Saarbrücke,
Kreisblatt.
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
Nr. 28. — 37. Jahrgang.
Montag, 10. Juli 1911.
erausgegeben vom Königl. Landratsamt Saarbrücken. Redaktion des nichtamtlichen Teilez, Druck und
erlag von C HeScheur in Völklingen (Zweigniederlafssung Saarbrücken). Ter Abonnementspreis
ir daz Kreisblatt beträgt jährlich « Mkyguswärts bei den Postanstalten 600 Re. Tie Abonnenten der
zaarbrücker Neueste Nachrichlen und der Bölllinger Zeitung erhallen das reikbran kptenios aisSonterbeilage
Insertionsgebahren: die 6gespaltene Zeile oder deren Raum 20 Pfa, vel wiederholter Aufnahme
10 Rachlaß. Schluß der Inseratenannahme für die jeden Montag erfscheinende Ausgabe: Freitags bei
rdßeren eeeneen Anzeigenauiträge find an den Verlag des Saarbrücker Kreisblattes zu richten.
Beschäftsstelle in Völklingen. Wilhelmitr.2a. (Fernipr. 12) und in Saarbrücken, Karche ritr. 7, (Fernspr. 1274
WBoetunnmo mngen
—ILLVD—
Landespolizeiliche Anordnung.
Meine landespolizeiliche Anordnung vom 9.
Februar ds. Is., betr. das Verbot der Ab—
haltung von Viehmärkten mit Ausnahme der
in Viehhöfen stattfindenden Schlachtviehmärkte,
iowie der Pferdemärkte im Stadt- und Land—
freise Saarbrücken und im Kreise Saarlouis
Amtsblatt S. 50) wird hiermit für den Stadt
treis Saarbrücken aufgehoben. Für den Land—
kreis Saarbrücken und den Kreis Saarlouis
»leibt das Verbot wegen des noch erheblichen
Umfanges der Maul- und Klauenseuche in dem
letztgenannten Kreise bis auf Weiteres bestehen.
Trier, den 17. Juni 1011.
Der Regierungs-Präsident.
Baltz.
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz
hat durch Erlaß vom 20. ds. Mts. — NMr.
III. 3004 — dem Vorstande des landwirtschaft—
lichen Kasinos und des Geflügel- und Bienen—
zuchtvereins Neunkirchen, Kreis Ottweiler, die
Erlaubnis erteilt, gelegentlich einer im Septem—
ber d. J. stattfindenden Ausstellung eine öffentl.
Ausspielung von Zuchtvieh. Geflügel. Koninchen
und landwirtschaftl. Maschinen, Geräte für Obst—
und Gartenbau, Landwirtschaft und Bienenzucht
nach Maßgabe des genehmigten Verlosungspla—
nes zu veranstalten und die Lose innerhalb der
Kreise Ottweiler, St. Wendel und Saarbrücken
(Stadt und Land) zu vertreiben.
Trier, den 26. Juli 1911.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
Der Herr Minister des Innern hat durch Er—
aß vom 16. Juni 1911 (IIe 1498) der Finanz—
ommission für die Flugwoche Nordhausen-Hal—
»erstadt und den Harzflug zu Nordhausen die Er—
aubnis erteilt, zu Gunsten des Wettbewerbflu—
zes „Ueber den Harz“ eine öffentliche Verlo—
uung von Silbergeräten und anderen Gebrauchs—
gegenständen zu veranstalten und die Lose in
der ganzen Monarchie zu vertreiben.
Es sollen 125 000 Lose zu je 1 Mk. ausge—
jeben werden und 3444 Gewinne im Gesamt—
verte von 40000 Mark zur Ausspielung ge—
angen.
Die Mitteilung des Ziehungstermins bleibt
orbehalten.
Trier, den 23. Juni 1911.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Scchulin.
—EVVI
Nach der Polizeiverordnung des Herrn Regie—
rungs⸗Präsidenten zu Trier vom 17, Mai 18983
,abgedrugtt im, Regierungsamtsblatt 1883 Seite
268 — ist das Auflassen ausländischer Brieftauben
verboten.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden,
soforn nach den allgemeinen Strafbestimmungen
nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, mit einer
Geldstrafe bis zu 60 Mk., im Unvermögensfalle
mit entsprechender Haft bestraft.
Saarbrücken, den 3. Juli 1011.
Der Landrat
v. Miquel.
Im Kreise Saarbrücken-Land empfingen im Monat Juni 1911 Jaqadscheine:
Beginn
der
Gültig⸗
X
vide.
N*
Naome
Mana!
47
1. Juni
Wolf
Heße
Strattmann
Schneider L.
Weck
Wasserfall
Kliebenstein Alfred
Lindemann Lorenz
Schmidt Jakfob
30
39 3.
40 7.
41 8.
42 10
10.,
17.
24
48
44
18
J
Zaarbrücken, den 1 Juli 1911
beoeg on
der söpiglichen Postzo irehtihn.
Bekanntmachung,
Die unterm 2. Mai ds. Is. angeordnete
traßensperrung im oberen Teile der Winter—
ergstraße für den durchgehenden Fuhrwerksver—
hr wird hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 1. Juli 1911.
Der Königl. Polizei-Direktor
J. V.: Sommer,
Regierunas-Assessor.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur, öffentlichen Kenntnis ge—
racht, daß die Werderstrahßze zwischen der Kanal—
nd Hohenzollernstraße sowie die Roonstraße zwi—
hen der Heuduck-Und Hohenzollernstraße wegen
usführums von Kanalgarbeiten dortselbst von
onnersftas. den 8 dä Mis ah his quf Meiteres
Stand
Wohnorf
Major beim Stabe des
Ulanen-Reg. Nr. 7
Leutnant im 8. Feld—
Art.«Reg.
Hemeindebaumeister
Hastwirt
Hemeindeförster
Hauptmann im Inf.
Reg. Nr. 70
Schichtmeister
Buchhalter
Kgl. Steiger
Saarbrücken
Charlottenburg
Püttlingen
Sellerbach
Püttlingen
Saarbrücken
Göttelborn-Quierschied
Bildstock
Tamphaousen
ür den durchgehenden Fuhrwerksverkehr polizei⸗
ich gesperrt werden. Die Sperrungen dieser
Z3traßen werden durch entsprechende Schilder kennt—
ich gemacht. Zuwiderhandlungen werden auf Grund
der 88 58 und 60 der Straßenpolizeiverordnung
dom 20..9, 4902 bestraft, Für den Verkehr nach
dem, Schlachthof Saarbrücken, ist die Zufahrt in der
Verlängerung der Kanalstraße freigehalten.
Sgarhrücken, den 3. Juli 1011.
Der Königl. Polizei-Direktor.
J. V.
Sommer,
Regierungas-Assessor.
Bekanntmachung.
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz zu
Loblenz hat in Gemäßheit des 82 des Gesetzes
sur Verhütung, von Hochwassergefahren vom 10.
August 1905 (G. S. S. 342) ein Verzeichnis für
das nicht hochwasserfrei eingedeichte Ueberschwem—
nungsgebiet des Sulzbaches aufgestellt, nach welchem
ie Vorschrift des 81 des genannten Gesetzes für
»en Flußlauf in eingeschränkter Breite von der
⸗tadfarenze Saoarhrücken (ssm 8.100 his 2ux Müß,
sar Ta⸗
res⸗ges⸗
Aus⸗ Dop
—8 un⸗·
dah. ca- Aus. ¶
res ges- erti⸗ ger
—* lich
Na dschein
Kreis
kandschein—
Saarbrücken
Charlottenburg
Saarbrücken
— 1
Der Königliche Landrat
v. Miquel.
s in die Saar (Km 11. 100) Anwendung finden
oll.
In diesem Gebiete dürfen hiernach nicht o hune
besondere, Genehmigung, des Stadtausschusses
für die Stadtkreis Saarbruͤcken
Erhöhungen der Erdoberfläche und üher die
Erdoberfläche hinausragende Anlagen (Deiche,
Dämme, Gebäude, Mauern und sonstige bau—
liche Anlagen, Feldziegeleien, Einfriedigungen,
Baum- und Strauchpflanzungen und ähnliche
Anlagen) neu aufgeführt, erweitert, verlegt
2. Deiche, deichähnliche Erhöhungen und Dämme
ganz oder teilweise beseitigt werden.
Das Verzeichnis nebst den Lageplänen wird auf
der Königlichen Polizei-Direktion, Zimmer Nr. 16,
in der Zeit pom 11. Juli bis 23. August 1911 zur
öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Einwendungen
gegen diese Pläne sind innerhalb dieser Präklusiv—
rist bei der Königlichen Polizei-Direktion zu er—
zeben, widrigenfalls die endgültige Feststellung des
Verzeichnisses durch den Herrn Oberpräsidenten der
Rheinprovinz erfolgen wird.
Saarbrücken, den 3. Juli 1911.
Der Rbnfo ——
Immoar MNPoedierunos-Misesor