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Bestimmung des 8 14 Ziffer 4 Absatz 2 Nr. III. a.
a. O. wird aufgehoben.
Anstelle des F i9 tritt folgende Vorschrift:
Raͤume, welche Wohn- dder Feuerstätten enthalten,
dürfen mit Stallungen, Scheunen und anderen zum
Ausbewahren feuergefahrlicher Stoffe dienenden Räumen
nur dann unter einem Dache ohne Trennung durch
eine Brandmauer verbunden werden, wenn sie durch
feuersichere Wände und Decken (d. h. massive Wände
zus natürlichen und künstlichen Steinen, beiderseits ver—
putzte Fachwerkswände, Wände aus Drahtputz, Gips—⸗
oͤder Zementplatten); Decken, die zwar aus unverbrenn⸗
lichen Baustoffen bestehen, aber nicht glutsicher umhüllte
Eisenteile aufweisen, ferner ausgestakte mit unverbrenn⸗
lichen Baustoffen ausgefüllte und unterhalb durchweg
mit Kalk-, Gips- oder Zementmörtel verputzte oder
mit einer gleich wirksamen Bekleidung versehene Holz—
balkendecken von diesen Räumen getrennt sind und
wenn die unter einem Dache liegende Gebäudefläche
200 qm nicht überschreitet. Die Wände und Decken
dürfen nur durch seuersicher verwahrte Oeffnungen
durchbrochen werden. Als feuersicher gelten Türen und
Klappen, die aus Hartholz hergestellt, mit beiderseitigem,
mindestens 1mm starkem Metlallbeschlage bekleidet, mit
selbsttätigem Verschlusse versehen find, in mindestens
Zem breite Falze aus unverbrennlichem Baustoffe schlagen
und dicht schließen.
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Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffent—
sichung in Kraft.
Trier, den 19. März 1910.
Der Regierungs-Präsident.
Baltz.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
11. d. Mts. dem „Verein Internationale Ausstellung für
Sport und Spiel e. V. zu Frankfurt a,M.“ die Erlaubnis
erteilt, in Verbindung mit der in diesem Jahre geplanten
Ausstellung eine öffentliche Verlosung von Gold-, Silber—
und Gebrauchsgegenständen zu veranstalten und die Lose in
der ganzen Monarchie zu vertreiben.
Es sollen 300 000 Lose zu je 1 Mk. ausgegeben werden
und 8110 Gewinne im Gesamtwerte von 100000 Mk. zur
Ausspielung gelangen.
Trier, den 22. März 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
Mit Bezug auf meine Bekanntmachung vom 83. Dezember
1909 (1. A. 20501), betr. einmalige Hauskollekte in den
Jahren 1910, 1911 und 1912 zum Besten des St Kamillus—
Hauses, katholische Heilstätte für Alkohol- und Nervenkranke
n Werden-Heidhausen a. d. Ruhr, wird zur öffentlichen
Kenntnis gebracht, daß die Kollekte im Jahre 1910 innerhalb
des Regierungebezirks Trier auch noch durch folgende Personen
abgehalten werden wird:
1. Ferdinand Paustenbach aus Steckenborn,
2. Anton Ohlert aus Rupperath,
3. Johann Pitzen aus Rupperath,
4. Joh. Peter Schäfer aus Rupperath,
x. Michel Schäfer aus Rupperath,
Arnold Dautzenberg aus M.Gladbach,
Bernard Ruschkötter aus Crefeld,
Anton Buick aus Cöln,
Anton Breitkopf aus Cöln,
Leo Plum aus Scherpenseel,
Matth. Schreiner aus Kalk,
Michel Bresgen aus Schönau,
Wilh. Bihn aus Giesenkirchen,
Jakob Blindert aus Pesch,
Wilh. Esch aus Steckenborn,
Josef Greuel aus Steckenborn,
Josef Gerrardy aus Steckenborn
.2 August Greuel aus Steckenborn,
19. Josef Kopp aus Steckenborn,
20 Albert Wilden aus Paustenbach,
21. Peter Strauch aus Strauch,
22. Wilh. Breuer aus Strauch,
23. Wilh. Niesen aus Strauch.
Trier, den 7. März 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
3
Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Im Kreise Saarbrücken empfingen im Monat März 1910 Jagdscheine:
Be⸗
ginn
der
Gültig⸗
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efde.
Nr.
Name
Stand
Taao Mt.
489 3. 3 Hauptm. 70. Instr.Regt.
190 8. 3 Rentner
13. 12 09
28
492 3 Stein Josef Schreinermeister
493 121. 3 Jöns Max Lehrer
494 21. 3 Wunn Otto stud. jur.
495 131. 3 Müller Hüttendirektor
—*cen, den 1. April 1910.
Wohnort
Saarbrücken
Brebach
Saarbrücken
Püttlingen
Saarbrücken 8
Brebach
Kreis
Saarbrücken
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Königliche Landrat,
von Miquel.