Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Die im 8 1 3Ziffer, 7 festgesetzte Mo—
natssteuer kann auch auf einen längeren, Zeitraum
bis zu einem Jahre im voraus bezahlt werden.
Für die Zahlung haftet derjenige, der die Lust—
barkeit veranstaltet und falls ein geschlossener Raum
für die Veranstaltung der Lustbarkeit hergegeben
wird, der Besitzer derselben und zwar dieser mit
dem Veranstalter für der Vande
Den öffentlichen Lustbarkeiten im Sinne dieser
Ordnung werden diejenigen gleichgestellt, welche von
geschlossenen Vereinen (Gesellschaften) oder aber, welche
bon einzelnen oder mehreren Unternehmern in der
Absicht der Gewinnerzielung veranstaltet werden.
Als Lustbarkeiten, im Sinne dieser Ordnung
gelten diejenigen nicht, bei welchen ein höheres
wissenschaftliches oder Kunstinteresse obwaältet,
leßteres jedoch nur, falls auf Seiten des Unter—
nehmers die Absicht der Gewinnerzielung nicht be—
steht oder falls ein von der Königlichen Regierung
anerkannter Kunstschein vorliegt. Ebenso gelten als
öffentliche Lustbarkeiten nicht die von den Arbeit—
gebern ihren Arbeitern und Angestellten gegebenen
Festlichkeiten sowie die regelmäßigen Uebungen von
Gesangvereinen, Musikgesellschaften, Feuerwehren
n ähnlichen Vereinigungen in nicht öffentlichen
Räumen

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Für die zur Feier des Kaisersgeburtstages und
des Sedantages oder, falls diese auf einen Wochen—
tag fallen, an den zunächst liegenden zwei Sonntagen
sttattfindenden Festlichkeiten wird die Abaabe nicht er—
hoben

87.
Der Bürgermeister ist befugt, die Abgabe bei
Veranstaltungen zu wohltätigen, patriotischen, kirch—
lichen oder gemeinnützigen Zwecken und bei den
von der Gemeinde unterstützken Festlichkeiten ganz
yder kteilweise 310 erlassen

88
Zum Zwecke der Besteuerung ist jeder Unter—
nehmer einer steuerpflichtigen Lustbarkeit verpflichtet,
auf die an ihn seitens des Gemeindevorstandes
Bürgermeisters) gerichtete schriftliche Aufforderung
über bestimmte für die Besteuerung erhebliche Tat—
sachen innerhalb der zu bestimmenden angemessenen
Isht schriftlich oder zu Vrotokoll Auskunft zu er—
detlen

89.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen
dieser Ordnung unterliegen neben der Verpflichtung
zur Nachzahlung der Steuer einer Strafe von3
his 20 Marf

810.
Die nach dieser Steuerordnung zu zahlenden
Steuern und Strafen unterliegen, sofern sie nicht
innerhalb der durch diese Ordnung festgesetzten Frist
gezahlt werden, der Beitreibung im Verwaltungs—
zmanasverfahren

81II.
Unberührt bleihen die im Bezirke der Polizei—
perwaltung Riegelsberg erlassenen, die Veranstaltung
— betreffenden volizeilichen Vor—
chriften

812.
Vorstehende Ordnung tritt mit dem Tage ihrer
Veröffentlichung in Kraft.
Rieadelsbera. den 17. Februar 1911.
Der Bürgermeister.
Langer.
Paraphiert zum Beschlusse des Gemeinderates von
Walpershofen vom 17. Februar 1911.
Der Bürgermeister: Die del. Mitglieder:
Langer Groß, Nif. Ziegler

Nr. 1760.
Genehmigt. Beschluß vom 25. März 1011.
Saarbrücken, den 8. April 1911.
Der Kreisausschußz:
v. Midoue⸗s

In dem Gehöfte des Viehhändlers Nathan
Meyer zu Beusrig ist die Maul- und Klauen—
seuche ausgebrochen. Ueber Beurig ist die
Sperre verhängt. Das Beobachtungsgebiet um—
faßt die Stadt Saarburg und die Ortschaften
Irsch, Ockfen und Serrig.
Sämtliche Viehmärkte im Kreise Saarburg
ind bis auf Weiteres verboten.
Saarburag. den 25. Mai 19011.
Der Königliche Landrat.
J. V.
Herrmann,
Kroicsekretär

In den Gehöften des Schreiners Nikolaus
Reiter-Momper zu Saarburg und des
Viehhändlers Sieg mund Hayum zu Kirf
ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Ueber Saarburg und Kirf ist die Sperre ver—
hängt. Das Beobachtungsgebiet umfaßt die
Ortschaften Crutweiler, Niederleuken, Perden—
bach, Trassem, Meurich, Münzingen, Faha, Col—
lesleuken, Beuern, Dittlingen, Merzkirchen,
Portz und Kelsen.
Sämtliche Viehmärkte im Kreise Saarburg
sind bis auf Weiteres verboten.
Saarburg, den 26. Mai 1011.
Der Königliche Landrat.
J. V.
Herrmann,
Kreissekretär.

Die über die Gehöfte des praktischen Arztes
Dr. Fauth und des Zäpfers Nikolaus
Petry zu Gersweiler wegen Ausbruchs be—
ziehungsweise Verdachts der Schweineseuche ver—
hängte Sperre ist wieder aufgehoben worden.
GHersweiler, den 26. Mai 1011.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
M Mülloer

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in
Heiligenwald völlig erloschen und seit dem 19.
April ds. Is. kein neuer Fall mehr zur An—
zeige gebracht worden ist, habe ich die April
— 5465
ds. Is. Nr. Agetroffenen Sperr⸗ und Beo—
bachtungsmaßregeln aufgehoben.
Ottweiler. den 27. Mai 1011.
Der Landrat.
pon Halfern.

Nachdem in Bentingen, Gemeinde Busen—
dorf die Maul- und Klauenseuche erloschen und
die vorschriftsmäßige Desinfektion ausgeführt
worden ist, hebe ich die polizeiliche Anordnung
bom 25. April ds. Is. Nr. 1545 hiermit auf.
Im Uebrigen bleibt die Gemeinde Busendorf
im Beobachtungsgebiet.
Bolchen, den 27. Mai 1011.
Der Kreisdirektor

In Freisdorf ist die Maul- und Klauen—
euche festgestellt worden. Ueber die genannte
Ortschaft ist die Sperre verhängt. Zum Beo—
»achtungsgebiet gehören die Gemeinden Busen—
dorf, Wallerchen, Bomeldorf, Hellingen. Anze—
lingen und Schemerich.
Aus dem Beobachtungsgebiet darf Klauen—
dieh nur mit Genehmigung des Bürgermeister—
ints nach unmittelbar vorhergegangener Un—
ersuchung der auszuführenden Tiere durch einen
Tierarzt ausgeführt werden.
Da ferner festgestellt worden ist, daß aus
der Stallung der Gebrüder Hanaux am 16.
ds. Mts. eine an Maul- und Klauenseuche er—
rankte Kuh nach Delme verkauft worden ist,
wird auch über diese Stallung bis auf Weite—
res die Sperre verhängt.
Rolschen. den 27. Mai 1011.
Der Kreisdiroffor

Nachdem in dem Gehöfte des Viehhändlers
J. Isai hierselbst, Saarstraße 82, die Maul—
und Klauenseuche amtlich festgestellt worden ist.
habe ich über den südlichen Stadtteil die Sperre
verhängt. Das Sperrgebiet umfaßt die Saar—
straße und ihre direkten Nebenstrahßen; das Be—
obachtungsgebiet erstredtt sich auf den übrigen
Teil des Stadtkreises Trier.
Die Viehmärkte mit Ausnahme der Pferde—
närkte sind verboten. Es ist jedoch eine Aus—
nahms insoforn zuoelassen gale Qülhor di⸗ ir

sofortigen Abschlachtung bestimmt sind, Diens—
tags und Freitags zum Viehmarktplatz zum Ver—
kauf an- und abgefahren werden dürfen.
Trier, den 27. Mai 1011.
Der Oberbürgermeister.
J. V.
Der Beigeordnete.
Baur.

Saarbrücken, den 3. Junt 1911.
Der Königl. Landrat.
v. Miquel.

—6 7909n5
behonther Mcigel
dds ßuhtrüszer Frgöhlall
Stedbriefe.
Gegen den unten Beschriebenen, welcher
Nüchtig ist oder sich verborgen hält, ist die Un—
tersuchungshaft wegen Bekrugs, begangen im
Amtsgerichtsbezirt Völklingen in nicht rechts—
berjährter Zeit, verhängt.
Versonbeschreibung: Familienname Palz,
Vorname Nikolaus, Stand und Gewerbe Rei—
sender, geboren am 28. Juni 1881 zu Remich
in Luxemburg, letzter Aufenthalt (Wohnung)
Forbach in Haft.
Völklingen. den 7. Mai 10911.
Königliches Amtsgericht.

Gegen die unten Beschriebene, welche flüch—
tig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Dieb—
stahls, begangen in Völklingen, Kreis Saar—
hrücken, in nicht rechtsverjährter Zeit, verhängt.
Personbeschreibung: Familienname Ring,
Vorname Katharina, Stand und Gevwerbe
Dienstmagd, geboren am 3. Juni 1890 zu Ott—
veiler, Kreis Ottweiler, letzter Aufenthalt
Wohnung) Völklingen.
Völklingen. den 7. Mai 1011.
Königliches Amtsgericht

Gegen den unten Bescchriebenen, welcher
düchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen
Verleitung zum Diebstahl, begangen in Volf—
lingen, Kreis Saarbrücken, in nicht rechfsnerährter
 Zeit, verhängt.
Versonbeschreibung: Familienname Köh—
her, Vorname Ludwig, Stand und Gewerbe
Hüttenarbeiter, geboren am 15. Februar 1887
zu Völklingen, Kreis Saarbrücken, letzter Auf⸗
enthalt (Wohnung) Völklingen, jetziger Auf⸗
enthalt Differdingen (Luxemburg).
Völklingen. den 7. Mai 1911.
Könialiches Amtsgericht

Gegen den früheren Rekruten, jetzigen Er—
atzreservisten, Johann Meilchen, geboren am
21. Januar 1888 zu Wehrden, Kreis Saat—
drücken, zuletzt wohnhaft daseibst, katholisch—
Hüttenarbeiter, 1,630 m groß, welcher sich in
Luxemburg aufhalten soll, ist die Untersuchungs—
haft wegen Fahnenflucht verhängt.
Saarbrücken, den 12. Mai 1011.
Könialiches Bezirkskommanda

Gegen den unten Beschriebenen, welcher
lüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Be—
rugs im wiederholten Rükckfalle, begangen in
Saarbrücken, Kreis Saarhrücken. im Johre
1910, verhängt.
Versonbeschreibung: Familienname Kist—
ner, Vornamen Gustav Adolf, Staud und Ge—
werbe Knecht, geboren am 26. Februar 1886
zu Lingelsheim, Kreis Ehrstein, letzter Aufent⸗
halt (Wohnung) Saarbrücken, jetziger (vermu—
teter) Aufenthalt auf einem Schiff, Größe mittel,
168 m, Gestalt etwas geseßzt, Haare blond,
Bart Schnurrbart und Mude am Unterunn,
Besicht frisch, Stirn gewöhnlich, Augen blau
Junvonubrauon -hIond Naso
            
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