Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

—— d 50 4æ
Kreisblatt
6

F * 2 22 * 22 2* * 2
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
Ar. 30. — — 37. Jahrgang. Inserttonsgebahren: die sgelpaltene Zeile oder deren Raum 20 Pfg, vei wiederholter Aufnahm—
24. ali 1911 —
Montag, —A ;

deeee vom Königl. Landraisamt Saarbrücken. Rebaktion des nichtamtlichen Teiles, Druck und
erlag von C H Scheur in Bolklingen (Zweigniederiassung Saarbrücken). Ter Abonnementspreitz
sür das Kreisblatt betragt jährlich JMkauswärts bei den Postanstalten z,o0 Mk. Die Abonnenten der
AD

besumochungen
lbo soghishon egigrungö-Prüfsonton.
Im Anschlusse an meine Bekanntmachung
om 23. v. Mts. J. A. 8648 bringe ich hiermit
* Kenntnis, daß der Herr Minister des In—
hern am 28. Juni d. Is. genehmigt hat, daß
die Ziehung der Lotterie zu Gunsten des Wett—
bewerbfluges „Ueber den Harz“ am 25. No—
dember d. Is. stattfindet.
Trier, den 6. Juli 1911.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.

Es wird ein Sperrbezirk und ein Beobach⸗ 9. DTas Durchtreiben von Klauenvieh durch
ungsagebiet gebildet: den —— ieee
— Innerhalb des eobachtungsge—
4. Sperrbezirk. bietes gelten folgende Anordnun—
Der Sperrbezirt erstreft sich auf den am gen?
linken Ufer des Scheidter Baches liegenden Teil 1. Der Auftrieb von Klauenvieh aus dem
des Ortes Rentrisch. Beobachtungsgebiet auf Märkte ist ver—
B.Beobachtungsgebiet. boten.
Das Beobachtungsgebiet umfaßt den übrigen Der Durchtrieb von Klauenvieh aus Ort—
Teil des Ortes Rentrisch. schasten, die nicht im Beobachtungsgebiet
Für den Sperrbezirk werden fol— liegen, durch das Beobachtungsgebiet ist
gende Mabregeln angeordnet: nur mit Genehmigung des Landrats ge—
1. Sämtliche Wiederläuer und Schweine un— stattet.
terliegen der Stallsperre. Die Ausfuhr von Klauenvieh ohne die
2 Die Plätze vor den Stalltüren und Ge— Genehmigung des Landrats ist verboten.
höftseingängen der verseuchten Gehöfte, Für den ganzen Landkreis Saar—
sowie die gepflasterten Wege an den brücken gilt weiter folgende Anord—
Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals nung.
täglich durch Uebergießen mit Kalkwasser Die Sammelmolkereien dürfen Magermilch,
zu desinfizieren. Buttermilch und Molken nur nach Abkochen ab—
Das Geflügel ist so einzusperren, daß es geben. Der Ablochung ist eine Erhitzung durch
den Hof nicht verlassen kann.. unmittelbar oder mittelbar einwirkenden strö—
Die Hunde und Katzen sind festzulegen. menden Wasserdampf auf 850 Celsius oder eine
Das Betreten der verseuhbten Ställe ist Erhitzung im Wasserbade auf 850 Celsius für
nur den Besitzern, den mit der Wartung die Dauer einer Minute gleich zu achten. Das
und Pflege der Tiere beauftragten Per- Verfüttern von Milch und Molkereirückständen
sonen und Tierärzten gestattet. an das Vieh der Sammelmollereiinhaber ist
Händ'ern, Schlächtern, Viehlastrierern und nur unter der gleichen Bedingung gestattet.
anderen, in Ställen gewerbsmäßig ver— Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen
kehrenden Personen ist das Betreten der werden, sofern nicht nach anderen gesetzlichen
verseuchten Gehöfte untersagt. Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist,
Die Abgabe roher Milch aus den ver- zemäß 88 66 und 67 des Reichs-⸗Viehseuchen⸗
seuchten Gehöften ist verboten. Das Ver- Fesetzes mit Geldstrafe bis zu 150 Mäark oder
bot erstreckt sich auch auf Molkereirück- daft bestraft.
flände, nicht jedoch auf Butter und Käse. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.
Die Einfuhr von Klauenvieh in den Die Bestimmungen werden aufgehoben, so—
Sperrbezirk ist ohne polizeiliche Erlaub- bald die eingangs bezeichnete Gefahr beseitigt
nis verboten. ist.
Saarbrücken, den 21. Juli 1911.
Der Königliche Landrat.
In Vertretung
Dr. Colberg.

bohnmo hungen
—DVV ——
Polizeiliche Anordnung.
Nachdem bei einer von dem Metzger Johann
7chwarz zu Rentrisch geschlachteten Kuh des
zäders August Wetzler in Rentrisch die
MNaul- und Klauenseuche festgestellt worden ist,
erden mit Rücksicht auf die z. ZIt. bestehende
rößere Gefahr der Verbreitung dieser Seuche
uf Grund der 88 19 bis 29 und 4442 des
eichsgesetzes betreffend die Abwehr und Un—
erdrücung von Viehseuchen vom 23. 6. 1888
ind 1. 5. 1894 in Verbindung mit den 88 57
iis 64 der Bundesratsinstruktion vom 27. 6.
sowie des Erlasses des Herrn Ministers
ür Landwirtichaft, Domänen und Forsten vom
s 3. 1911 — LJ. A. III. c 3557 — die nach—
tehenden Maßregeln angeordnet

Terminkalender für den Monat Augu't 1911.

Beamte, Die Erledigung
welche anordnende
i bhorichten haben Verfügung

Gegarenstand

Beßuntmert gen
9 39*
dder Moehhon Pohtzeiheohtion
Bekanntmachung.
Amtstierärztlicher Feststellung zufolge ist die
unter dem Schweinebestande des Hüttenarbeiters
Jakob Gilbert, hier, Weidenstraße 7, ausge—
brochene Schweineseuche erloschen. Die angeord—
ieten Schutzmaßregeln werden bhiermit aufge—
woben.
Saarbrücken. den 18. Juli 1911.
Könialiche Polizei-Direktion.
Posern

F

Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Desgl.
Der Herr Bürgermeister
zu Kleinblifttersdorf

Ig. Febr. 1891, Nr. 899. Zahl der Geburten und Sterbefälle des nverflossenen
Monats.
6. Dez. 1894, Nr. 14547. Renisionen der Gasleitungen
20. Mätz 1897, K. — D———— für Juli.
20 Juli 1911. Nr. 7091. Bericht über die Höhe der aus der Verpachtung des
Steinlagers im Gemeindewalde für das verflossene
Rechnungsjahr gezahlten Pachtzinses sowie über die
erfolgte Anlegung der Hälfte desselben.
Veränderungen im Verzeichnisse der ernanuten Lokal—
beobachter in Reblausangelegenheiten und der ge—
wählten Mitglieder der Lokalkommission.
Nachweisung über die Befruchtung der von Kgl. Land—
beschälern und angekörten Privathengsten gedeckten
Sluten. (Fehlanzeige nicht erforderlich)
27. Juni 1905, Uebersicht über Anlegung und Reparatur von gepflasterten
K. A. 2221. Straßenrinnen im abgelaufenen Etatsjahr.
26. Jan. 1909, K. A. 392. Nennhaftmachung von Teilhnehmern und Ersatzleuten zur
12. Juli 1900 R. A. 3058. Ausbildung als Obstbaumwärter in der Provinzial—
Wein- und Obstbauschule zu Trier. (Fehlanzeige
ist nicht erforderlich.)
29. Juli 1896. K. A. 32276. Nachweisung über Sammelfonds.
18. Dez. 1900,. K. A. 3779. Nachweisung über stattgehabte Nahrungsmittel-Unter—
suchungen.
7. Okt. 1891, J-Nr. 899 M. Anzen bezüglich der ausgehobenen Ersatzpflichtigen
welche die ihnen zuerkannten Strafen noch nicht ver—
büßt haben.
J. März 1908, Nr. 2795 Norknderungen der TeuermokhreavNschgerätichaften
33* — n —

Die H5. Bürgermeister 31
Brobhach u Kleinbhlittersdorf

Sämtliche Herren
Bijrgermeister.

Dosaol.

Nachdem in den Stallungen der Wirtschaft
Mainzerstraße Nr. 2 bei einem dem Viehhänd—
ler Leo Weiller hierselbst gehörigen Ochsen amts—
tierärztlich Maul- und Klauenseuche festgestellt
worden ist, werden bis auf Weiteres auf Grund
des 8 10 ff. des Reichsgesetzes, betr. die Abwehr
und Unterdrückung von Viehseuchen vom
— — —8 in Verbindung mit den 8 57 ff. der
Bundesratsinstruktion vom 27. 6. 1895, sowie
a , . Gor Mintte 0844

Sämtliche Herren
Büurgermeister

5

Desgl.
Desgl.

Sämtliche Herren
Bürgermeister
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.