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schinen und Geräten sowie von Nutzgeflügel zu ver—
anstalten und die Lose in der Rheinprovinz zu ver—
treiben.
Es sollen 25 000 Lose zu 1 Mk. zur Ausgabe
und etwa 400 Gewinne im Gesamtwerte von ca.
ca. 6416 Mk. zur Ausspielung gelangen.
Trier, den 4. Mai 1911.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Engelbrecht.
Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung
vom 4. Dezember v. Is. (I. A. 18413) wird hier—
durch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die
Herren Minister des Innern und der Finanzen durch
Erlaß vom 28. April d. Is. genehmigt haben, daß
die Ziehung der zweiten Serie der Geldlotterie zu
Gunsten der Deutschen Antarktischen Expedition am
22. und 23. November 1911 stattfindet. Mit dem
Vertrieb der in Preußen zugelassenen, von dem Kö—
niglichen Polizeipräsidium in Berlin abzustempelnden
100 000 Lose zu je 3 Mk. darf mit Rüchksicht auf die
Preußische Staatslotterie nicht vor dem 12. Juli
1911 begonnen werden.
Trier, den 10. Mai 10911.
Der Regierungs-Präsident.
J. B.: Engelbrecht.
Zum Zwecke der Ausführung dringlicher In—
standsetzungsarbeiten werden die nachbezeichneten
Strecken der elsaß-lothringischen Schiffahrts—
straßen in diesem Jahre auf die bei denselben
angegebenen Zeiten gesperrt:
1. der Mosellanal und die kanalisierte Mo⸗
sel, einschließlich des Ars'er Zweig⸗
kanals von Metz bis zur Grenze, vom
15. Juni bis 6. Juli:
2. der Rhein⸗Marne-Kanal von Straßburg
bis zur Grenze, einschließlich des Um⸗
seitungskanals bei Straßburg, von der
Hochwasserschleuse von der Ill bis zur
Spitaltorschleuse, vom 15. Juni bis 13.
Juli;
Saarkanal und Lauterfinger-Kanal,
angalisierte Saar von Saargemünd
Güdingen (Preußen), vom 15. Juni
13. Juli;
1. der Rhein-Rhone-Kanal von Schleuse 40
—VDDD—
bis 23. Juni und von Schleuse 41 in
Mülhausen bis Straßburg vom 15. Juni
bis 10. Juli;
5. der Hüninger-Kanal vom 15. Juni bis
10. Juli;
3. der Breisacher⸗ und Kolmarer-Kanal, letz⸗
terer von seiner Abzweigung aus dem
Rhein⸗Rhone-Kanal bis zur Illschleuse,
bvom 15. bis 10. Juli.
Als Unterkunftsslellen während der Sperre
dienen:;
a) für Schiffe bis zu 1,80 m Tiefgang:
der Ars'er Zweigkanal in Km. 1,4, die
Erweiterung des Moselkanals bei der
Vacquincère, sowie der tote Moselarm
von Montigny, die kanalisierte Ill bei
und in Straßburg, der Ill-Rhein-Kanall
und der Umleitungskanal bei Straßburg
vom Ill-Rhein-Kanal bis zur Spitaltor—
schleuse, sowie die Scheitelhaltung zwi—
schen den Sperrtoren des Weihers bei
Gondrexange, die kanalisierte Saar mit
Ausnahme der Kanalarme von Wölfer—
dingen und Großblittersdorf, das alte
Hafenbecken in der Haltung 40 zu Mül—
hausen, sowie der Hafen in Kolmar:
) für leere Schiffe:
der Hafen an der alten Mühle bei Nie—
derweiler.
Eine Nachweisung der Sperren auf denjeni—
gen Wasserstraßen in Preußen, Belgien und
Frankreich, welche mit den Wasserstraßen in
Elsaß-Lothringen in Verbindung stehen, kann
bei den Herren Wasserbauinspektoren in Straß—
hura (Diensträume im Schleusenhause 86 hei
den gedeckten Brücken) Saargemünd, Metz und
Mülhausen eingesehen werden.
Straßburg, den 19. April 10911.
Ministerium für Elsaß-Lothringen,
Abt. für Landwirtschaft und öffentliche Arbeiten.
Der Ministerialdirektor.
gez. Traut.
Vorstehende Bekanntmachung des Kaiser—
lichen Ministeriums für Elsaß-Lothringen bringe
ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Zugleich wird hierdurch bekannt gemacht, daß
auch die kanalisierte Saarstrecke von Güdingen
bis Ensdorf, zwecks Ausführung von Instand—
etzungsarbeiten an den Bauwerken, vom 6.
Juni bis 15. Juli d. Is. (40 Tage) gesperrt
verden wird. Während dieser Zeit finden die
heladenen Schiffe im Hafen von Saarbrücken
und in den tieferen Stellen der Saarhaltungen
Unterkunft.
Die Haltungen Saarbrücken, Louisenthal,
Wehrden, Bous und Ensdorf werden für den
Schiffahrtsverkehr wieder freigegeben werden,
obald die Wiederherstellungsarbeiten an den
detreffenden Wehren und Schleusen beendel
ind.
Trier, den 30. April 1911.
Der Regierungs-Präsident.
J. V: Alsen.
Bekanntmachung
Re Prüfungder Hufschmiede betreffend.
Von der Prüfungsstelle für Hufschmiede (Amts—
blattbekanntmachung vom 11. April 1888 S. 120
und vom 31. Mai 1905 S. 132/33) ist eine Prü—
fung
auf Mittwoch, den 28. Juni 1911.
anberaumt worden.
Hufschmiede, welche den selbständigen Betrieb
des Hufbeschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu
iach dem Geseße vom 18. Juni 1884 (G.-S. S
305) erforderliche Prüfungszeugnis zu erwerben be—
absichtigen, werden hiermit aufgefordert,
mindestens 4 Wochen vor dem Tage der Prü—
fung bei dem Vorsitzenden der Prüfungsbehörde,
dem Königlichen Departementstierarzt, Veteri
när-Rat Dr. Steinbach hier, unter Ein
reichung des Geburtsscheines, etwaiger Zeugnisse
über die erlangte gewerbliche Ausbildung sowie
unter Einsendung der Prüfungsgebühr von zehn
Mark sich zur Prüfung zu melden.
Die Einberufung der Prüflinge, welche das er—
forderliche Handwerkszeug selbst mitzubringen haben,
erfolgt unter Angabe der Stunde und des Orts
der Prüfung durch den Norsikenden der Prüfunas—
behörde.
A Der theoretische Teil der Prüfung
erstreckt sich auf:
1. die Anatomie des Fußes und des Hufes,
2. die Zirkulation des Blutes und das Wachs—
tum des Hufes und den Hufmechanismus.
normale und anormale Hufe,
die verschiedenen Stellungen und Gangarten den
Pferde,
die Entstehung und Beseitigung der ver
schiedenen Hufkrankheiten, wie Steingallen,
Hornspalten, Zwanghufe, lose und getrennte
Wände, Vernagelung, Nageltritt, Kronentritt,
Flach- und Platthuf, Vollhuf, Hufverschlag
Bockhuf, Stock und Steßhuf Strahlfäule
u. s. w..,
Vorteile des rationellen Hufbeschlages,
die Hufpflege (Erweichen, Einschlagen, Be—
schneiden, Berunden und Einfetten der Hufe)
des beschlagenen und nicht beschlagenen Hufes
einschließlich der Fohlenhufe,
den Beschlag regelmäßiger Hufe,
den Beschlag für besondere Gebrauchszwecke
(Reit-, Renn-, Gewichtseisen u. s. w.),
den Beschlag anormaler Hufe (Flach-, Voll-,
Zwang- und Rehhuf u. s. w.),
11. den Beschlag mit Patenteisen (Stred- und
Platteneisen),
12. den Beschlag bei fehlerhaften Gangarten (das
Streichen und Einhauen der Pferde),
13. den Winterbeschlag (tollenbeschlag).
134 die Hufeinsadoen
— — — — — — — ———
den Klauenbeschlag und die Klauenpflege des
Rindes,
die grundlegenden Regeln über den Wert, die
Beschaffung, Aufbewahrung und Behandlung
der zu verarbeitenden Rohmaterialien sowi—
über die Kennzeichen ihrer güten oder schlechten
Beschaffenheit,
17. die Schmiede- und Feuerungsanlage, die Ge—
räte und Werkzeuge,
18. das Zeichnen von Hufbeschlagvorlagen sowie
die Buchführung für das Séhmiedehandwerk.
19. Die Behandlung widerspenstiger Pferde (Rind—
welche sich nicht beschlagen lassen wollen
un
20. die Haftung des Hufbeschlagschmiedes in Be—
zug auf Kunstfehler, ordnungswidrige Behand
lung der Pferde und durch Tiere hervorge
rufene Verletzungen.
B. Der praktische Teil der Prüfung
erstreckt sich auf:
1. das Schmieden der Eisen und die Ausführung
des Beschlages für gesunde und kranke Hust
und zwar:
a) der Hintereisen für linken und rechten Fuß
b) der Vordereisen (Pantoffeleisen) für linker
und rechten Fuß und
c) der Eisen für die unter A Ziffer 8 bie
15 aufgeführten Beschlagsformen,
2. die Abnahme der alten Eisen,
3. den Gebrauch des englischen Hufmessers zum
Ausschneiden der Hufe,
4. dr Richten, Aufpassen und Aufschlagen der
isen,
5. die Erlernung des Einziehens der Hufspaltnieten
un
5. das Zurichten und Auswirken der Fohlenhufe
Trier, den 5. Mai 1011.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: Alsen.
—AVV —
—DVIIE
Nach einer Mitteilung des Kgl. Bezirksam—
es St. Ingbert vom 10. d. Mts. ist in dem
Gehöfte des Viehbesitzers Hittinger in
Gersheim am 10. 5. 1911 Maul- undt
Klauenseuche festgestellt worden.
Als Sperrgebiet gilt das gesamte Gebiet
der Gemeinde Gersheim.
Das Beobachtungsgebiet besteht aus der
Gemeinden Niedergailbach und Walsheim.
Saarbrücken, den 15. Mai 1011.
Ter Königl. Landrat.
J. V.: Dir. Colberg.
Regierungs-Assessor.
Mit der zuständigen Kontrolle der Beitragsleistung
zur Invaliden-Versicherung in den Bürgermeistereien Dud—
weiler, Heusweiler, Friedrichsthal, Sellerbach, Sulzbach
und Quierschied ist vom 1. Mai d. Is. ab der Kon—
trollbeamte Krebs in Neunkirchen, Kreis Ottweiler
beauftragt worden. Der übrige Teil des Kreises Saar—
brücken unterliegt wie bisher der Kontrolle des B⸗
amten Bender in Saarbrücken.
Saarbrücken. den 6. Mai 1911.
Der Königl. Landrat
J. A.:
Dr. Colberg,
Regierunds-Assessor
Seitens des Ulanen⸗Regiments Großherzog⸗Fried
rich von Baden (Rheinisches) Nr. 7, wird an den
Rachmittagen des 24. und 26. Mai ds. Is. von
2 bis 6 Uhr nachmittags auf dem großen, Exerzier
platz ein gefechtsmähßiges Scharfschießen abgehalten
Schußrichtung nach dem GEiffertwald.
Gefährdet ist der östliche Teil des Exerzierplatzes,
der Giffert⸗, Pfaffen- und Stiftswald, sowie das
wischen diesen Waldungen gelegene Gelände. Das—
selbe wird auch durch militärische Posten abgesperr!
und ist den Anordnungen derselben unbedingt Fola—
zu leisten.
Saarbrücken, den 18. Mai 1011.
Der Könialiche Polizei-Direktor
J. V.
Sommer
Regierunas-Assessor