.
Im Kreisfe Saarbrücken-Land empfingen im Monat Juli 1911 Jagd'scheine:
Beginn
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2. Juli
3.
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9.
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22.
22.
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Schmidt Peter
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Braun Heinrich
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Kramer Arthur
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Zaarbrücken. den 1 August 1911.
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Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Lokomotiv—
führers Lorenz, hier, Aachenerstraße 47, des
Leitungsrevisors Heinrich Weller, hier, Metzer—
straße, und des Nikolaus Carl, hier, Am
Hahnen, ist amtstierärztlicher Feststellung zu—
folge die Schweineseuche ausgebrochen. Ein ver—
endetes Schwein des Hüttenarbeiters Georg
Kayser, hier, Seebohmstraße 14, wurde als der
Schweineseuche verdächtig befunden.
Die erforderlichen Schukmaßregeln sind ge—
troffen.
Saarbrücken, den 26. Juli 1911.
Könialiche Polizei-Direktion.
J. A.
Posern.
In Ergänzung meiner Anordnung vom 27.
Juli 1911 wird hiermit bekannt gegeben, daß
anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauen—
seuche unter dem Viehbestande des Bauunter—
nehmers Karl Hühne zu Saarbrücken II die
Abhaltung von Viehmärkten einschließlich der
Schweinemärkte im ganzen Stadtbezirk Saar—
hrücken bis auf weiteres verboten ist.
Saarbrücken, den 1. August 1911.
Dor Königliche Polizei-Direktor.
J. A.
Posern.
Wegen Ausführung von Kanalarbeiten in der
Pfählerstraße — von Mitte Moltke- bis Mitte
Steinmetzstraße (Graf Simonstraße) — und, in der
Steinmetzstraße werden diese Straßenteile bis auf
Weiteres für den durchgehenden Fuhrwerksverkehr
polizeilich gesperrt. — Die Straßensperrung ist
durch entsprechende Schilder kenntlich gemacht. Zu—
widerhandlungen werden auf Grund der 88 58 und
60 der Straßenpolizeiverorduung vom 20. Sep—
tember 1902 bestraft.
Saarbrücken, den 2. August 10911.
Der Königaliche Polizei-Direktor
J. V.:
Sommer,
VNonie Uunoes-Msiesio
Stand
Wohnort
Oberleutnant
Kaufmann
Pferdeaufseher
Bergmann
Kaufmann
Bergmann
Bergmann
Markscheider
Dieuze i. Lothr.
domburg i. Pfalz.
Dudweiler
Dudweiler
Saarbrücken 5.
Dudweiler
Dudweiler
Zaarbrücken
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Bekanntmachung.
Die im Herbst jeden Jahres regelmäßig eintre—
ende Steigerung des Güterversandes wird auch in
diesem Jahre größere Anforderungen an den Eisen—
zahnbetrieb und die Zuführung offener und ge—
zeckter Wagen stellen.
Zur Bewältigung des stärkeren Verkehrs ist es
aotwendig, daß die hierauf gerich‘eten Bestrebungen
der Eisenbahn-Verwaltung allereits Untertükung
inden.
Sierzu ist es in erster Linie erforderlich, daß
der Bedarf an Kohlen usw. für den Winter schon
vährend des Sommers bezogen, jedenfalls aber
ucht ausschließlich auf die Zeit der Rübenernte (Of—
ober bis Ende November) vershoben wird, weil in
dieser Zeit der verfügbare Bestand an offenen
Wagen knapp zu werden pflegt.
Für den Versand von Gütern in gedeckten Wa—
zen ist es nach den Erfahrungen notwendig, daß
die grohßen Versendungen an Düngemitteln gleich—
näßiger auf das ganze Jahr oder wenigitens einen
ängeren Zeitraum verteilt werden.
Bei allen Wagenladungen muh außerdem auf
die volle Ausnutzung des Ladegewichts sowie auf
die schleunige Be- und Entladung der Wagen Be—
dacht genommen werden.
Die beteiligten Kreise ersuchen wir, im eigenen
owie allseitigen Interesse hiernach zu verfahren und
vie erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Kal. Eisenbahndirektion.
Unterzeichneter wird vom 3. August bis
einschl. 13. September d. Is. durch den Kö—
niglichen Kreissekretär Petermann vertreten. In
der Zeit vom 3. -30. 8. und vom 4. -13. 9.
d. Is. erfolgten Ein- und Auszahlungen
an der Königlichen Kreiskasse Saarbrücken nun
Dienstags, Donnerstags und Sonn—
Abends und zwar von 8 bis 1 Uhr. Die Her—
ren Ortsvorsteher werden um kostenlose Ver—
zirentlichung gebeten.
Saarbrücken. 31. Juli 1911.
Braun,
Könial. Rentmeister
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Zaarbrücken
Saarbrücken
Saarbrücken
Saarbrücken
Saarbrücken
Saarbrücken
Der Königliche Landrat
v. Miquel.
Das Proviantamt hat den Ankauf von Rog—
gen und Stroh aus der neuen Ernte aufgenom—
men, auch setzt dasselbe den Ankauf von Heu
(auch Luzerne und Klee) noch fort.
Saarbrücken, den 1. August 1911.
Könial. Propiantamt
Bekanntmachung.
Die Firma Gebrüder Appolt, G.m. b. H.,
hemische Fabrik in Sulzbach, hat das auf ihrem
Fabrikgelände, Bann Sulzbach, Flur 15 Mr.
35,/12 errichtete Büttenhaus verlängert. Die Ab—
wässer der Anlage werden durch den Appolt'
schen Abzugsgraben dem Sulzbach zugeführt.
Etwaige Einwendungen hiergegen sind bin—
nen 14 Tagen bei der unterzeichneten Behörde
chriftlich in zwei Exemplaren oder zu Protokoll
anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können
Finwendungen nicht mehr angebracht werden.
Die Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne lie—
gen auf dem hiesigen Rathaus. Zimmer Nr. 7
zur Einsicht qus
Zur mündlichen Erörterung der erhobenen
Einwendungen setze ich Termin auf Donners⸗—
tag, den 24. August 1911, vormit—
tags 10 Uhr, in meinem Amtslokal, Rathaus
Zimmer Nr. 6 fest. Im Falle des Ausbleibens
des Unternehmers oder Widersprechenden wird
gleichwohl mit der Erörterung der Einwen
dungen vorgegangen werden.
Sulzbach-Saar, den 1. August 10911.
Der Bürgermeister:
FEymoest
Bekanntmachung.
Den ursprünglich auf den 28. Juli 1911 an—
gesetzten Termin zur Abschätzung der für die
Frmeiteruna des Bahnhofs Brehbach bhbeansyruch