Das Proviantamt hat den Ankauf von Heu aus
der neuen Ernte aufgenommen. Die Einlieferung
kann an den Wochentagen von 7 Uhr früh bis 4
Uhr nachmittags erfolgen.
Das Heu muß von guter Beschaffenheit, (süßes
Wiesenheu) gut gewonnen und völlig trocken sein.
Saarbrücken, den 8. Juni 1011.
Königliches Proviantamt.
Die Wahllisten für die Neuwahlen der Mit—
glieder und Stellvertreter der Aerztekammer
der Rheinprovinz und der Hohenzollernschen
Lande für den Regierungsbezirk Trier liegen
in der Zeit vom 16. bis 30. Juni d. J. in
dem Amtslokale des Landrats- bezw. in kreis—
freien Städten des Bürgermeisteramts auf.
Einwendungen gegen die Liste sind unter
Beifügung der erforderlichen Bescheinigungen
innerhalb 14 Tagen nach erfolgter Auslegung
der Listen bei dem st. Vorsitzenden der Aerzte—
kammer, Geheimen Sanitätsrat Dr. med.
Trapet zu Coblenz anzubringen. Gegen die
hierauf ergehende Entscheidung findet innerhalb
14 Tagen die Beschwerde an den Herrn Ober—
präsidenten der Rheinprovinz statt, dessen Ent—
icheidung endgültig ist.
Coblenz, den 6. Juni 1911.
Der Vorstand der Aerztekammer der
Rheinvrovinz und der Hohenzollernschen Lande.
Unter dem Schweinebestande des Anton
Konrad zu Wehrden, und des Fritz Dier-—
stein zu Völklingen ist die Rotlauf-Seuche
ausgebrochen und wurde daher über die betref—
tende Gehöfte die Sperre verhängt.
Völklingen, den 13. Juni 1011.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V.
Der Beigeordnete.
KIonz
Nachdem die Schweineseuche unter dem Schweine—
bestande der Witwe Peter Hirz zu Neudorf erloschen
ist, wird die über das Gehöft verhängte Sperre auf—
gehoben.
Püttlingen, den 6. Juni 1911.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Dr. Mattonef
Die Schweineseuche in dem Gehöfte des Hütten—
arbeiters Franz Gimmler zu Gersweiler ist erloschen
und die Gehöftssperre wieder au ehoben.
Gersweiler, den 7. Jun ·—
NRlizeiverwaltung.
ABuͤrgermeister.
Müller
Im Gehöft des Kaufmanns Zebler zu
Albtenwald, Hauptstraße 74, ist amtstier—
ärztlich Schweineseuche festgestellt worden.
Ich habe Gehöftssperre angeordnet.
Sulzbach-Saar, den 12. Juni 1011.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Enmael.
Bekanntmachung
betreffend die weitere AUsdehnung der Maul—
und Klauenseuche in Uchtelfangen.
Nachdem nunmehr auch in dem Gehöft des Philipp
Klein in Uchtelfangen die, Maul- und Klauenseuche
amtlich festgestellt worden ist, erweitere ich meine Be—
kanntmachung vom 2. d. Mts. Nr. 86853 wie folgt.
Der Sperrbezirk A. umfaßt den ganzen östlich
der Eckstraße liegenden Teil der Gemeinde Ulchtel—
fangen. Das Beobachtungsgebiet B. erstreckt sich
auf die übrige Gemeinde, Achtelfangen und Kaisen.
Die für das Sperrgebiet und das Beobachtungs—
gebiet im Einzelnen getroffenen Maßnahmen bleihen
unverändert bestehen.
Ottmeiler den 8. Juni 1911.
Der Köonigliche Landrat.
von Halfern.
Bekanntmachung
betreffend den Ausbruch der Maul- und Klauen—
seuche in Hasborn-Dautweiler.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in
on Gehnßffon oc. Ahhann 64512-Gyachomse
128
des Bergmanns Nikolaus Schnur und des
Bergmanns Michel Kirsch zu Hasborn amtlich
estgeltellt ist und für das Gehöft des Johann
Backes-Klossen dringender Seuchenverdacht be—
teht, wird auf Grund der maßgebenden ge—
etzlichen Bestimmungen und Verordnungen
Folgendes bestimmt:
Der Sperrbezirk A umfaßt den ganzen west—
ichen Teil von Hasborn bis zum Gehöft des
Bergmannes Michel Thome Nr. gs einschließ—
ich. Das Beobachtungsgebiet B erstreckt sich
auf die übrige Gemeinde Hasborn einschließ—
lich Dautweiler sowie die Orte Theley, Scheu—
ern, Döcsdorf und Bergweiler.
Dttweiler, den 12. Juni 1011.
Der Königl. Landrat.
von Halfern.
Bekanntmachung,
obetreffend die Aenderung der zur Verhütung
der Weiterverbreitung der Maul- und Klauen—
euche in Wiebelskirchen getroffenen Maß—
nahmen.
Nachdem der Königliche Kreistierarzt am
27. v. Mts. die Abheilung der Maul- und
Klauenseuche bei dem Viehbestande des Fr.
Blatter in Wiebelskirchen festgestellt und die
Desinfektion am 29. desselben Monats stattge—
funden hat, tritt in den Anordnungen vom
8. Mai d. Irs. Nr. 7166 und vom 19. Mai
d. Irs. Nr. 7939 folgende Aenderung ein.
Das Sperrgebiet A umfaßt nur noch die
Gehöfte 16, 18 und 20 der Eisenbahnstraße.
Der ganze übrige Ort Wiebelskirchen ist noch
Beobachtungsgebiet B.
Die Maßnahmen für das Sperrgebiet und
den Beobachtungsbezirk bleiben unverändert.
Ottweiler, den 12. Juni 1011.
Der Königliche Landrat.
von Halfern.
In Volmeringen ist die Maul- und Klauen—
euche festgestellt worden. Ueber den Ort ist die
Sperre verhängt.
Zum Beobachtungsgebiet gehören die Gemeinden
Tontchen, Lautermingen, Waibelskirchen, Helsdorf und
deinkingen.
Rolchen, den 8. Juni 10911.
Der Kreisdirektor.
In Tromborn ist die Maul- und Klauenseuche
estelit worden. Ueber den Ort ist die Sperre ver—
angt.
imn Beobachtungsgebiet gehören die Gemeinden
Brettnach, Oberdorf, Rothendorf, Willingen, Reime—
ringen, Talem, Teterchen und Wolmingen.
Rölchen. den 8. Juni 1011.
Der Kreisdirektor.
In der Stadt Bolchen ist die Maul- und
Klauenseuche festgestellt worden. Ueber den
Ort ist mit Ausnahme des Bahnhofsgebietes
die Sperre verhängt. Zum Beobachtungsge—
biet gehören die Gemeinden Ruplingen, Me—
nersdorf und Niederwiese.
BRolchen, den 10. Juni 1011.
Der Kreisdireftor
In der Gemeinde Gertingen ist die
Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.
Ueber die genannte Gemeinde ist die Sperre
overhängt. Zum Beorachtungsgebiet gehören
die Gemeinden Ham u. V.. Versberg, Haraar—
ten und Faltk.
RPolchen, den 12. Juni.
Der Nreisdireftor
Nachdem laut Mitteilung der K. Kreisdirektion
Saargemünd vom 6. Juni 19811 in Frauenberg
Lothringen) die Maul- und Klauenseuche ausge—
brochen ist, wird aus der angrenzenden pfälzischen
Hemeinde Habkirchen ei Beobachtungsgebiet
zebildet.
Für dieses gelten folgende seuchenvolizeiliche An—
ordnungen:
1. Wiederkäuer und Schweine dürsen ohne be—
zirkstiexärztliche Erlaubnis nicht ausgeführt wer—
den. Die Erlaubnis wird in der Regel nur für
Alochtniohh und r c hdorhberiger ftieräref—
licher ZUntersuchung des Viehbestandes erteilt.
Die Ausfuhr darf nur innerhalb 48 Stunden
nach der tierärztlichen Untersuchung erfolgen.
Verboten ist der Durchtrieb und das Treiben
von Wiederkäuern und Schweinen auf öffent—
lichen Wegen. Dagegen ist das Fahren mi
Klauentieren erlaubt.
Das Bürgermeisteramt Bliesmengen-Bolchen hat
die vorstehende bezirksamtliche Anordnung in den
Hemeinden Habkirchen und Bliesmengen-Bolchen so⸗
sfort ortsüblich bekannt zu machen und Nachweis
hierüber in der Gemeinderegistratur zu verwahren
St. Ingbert, den 9. Juni 1911.
8öniagliches Bezirksamt.
In Hornbach wurde neuerdings und zwar unter
dem Viehbestand des Metzgers Stengel Maul- und
Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt.
Es wird daher das derzeitige Sperrgebiet auf
die Grabenstraße ausgedehnt, wofür die mit Aus—
schreiben vom 27. Februar 1911 erlassenen Schutz—
naßregeln zur Durchführung zu kommen haben.,
Dies ist sofort in ortsüblicher Weise bekannt zu
machen.
Zweibrücken. den 8. Juni 1911.
Pöhlmann.
Die Sperre über die Heil- und Pflege-Anstal—
domburg wird aufgehoben.
Die Anstalt bleibt jedoch Beobachtungsgebiet.
Homburg, den 2. Juni 1011.
Kgl. Bezirksamt.
Schlosser.
2
Saarbrücken, den 19. Juni 1911.
Der Königl. Landrat.
v. Miauel.
cdod onurbrüstzer relsbluft
Stedbriefe.
Gegen den unten Beschriebenen, welcher
flüchtig ist und sich verborgen hält, ist die Un—
tersuchungshast wegen Körperverletzung, be—
gangen in Algenrodt, Fürstentum Birkenfeld,
in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mar
1911, verhängt.
Personbeschreibung: Familienname Früh—
auf, Vorname Julius, Stand und Gewerbe
Diamantschleifer, geboren am 7. Juni 1888
zu Algenrodt, Fücstentum Birkenfeld, letzter
Aufenthalt (Wohnung) Algenrodt, jetziger (ver—
muteter) Aufenthalt unbekannt, Größe 1,75 m,
Gestalt schlant, etwas vornübergebeugt, Haare
blond, ziemlich stark und etwas lockig, Gesichts—
tarbe etwas blaß, Augen braun, Nase spitz
zZähne gesund.
Besondere Kennzeichen: ist etwas schwerhörig.
Bekleidung: grauer Sackanzug, garauer wei—
her Hut, Zugstiefel.
Saarbrücken, den 11. Mai 1011.
Der Königliche Ecste Staatsanwalt.
Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über den Nachlafß
des verstorbenen Kaufmannes Gustad Ro—
ther, Inhaber eines Zigarrengeschäfts in
Saarbrücken, wird nach erfolgter Abhaltung
dos EMluspftermine shierdurch aufdgehohbhen
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des
Metzgers Adols Kahm zu Friedrichsthal soll die Schluß
verteilung erfolgen. Dazu sind 762,74 Mark verfügbar
Die bevorrechtigten Forderungen betragen 798,52 Mark
o daß noch ein Minus von 48,38 Mark verbleibt. Die
nicht bevorrechtigten Gläubiger fallen gänzlich aus. Das
Verzeichnis liegt auf der Gerichtsschreiberei des Könis—
ichen Amfssoerichte Sulzbach zur Finsicht aus
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der
Firma Brans u. Müller, Eisen- und Metallgießerei
G.m. b. H. in Güdingen, ist zur Abnahme der Schluß—
rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwen—
dungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung
zu berücksichtigenden Forderungen und zur Bescschluß—
faslung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Ver—
mögensstücke der Schlußtermin auf den 27. Juni 1911
bvormittags 11 Uhr, vor dem Könialichen Mmtsaerichte
Sdharhbrücken hestimmtt
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der
Firma Brans u. Müller G. m. b. H. Fisengiekßerei
(Siüindingfen sjall ir tHepeminierne dee 66G4ri43f3— —