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1. Tagder Körung, Mittwoch, den 27. April 1910. —
Abfahrt 7.15 Uhr vormittags vom Landratsamt.
7.45 Uhr Dudwmeiler,
8.30 , Fischbach,
9.00 Smul⸗bach,
9.30 richsthal.
10.00 richied,
1045 schied.
11.15
11.45 ichied,
12.00 hhbach,
12.30 Guichenbach,
12.45 Ueberhofen.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, für orts⸗
übliche Bekanntmachung sofort Sorge zu tragen, auch die
betreffenden Stier⸗, Eber⸗ und Ziegenbockbesitzer noch ent⸗
sprechend besonders zu benachrichtigen.
Die anzukörenden Eber und Ziegenböcke sind auf den
Gehöften der Stierbesitzer der betreffenden Orte vorzuführen,
ebenso das zum Ankauf geeignete Zuchtvieh.
Die Herren Orts- und Bezirksvorsteher werden ersucht,
an den Körterminen innerhalb ihrer Bezirke teilzunehmen,
den Herren Bürgermeistern wird die Teilnahme anheimgestellt.
Saarbrücken, den 6. April 1910.
Der Königliche Landrat.
J. V.: v. Hartmann-Krey.
Der Kreisarzt Dr. Schwabe in Saarbrücken ist vom 1.
April d. Is. ab mit der Verwaltung der Regierungs- und
Medizinalratsstelle bei der Königlichen Regierung in Aachen
kommissarisch beauftragt.
Die Dienstgeschäfte des Kreisarztes für den Stadt- und
Landkreis Saarbrücken werden bis auf weiteres von dem
——
Saarbrücken, den 80. März 1910.
Der Königliche Landrat,
von Miquel.
Bekannutmachung.
Unter dem Pferdebestande der Firma Phil. Creutzer
u. Cie. Speditionsgeschäft, Ludwigstraße Nr. 38 hierselbst,
ist Brustseuche ausgebrochen.
Die erforderlichen Schutzmaßregeln sind angeordnet.
Saarbrücken, den 1. April 1910.
Königliche Polizei-Direktion.
J. A.: Schlesinger.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
In der durch unsere Bekauntmachungen vom 30. Januar
und 29. Juli, 1908 veröffentlichten Zusammensetzung des
Schiedsgerichts füe Arbeiterversicherung des Saarbrücker Knapp—
schaftsvereins sind nachstehende Aenderungen eingetreten:
a) an Stelle der von ihren Nebenämtern als Vorsitzender
bezw. als stellvertretender Vorsißender entbundeuen Land—
gerichtsrat Mayer und Landricher Dr. Schreiner
sind der Landrichter Ritscher zu Saarbrücken zum
Vorsitzenden, der Landrichter Debus zu Saarbrücken
zum siellvertretenden Vorsitzenden ernannt worden,
an Stelle des pensionierten und infolgedessen aus seinem
Amte als Schiedsgerichtbeisitzer ausgeschiedenen Knapp—
schaftsaältesten Peter Erbel 3 zu Oppen ist der Berg⸗
mann und Knappschaftsälteste Johann Leidinger 18
zu Noswendel von den Knappschaftsältesten aus den
Mitgliedern der Knappschaftspensionskasse zum Beisitzer
gewaͤhlt worden.
Bonn, den 24. März 1910.
Königliches Oberbergamt.
b
Auszug aus der Vakanzenliste für
Militär⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mitteilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die WVakanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be⸗
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Austellung vorangehenden Probezeit.
b) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge⸗
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
8) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) sofort, Ottweiler, Bez. Trier, Polizei⸗
vberwaltung, 8) Polizeiwachtmeister, 4 Alter nicht über
40 Jahre, Größe mindestens 1I1m 70 em, rüstig, gutes
Hörs und Sehvermögen, energisch, taktvoll, nüchtern, gute
Handschrift und Befaͤhigung zur Erledigung sämtlicher bei
einer Polizeiverwaltung vorkommenden Arbeiten, Bewerber
muß befähigt sein sich die zur Verwaltung der Stelle not—
wendigen Kenntnisse innerhalb einer 2 jährigen Probe—
dienstzeit anzueignen, 5) 6 Monate, 6) auf 6 monatige
Kündigung, 7) keine, 8) 1800 Mk. Grundgehalt, 120 Mk.
Kleidergeld und 300 Mk. Wohnungsgeldzuschuß, penfions—
zerechtigt, 9) Gehalt steigt alle 83 Jahre um 100 Mk. bis
1900 Mk. 10) körperliche Rüstigkeit ist durch Zeugnis eines
zheamteten Arztes nachzuweisen, uach dem geltenden Orts-—
tatut ist die Anrechnung der Militärdienstjahre bei der
Pensionierung nicht vorgesehen, aber bei befriedigender Dienst—
eistung nicht ausgeschlossen, Anrechnung der Militärdienstzeit
bei Ermittlung der Pension erfolgt insoweit, als die Zivildienst⸗
zeit nach den Vorschriften des Landrechts angerechnet wird.
2. 2) 1. Juli 1910, wird bei der Einberufung
bestimmt, 8) Postschaffner, 4) Elementarschulbildung
und körperliche Rüstigkeit, 5) 6 Monate, 6) auf 3 monatige
Kündigung 7) keine, 8) 1100 Mk. Gehalt und der gesetzliche
Wohnungsgeldzuschuß, 9) das Gehalt steigt bis zu jahrlich
1700 Mk., 10) Bewerbungen sind an die Kaiserl. Oberpost—
direktion in Cöln zu richten.
3. 2) sofort, wird noch bestimmt, Kaiserl. Post—
anstalt, 3) Landbriefträger, 4) körperliche Gewandtheit
Rüstigkeit, Volksschulkenntnisse, 5) bis 8) wie bei lfd. Nr. 7,
9) Gehalt steigt bis 1400 Mk., 10) Bewerbungen sind an
die Kaiserliche Oberpostdirektion in Trier zu richten.
Saarbrücken, den 11. April 1910
Der Königliche Landrat, v. Miquel