Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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2,50 Marl.

Kreis⸗

oder
B att. deren Rau⸗
10 Pfennig
den Kreis Saarbrücken. —

Amtliches Anzeigeblatt für

x r. 14.

Montag, den 4. April
Innung zu Trier, Schmiedemeister A. Nusbaum, Pferde⸗
markt Nr. 5 hier, zu richten, welche über die Aufnahme zu
befinden hat.
Mehr als acht Schüler sollen in der Regel an einem
Kursus nicht teilnehmen. Der Lehrgang umfaßt einen Zeit—
raum von drei Monaten. Es findet in jedem Vierteljahr
ein solcher statt, dessen Schluß jedesmal mit der von der
taatlichen Prüfungsbehörde für Hufschmiede anberaumten, in
dem Amtsblatt bekannt gemachten Prüfung zusammenfällt,
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre praktische
Ausbildung unentgeltlich; sie haben aber für ihren Unter—
halt selbst zu sorgen und vor Ablegung der Prüfung eine
Prüfungsgebühr von 10 Mk. zu entrichten. Auch hat jeder
Schüler den Leitfaden des Hufbeschlages von Professor
Dr. Eberlein sich anzuschaffen.
Mit Rücksicht auf die hohen Anforderungen, welche bei
den Prüfungen für das Hufbeschlaggewerbe in stets steigendem
Maße gestellt werden, kann der rege Besuch der Lehrschmiede
nicht dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 24. Februar 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. A.: v. Gyldenfeldt.

1916.

Bekanntmachungen der Zentralbehörden.
Auf Grund ves Allerhöchsten Erlasses vom 27. April
1891 (Gesetzsammlung S. 165) bestimme ich in Abänderung
der Bekannimachung, betreffend die Sitze und Bezirke der
Königlichen Gewerbeinspektionen im Regierungsbezirk Trier,
vom 10. April 1906 (Amtsblatt der Königlichen Regierung
S. 110) folgendes:
Am 1. April 1910 wird für den Regierungsbezirk
Trier eine neue Gewerbeinspektion mit dem Amissitz in
Saarbrücken errichtet. Gleichzeitig werden die Bezirke der
Gewerbein spektionen des Regierunasbezirks Trier, wie folgt,
abgegrenzt:
1 Gewerbeinspektion in Merzig, umfassend die Kreise
Merzig, Saarburg und Saarlouis.
Gewerbeinspektion Saarbrücken-Stadt, umfassend den
Stadtkreis Saarbrücken.
Gewerbeinspektion Saarbrücken-Land, umfafsend den
Kreis Ottweiler, den Landkreis Saarbrücken und den
Kreis St. Wendel.
Gewerbeinspektion in Trier, umfassend die Kreise Bern—
kastel, Bitburg, Daun und Prüm, den Stadt- und
den Landkreis Trier und den Kreis Wittlich.
Berlin, den 12. März 1910.
Der Minister für Handel und Gewerbe.

Die Fußgendarmerie-Stationen der Stadt Saarbrücken
werden zum J. April d. Is. nach Riegelsberg, Herrensohr,
Bliesransbach, Fürstenhausen, Altenkessel und Schafbrücke,
die berittene Gendarmerie-Station dieser Stadt zu dem gleichen
Tage nach Gersweiler verlegt.
Trier, den 7. März 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. A.: Schrakamp.

Bekannmachungen
des Königlichen Regierungs-Präsidenten.

Bekanntmachung,
den Lehrgang in der Hufbeschlaglehrschmiede hier betreffend.
Es wird hiermit bekannt gegeben, daß der nächste
Lehrgang in der Hufbeschlag-Lehrschmiede hier
am Montag den 4. April 1910 beginnt.
Die Lehrschmiede hat den Zweck, künftigen Beschlag—
schmieden die Gelegenheit zur Erwerbung derjenigen Kennt—
nisse im Hufbeschlage zu geben, welche zum Bestehen der im
Gesetze vom 18. Juni 1884, betreffend die Ausübung des
Hufbeschlag- Gewerbes, vorgeschriebenen Prüfung und zur
rationellen Ausübung des Hujbeschlages erforderlich sind.
Als Schüler werden in der Regel nur solche Personen
aufgenommen, welche die Gesellenprüfung im Hufbeschlage
bestanden haben. Ausnahmen können in besonderen Fällen
—5 staäändigen Aufsichtsbehörde der Lehrschmiede zugestanden
werden.
Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehrgang sind unter
Beifügung der erforderlichen Zeugnisse mindestens 14 Tage
vor Beginn des Kursus an die ständige Aufsichtsbehörde der
Lehrschmiede, zu Händen des Obermeisters der Schmiede—

Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
8. d. Mts. dem Verein Berliner Künstler die Erlaubnis
erteilt, aus Anlaß der diesjährigen Großen Berliner Kunst—
ausstellung eine öffentliche Verlosung auf der Ausstellung
ausgestellter Kunstwerke und von Steindrucken durch Aus—
Jabe von 200000 Losen in 20000 Serien zu 10 Stück zum
Preise von je 1 Mk. die zugleich zum einmaligen Besuch
der staäͤndigen Kunstausstellung in dem Künstlerhause Belle—
ouestraße 8 berechtigen, zu veranstalten und die Vose in der
ganzen Monarchie zu vertreiben.
Es sollen 20 000 Gewinne im Gesamtwerte von 106000
Mk. zur Ausspielung gelangen. Die Ziehung wird voraus—
sichtlich im November 1910 in Berlin stattsinden.
Trier, den 14 März 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
            
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