Saarbrücker
Kreisblatt.
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
Nr. 27. 37. Jahrgang.
Montag, 3. Juli 1911.
hexautzgegeben vom Koönigl. Landratsamt Saarbrcken. Redaktion des nichtamtlichen Teiles, Druck und
Zerlag von C H Scheur in Bölklingen (Zweigniederlassung Saarbrücken). Der Abonnementsprei!
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Ich bringe hiermit zur Kenntnis der betei—
ligten Kreise, daß die veterinärpolizeiliche Auf⸗
sicht an der Luxemburger Grenze, insbesondere
auch die Untersuchung der aus dem Großher—
zogtum Luxemburg einzuführenden Tiere —
soweit die Einfuhr der Tiere überhaupt ge—
stattet und von ihrer Seuchenfreiheit abhängig
gemacht ist — an den Einfuhrstellen in Nennig
und Wellen dem Kreistierarzt Reineck zu
Saarburg, auf dem Bahnhof Karthaus und
bei der Wasserbilliger Brücke dem Kreistier—
arztassistenten Dr. Lenfers zu Trier, in Ech—
ternacherbrükk dem Kreistierarzt Scheid zu
Bitburg und in Roth dem Kreistierarzt Die—
rick zu Neuerburg obliegt.
Trier, den 17. Juni 1911.
Der Regierungs-Präsident.
Balk.
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Bekanntmachung,
Unter dem Schweinebestande des Schneidermeisters Jo—
hann Buß zu Völklingen ist die Rotlaufseuche
ausgebrochen und wurde daher über das betreffende Ge—
höft die Sperre verhängt.
Nölklingen, den 22. Juni 1011.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
J. V.:
Der Beigeordnete:
Klonz.
In Neunkirchen ist die Maul- und
Klauenseuche ausgebrochen. Für die ge—
nannte Gemeinde habe ich gemäß 82 der Ver—
ordnung des Kaiserlichen Ministeriums vom
18. November 1889 die Ortssperre verfügt—
Saargemünd, den 27. Juni 10911.
Der Kreisdirektor.
J. V.: Loew.
In Hambach ist die Maul- und Klauen—
euche ausgebrochen. Für die genannte Gemeinde
habe ich gemäß 82 der Verordnung vom 18.
November 1889 die Ortssperre verfügt.
Saargemünd, den 24. Juni 1911.
Der Kreisdirektor.
Reinardt.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Hüttenarbeiters Peter
Marx zu Wehrden ist die Rotlaufseuche aus—
gebrochen und wurde daher über das betreffende Gehöft
die Sperre verhängt.
Nölklinaen, den 22. Juni 1011.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
J. V.:
Der Beigeordnete:
Klonz
In Heinkingen ist die Maul—- und
Klauenseuche festgestellt worden. Ueber die ge—
nannte Ortschaft ist die Sperre verhängt.
Zum Bevobachtungsgebiet gehört die Ge—
meinde Gehnkirchen.
Bolchen. den 24. Juni 1011.
Der Kreisdirektor.
Ueber das Gehöft des Hüttenschmiedes Jakob Dreyer
zu Gersweiler ist wegen Ausbruchs der Rotlaufseuche
die Sperre verhängt worden.
shersweiler, den 22. Juni 1011.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
J. V.:
Der Beigeordnete:
Schauß.
Nachdem bei der Abstimmung sich die Mehr—
heit der beteiligten Gewerbetreibenden für die
Einführung des Beitrittszwangs erklärt hat,
ordne ich hiermit an, daß zum 1. Oktober 1911
eine Zwangsinnung für das Zimmerhandwerk
in dem Bezirke der Kreise Saarbrücken-Stadt
und Saarbrücken-LKand mit dem Sitze in Saar—
brücken unter dem Namen „Zwangsinnung für
das Zimmerhandwerk zu Saarbrücken“ errich—
tet werde.
Zugleich ordne ich auf Grund des 8 1000
Absatz 2 der Gewerbeordnung an, daß diejenigen
Zimmerhandwerker, welche jetzt der Zwangs—
jnnung für das Bauhandwerk zu Völklingen
angehören und nunmehr Mitglieder der neuen
Zwangsinnung für das Zimmerhandwerk in
Saarbrücken werden, zum 1. Oktober 1911 aus
der vorgenannten älteren Innung ausscheiden.
Trier, den 13. Juni 1911.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
Die Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Habu—
dingen und Chateau-Brehain ist erloschen, die angeord—
neten Schutzmaßnahmen sind aufgehoben worden.
FBateau-Salins. den 22. Juni 1011.
Der Kreisdirektor
Die über den Ort Nalb ach wegen Maul- und Klauen—
euche verhängte Sperre wird auf die Gehöfte des
Stierhalters Becker-Brutty und des Ackerers Paul
Nalbach beschränkt. Der Ort bleibt im Beobachtungs—
gebiet. Der Ort Saarwellingen wird aus dem
heo bachtungsgebiet ausgenommen.
Saarlouis, den 21. Juni 1011.
Der Königliche Landrat:
pon Schrtk
Nachdem das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche im
sßehöfte Saarstraße 82 hierselbit amtlich festgestellt wor—
den ist, auch die Desinfektion daselbst stattgefüunden hat
und kein neuer Erkrankungsfall zur Anzeige gekommen
ist, habe ich die am 27. Mai ds. Is. getroffenen Sperr—
und Beobachtungsmaßregeln aufgehoben.
Trier. den 22. Juni 1911.
Die Polizeiverwaltung
Der Oberbürgermeister:
von Bruchhausen
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in
hornbach neuerdings sich weiter ausbreitet, ist Ver—
ilassung gegeben, den Sperrbezirk auf die ganze Stadt
hornbach auszudehnen und die unterm 27. Februar 1911
ür Sperrbezirke erlassenen Vorschriften strenastens zur
Durchführung tzu bringen.
Die nicht zur eigentlichen Stadt gehörigen auf dem
Banne von Hornbach liegenden Höfe (mit Ausnahme des
Bickenasch bacher hofes) und die Göffingsmühle werden zu
einem Beobachtungsgebiet vereinigt, für welches die am
27. Februar l. Irs. hierfür erlassenen Anordnungen zu
gelten haben.
Dies ist sofort ortsüblich bekannt zu machen.
Zmeibrücken. den 21. Juni 1011.
Königliches Bezirksamt:
Pöhlmann.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Morbach
vollständig erloschen ist, habe ich die unterm 24. v. Mts.
ind 10. ds. Mts. angeordneten Sperr- und Beobach—
ungsmaßregeln heute wieder aufgehoben.
Das Verbot der Märkte bleibt dagegen bis auf Wei—
eres bestehen.
Rernkastel-Cues, den 22. Juni 1011.
Der Königliche Landrat:
Dr. hon Noasse.,
Bekanntmachung,
betreffend Maul- und Klauenseuche in Glan-Münch
weiler.
Die Gemeinde Glan-Münchweiler wird aus dem
Beobach tungsgebiet nunmehr entlassen. Die Gemeinde
ist seuchenfrei.
Dies ist dofort ortsüblich bekannt zu machen.
Homburq den 21. Juni 1911.
—
J. V.:
Littio
Der Herr Minister des Innern hat durch
Erlah vom 8. Juni 1911 (IIc 1078 11) dem
Vorstande des Pferdezuchtvereins für Elsaß—
Lothringen auf Grund Allerhöchster Ermäch—
tigung unter Abstandnahme von der Forde—
rung einer Kaution die Erlaubnis erteilt, zu
der öffentlichen Ausspielung von Pferden,
Wagen und anderen Gegenständen, die der
Verein mit Genehmigung des Ministeriums für
Elsaß-Lothringen durch Ausgabe von 100000
Losen zu je 1 Mk. in diesem Jahre zu veran—
talten beabsichtigt, auch im diesseitigen Staats—
gebiete, und zwar im Regierungsbezirke Sig—
naringen, sowie in den Provinzen Hannover,
Zessen⸗Nassau, Westfalen und Rheinland Lose
u vertreiben.
Trier. den 16. Juni 1911.
Der Regierungs-Präsident
RMe Schulin
Bekanntmachung
etreffend den AUsbruch der Maul- und Klauenseuche
in Bergweiler.
Nachdem die Seuche in dem Gehöfte des Stierhalters
Johann Eckert in Bergweiler amtlich festgestellt wor—
—
sur. 9232, betreffend die Maul- und Klauenseuche in
hasborn⸗Dautweiler, wie folgt ergänzt:
Zum Sperrbezirk A. tritt weiter hinzu der obere Orts—
eil von Bergweiler bis einschließßlich des Gehöftes des
Ortsvorstehers Baces daselbst.
Zum Beobachtungsgebiet B. tritt ferner hinzu die
ßemeinde Sotzweiler.
Alle übrigen Maßnahmen bleiben unverändert bestehen.
Dttwesler. den 22. Juni 10911.
Der Königliche Landrat:
J. V.:
Dr. jur. v. Gierke,
MPegierunas-Assessor.
Maul⸗ und Klauenseuche im Bezirke Homburg.
Die Sperre in Niedermohr wird auf—
gehoben.
Die Heil- und Pflegeanstalt Homburg
wird aus dem Beobachtungsgebiet entlassen.
Der Bezirk Homburg ist wieder seuchenfrei.
Homburg, den 24. Juni 1011.
Kal. Bezirksamt Homburg.
Schlosser.
Saarbrücken, den 3. Juli 1911.
Der Königl. Landrat.
Miqane