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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
Nr. 29. 37. Jahrgang. Insertionsgebhren: die ögespaltene Zeile oder deren Raum 20 Pig, bei wiederholter Aufnahme
Montag, 17. Juli 1911
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zerauẽgegeben vom Königl. Landratzamt Saarbrücken. Redaktion des nichtamtlichen Teilez, Truck und
herlag von CH Scheur in Boltlingen (Zweigniederlasung Saarbrücken). Ter Abonnementsprei?
ex das Kreisblatt betragt jährlich OMk auswärts bei den Postanitalten 6b,00 Mk. Tie Abonnenien der
da⸗erhrũck⸗or Reioaite Macbrr x.e und der Rölflinger Zeitung erhalten das Ereiaksatt faitenlos alsSonderbeilage
Aufruf.
Am Freitag, den 9. Juni ist über die Ge—
narkungen Winzenheim und Hargesheim, sowie
einen Teil der Gemarkung Kreuznach und einige
ingrenzende Bezirke ein überaus verheerendes
hagelwetter niedergegangen. In dem betreffen—
»en Gebiete ist auf eine Ernte an Halmfrüchten
niicht mehr zu rechnen. Das Getreide ist voll—
tändig niedergeschlagen und gibt kaum einen
ztrohertrag. Auch die Hackfrüchte haben außer—
zxdentlich gelitten. Die Weinberge sind in
incin Umfange von 1200 Morgen vollständig
— D
ie Gescheine sind abgeschlagen, sondern auch
ie Reben sind so verletzt, daß in den nächsten
eiden Jahren eine Ernte im Weinbau nicht
u erwarten ist. Viele in den besten Jahren
ehende Weinberge müssen ausgehauen werden.
)as Unglück trifft die Bewohner um so emp—
indlicher, als schon die letzten Jahre eine mehr
der minder große Mißernte brachten. Seit
Jahren sind in dem verheerten Gebiete im
Leinbau Mißernten zu verzeichnen. Eine Neu—
estellung der verwüsteten Felder ist wegen der
orgeschrittenen Jahreszeit nicht mehr möglich.
dhne Hülfe können die Betroffenen weder ihr
zieh durchbringen, noch Saatgut für die nächste
zerbst- und Frühjahrsbestellung beschaffen. Der
ßesamtschaden wird sich auf annähernd 2 Mil—
ionen Mark belaufen. Von den Geschädigten
st niemand gegen Hagelschlag versichert, weil
eit Menschengedenken in den betroffenen Ge—
tnarkungen ein erheblicher Hagelschlag nicht
nedergegangen ist.
Es ergeht daher die dringende Bitte, zur Lin—
erung der großen Not beizutragen. Gaben
iehmen die Mittelrheinische Bank in Koblenz,
sie Kreiskommunalkasse in Kreuznach, Luisen—
traße, die Volksbank in Kreuznach, die Rhein.
Westfälische Diskonto-Gesellschaft in Kreuznach
ind die Gemeindekassen des Kreises Kreuznach
ntgegen.
der Oberpräsident der Rheinprovinz, Staats—
minister Freiherr von Rheinbaben.
Der Regierungs-Präsident Scherenberg.
der Landrat des Kreises Kreuznach v. Nasse
der Vorstand des Kreisvereins Kreuznach vom
Roten Kreuz.
der Vorstand des Zweigvereins Kreuznach vom
Vaterländischen Frauenverein.
Bürgermeister Dr. Schleicher-Kreuznach.
Superintendent Zimmermann-Roxheim.
Dechant Dr. Ott-Roxheim.
VPfarrer Wolter-Bretzenheim.
Nachweisung der an den Marktorten bezw.
nnerhalb'eder einzelnen Lieferungs-Verbände des
Regierungsbezirks Trier für die Vergütung ver—
abreichter Fourage maßgebenden Durchschnitte
der höchsten Tagespreise einschließlich eines Auf—
chlages von fünf vom Hundert für den Monat
Juni 1911*
mungsgebiet des Köllerbaches aufgestellt, nach
velchem die Vorschrift des 81 des vorgenannten
Hesetzes für diesen Bach in voller Breite von der
Gemeindegrenze Püttlingen Völtlingen (Em 7.700)
bis Brücke dicht oberhalb der Einmundung in die
Saar Em 9,940) Anwendung finden soil.“ In
diesem Gebiete dürfen hiernach nicht, ohne Ge—
nehmig ung des Kreisgusschufses des
Landkreises Saarbrücken
1. Erhöhungen der Erdoberfläche und üher die
Erdoberfläche hinausragende Anlagen (Deiche.
Dämme,, Gebäude, Mauern und sonstige bau—
liche Anlagen, Feldziegeleen, Einfriedigungen,
Baum-⸗ und Strauchpflanzungen und ühnliche
Anlagen) neu aufgeführt, erweitert, verlegt
2. Deiche, deichaähnliche Erhöhungen und danme
ganz oder teilweise beseitigt werden.
Das Verzeichnis nebst den erforderlichen Lage—
plänen liegt vom 18. Julied. Is vdis 28 Auguft
— Rathaus Zimmer 27 zuͤr vffentlichen Einsicht
aus.
„Einwendungen gegen diese Pläne sind innerhalb
dieser, Frist bei dem Königlichen Landratsamte zu
Saarbrücken, anzubringen, widrigenfals die end
bse Feststellung des Verzeichnisses erfolgen
wird.
Saa— den 12. Juli, 1911.
J Aöonialiche Landrat.
J »rg.
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der ngihon zeihikston.
Wegen Ausführung von Kanalarbeiten in
der Werder- und Hohenzollernstraße werden
vom 12. ds. Mts. ab bis auf Weiteres die
erstzgenannten Straßen zwischen der Hohen⸗
zollern und Francoisstraße für den gesamten
Fuhrwerksverkehr, die Hohenzollernstrahe zwi—
chen der Kronprinzen- und Malstatterstraße
für Fuhrwerke von mehr als 100 Zentner
Ladegewicht polizeilich gesperrt. Die Sperrung
der Straßen wird durch entsprechende Schilder
kenntlich gemacht. — Zuwiderhandlungen wer—
den auf Grund der 88 538 und 60 der Straßen⸗
polizeiverorduung vom 20. Sepfember 1902
bestraft.
Saarbrücken, den 10. Juli 1811.
Der Königliche Polizei-Direktor.
J. V.:
Sommer, Regierunas-Assessor.
Namen Es sind zu zahlen
— D —— Kilogr. Zugehbrige
—* e vafer Heu Strot lLieferunasverbãnde
e u .⸗
Trier — 8 B—4
Saarbrücken21
Trier Stadt u. Land
8 Saarburg.
alna Saarbrücken.
Saarlouis.
St. Wendel,
Ottweiler.
N Wittlich, Bern—
kastel-Cues, Bit⸗
burq, Daun, Prüm
Saarlouis s
St. Wendel 18
Wittlich us sol 6 ßos 6
Trier. den 6 Auli 1911.
Der Regierungs-VPräsident.
J. V.: Alsen.
Der Beschluß des Bischofs in Trier, nach
dem gemäß Artikel 1 des Gesetzes betreffend
die Bildung kirchlicher Hilfsfsonds für neu zu
ꝛrrichtende Pfarrgemeinden vom 29. Mai 1903
G.S. S. 182) in Verbindung mit Artikel 16
des Gesetzes vom 26. Mai 1909 (G.S. S.
343) in der Diözese Trier für die Etatsjahre
1911, 1912 und 1918 eine Umlage von
2/10 vom Hundert der von den katholischen Ge—
neindegliedern zu zahlenden Staatseinkommen—
teuer erhoben werden soll. wird hierdurch be—
tätigt.
Ferner wird der weitere Beschluß des Bi—
chofs in Trier, auf Grund des Artikels 1 des
Hesetzes betreffend die Erhebung von Abgaben
ür kirchliche Bedürfnisse der Diözesen der ka—
holischen Kirche in Preußfen vom 21. März
1906 (G.S. S. 105) in der Diözese Trier
ür die Etatsjahre 1911, 1912 und 1913 eine
Imlage von 8/10 von Hundert der von den ka—
holischen Gemeindegliedern zu zahlenden
ztaatseinkommensteuer zu erheben, bestätigt.
Coblenz, den 21. Juni 1911.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz.
In Vertretung: gez.: Momm.
Behuntthungen guugrer bohdellen.
Das neue Schuljahr an den Provinzial⸗—
Wein- und Obsftbauschulen in Trier, Kreuz—
nach und Ahrweiler beginnt anfangs Oktober.
Die Schulen verfolgen den Zweck, jungen
Leuten, die eine hinreichende Volksschulbildung
genossen und im Weinbau bezw. in der Landwirt
schaft bereits praktisch gearbeitet haben eine theo⸗
cetische und praktische Ausbildung im Weinbau,
Obst-, Acker-, Gemüse- und Pflanzenbau, sowie
in der Kellerwirtschaft, nebst den dazu gehöri—
gen Hilfswissenschaften zu gewähren. Der Lehr⸗
kursus ist auf eine einjährige Dauer mit 10
Lehrmonaten festgesetzt, jedoch mit der Maß⸗
zabe, daß diejenigen Schüler, die sich als Wein—
hbergsverwalter ausbilden wollen, die Anstalt
mindestens 2 Jahre besuchen müssen. Für das
zweite Jahr ist ein erweiterter Lehrplan vor—
gesehen.
Der Unterricht erstreckt sich auf folgende Ge—
genstände: Weinbau und Keilerwirtschaft,
Obst-, Acker⸗, Pflanzen- und Gemüsebau, Bo—
zonkunde. Düngerlehre. Botanit. Chemie Mi—
VV
lã sönglichen ogceünhsPrüsstnten
Mit Bezug auf meine Bekanntmachung vom
7. Mai d. Is. (Ja 6826) wird hierdurch zur
sfentlichen Kenntnis gebracht, daß sich der Herr
Kinister des Innern durch Erlah vom 14. ds.
Ats. damit einverstanden erklärt hat, daß die
ziehung der am 10. Mai ds. Is. (Ie 079)
enehmigten Lotterie der Internationalen Au—
mobilausstellung Berlin 1911 am 10. und
Januar 1012 stattfindet.
Trier. den 23. Juni 1911.
Der Regierungs-Präsident.
JWSchulin
Die den erwähnten Beschlüssen entsprechend
aufgestellten Matrikeln hat der Herr Oberprä—
sident der Rheinprovinz zufolge Erlasses vom
21. Juni d. Is. — II. 2959 — ebenfalls be—
tätigt.
Trier, den 4. Juli 1911.
Der Regierungs-Präsident.
J. NMeLindenberg.
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bobr
des önlüten nrustzumles.
Bekanntmachung.
.Der Herr Ober-Präsident, der Rheinprovinz zu
Loblenz hat in Gemäßheit des 82 des Gesetzes
ur Verhütung, von Hochwassergefahren vom 16.
August 1905 1G. S. S. 348), ein Verzeichnis für
acs nicht hochwasserfrei eingedeichte Ueherichmom
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