Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Montag, den 25. April

IPIO.

Bekanntmachungen der Zentralbehörden.
Die Zinsscheine Reihe III Nr. 1 bis 20 zu den Schuld⸗
verschreibungen der preußischen konsolidierten 32 00igen
Staatsanleihe von 1890 über die Zinsen für die zehn Jahre
vom 1. April 1910 bis 31. März 1920 nebst den Er—
neuerungsscheinen für die folgende Reihe werden
vom 1. Maͤrz d. Is. ab
ausgereicht, und zwar
durch die Kontrolle der Staatspapiere in Berlin SW. 68,
Oranienstr. 92/94,
durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staats-—
bank) in Berlin W. 56, Markgrafenstraße 464,
durch die Preußische Zentral Genossenschaftskasse in
Berlin O. 2, am Zeughause 2,
durch sämtliche preußische Regierungshauptkassen, Kreis—
kassen, Oberzollkafsen, Zollkassen und hauptamtlich verwaltete
Forstkassen,
durch sämtliche Reichsbankhaupt- und Reichsbankstellen
und sämtliche mit Kasseneinrichtung versehene Reichsbankneben—
stellen, sowie
durch diejenigen Ober-Postkasfsen, an deren Sitz sich
keine Reichsbankanstalt befindet.
Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur
Abhebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden Erneuerungs⸗
scheine (Anweisungen, Talons) den Ausreichungsstellen ein—
zuliefern sind, werden von diesen unentgeltlich abgegeben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur
Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind.
Berlin, den 22. Februar 1910.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Bischoffshausen.

gemäß 88 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Polizeiver—
waltung vom 11. März 1850 (G.S. S. 265) in Ver—
bindung mit 8 24 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh—
und Fleischbeschau vom 3. Juli 1900 (R.G.⸗Bl. S. 547)
und 8 13 des Ausführungsgesetzes zu diesem Gesetze vom
28. Juni 1902 (G.S. S. 229) wird unter Zustimmung
des Provinzialrats folgendes verordnet:
Die Polizeiverordnung über die Schlachtvieh- und Fleisch—
beschau bei Hausschlachtungen vom 4. Juli 1908 wird folgender⸗
maßen ergaͤnzt:

5.
Kreis⸗ und ortspoltzeilihe Vorschriften, welche weiter—
gehende Verpflichtungen als diese Polizeiverordnung begründen,
sind zuläfsig.
Coblenz, den 15. Maͤrz 1910.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz.
Frhr. von Schorlemer.

Bekannmachungen
des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
Die mit der Verwaltung der Gewerbeinspektionen Saar—
brücken (Kand) und Saarbrücken (Stadt) beauftragten bis—
herigen Gewerbe-Assessoren Hartig und Mangels sind zu
Königlichen Gewerbeinspektoren ernannt worden.
Trier, den 11. April 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.

Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Auf den in der Nr. 14 des Regierungs-Amtsblattes
vom 8. d. Mts. als Beilage beigegebenen Verteilungsplan
der Ruhegehaltskasse für die Lehrer und Lehrerinnen an den
»ffentlichen Volksschulen des Regierungsbezirks Trier für das
Etatsjahr 1909 mache ich die Herren Bürgermeister mit dem
Ersuchen aufmerksam, die Gemeindekassen anzuweisen, die auf
die einzelnen Schulverbände entfallenen Beträge an die
hiesige Königl. Kreiskasse, nicht unmittelbar an
die Regierungs-Hauptkasse, sofort abzuführen.
Die Beiträge für die an die Ruhegehaltskasse ange—
schlossenen mittleren Schulen sind in gleicher Weise von den
Gemeinden an die Kreiskasse sofort abzuführen.
Saarbrücken, den 18. April 1910.
Der Königliche Landrat.
J. V.:
von Hartmann-Krey, Regierungs-Assessor.

Den praktischen Aerzten Dr. Fidel Georg Baur in
Newcastle, Dr. von Lukowicz in Adelaide und Dr. Eugen
Hirschfeld in Brisbane ist auf Grund des 8 42 Ziffer 2 der
Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden,
Zeugnisse der im 8 42 Ziffer 12 bis o daselbst bezeichneten
Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen
auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in dem Amts—-5—
 des Kaiserlich Deutschen Generalkonsulats in Sydney
aben.

Der Minister des Innern.

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Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Polizeiverordnung.
Auf Grund des 8 137 des Gesetzes über die allgemeine
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