Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

markt Nr. 5 hier, zu richten, welche über die Aufnahme zu
befinden hat.
. Mehr als acht Schüler sollen in der Regel an einem
Kursus nicht teilnehmen. Der Lehrgang umfaßt einen Zeit—
raum von drei Monaten. Es findet in jedem Vierteljahr
ein solcher statt, dessen Schluß jedesmal mit der von der
staatlichen Prüfungsbehörde für Hufschmiede anberaumten, in
dem Amtsblatt bekannt gemachten Prüfung zusammenfällt,
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre praktische
Ausbildung unentgeltlich; sie haben aber für ihren Unter—
halt selbst zu sorgen und vor Ablegung der Prüfung eine
Prüfungsgebühr von 10 Mk. zu entrichten. Auch hai jeder
Schüler den Leitfaden des Hufbeschlages von Prosessor
Dr. Eberlein sich anzuschaffen.
Mit Rücksicht auf die hohen Anforderungen, welche bei
den Prüfungen für das Hufbeschlaggewerbe in stets steigendem
Maße gestellt werden, kann der rege Besuch der Lehrschmiede
nicht dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 24. Frebruar 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. A.: v. Gyldenfeldt.

Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 15. d. Mis. dem Vorstand der Lokalabteilung
Neuwied des landwirtschaftlichen Vereins für Rheinpreußen
die Erlaubnis erteilt, anläßlich der 77. Generalversammlung
und Ausstellung dieses Vereins im Oktober d. J. eine
öffentliche Ausspielung von Vieh, landwirtschaftlichen Maschinen
und Gebrauchsgegenständen zu veranstalten und die Vose in
der Rheinprovinz zu vertreiben. Es werden 12000 Lose zu
1 Mk. zur Ausgabe und 570 Gewinne im Gesamtwerte von
4000 Mk. zur Ausspielung gelangen.
Trier, den 25. Februar 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.

Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirks Trier für die Vergütung
verabreichter Fourage maßgebenden Durchschnitte der höchsten Tages—
vreise einschließlich eines Aufschlages von fünf vom Hundert
für den Monat Februar 1910:

e Namen
S der Marktorte
5 bezw.
S Lieferungs⸗
* verbände.

Es sind au zahlen
ilvaramm

Zugehörige
Lieferungs⸗
verbäãnde

St. Johann⸗
Saarbrücken
Saarlouis —1
l si
Trier, den 8. März 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schrakamp.

Saarbrücken
Saarlouis

9

In der Zeit zwischen Ostern und Pfingsten d. Is. wird
wiederum wie in fruͤheren Jahren die Hauskollekte sür bedürftige
zvangelische Gemeinden der Kheinprovinz abgehalten werden.
Trier, den 7. März 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. A.: Schrakamp.

Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Nachdem der Herr Minister für Handel und Gewerbe
durch Erlaß vom 8. März 1910 — J. 1913 — die
Verabfolgung der für das Etatsjahr 1910 von den Gruben
des hiesigen Bezirks angeforderten Gemeindebedarfskohlen
genehmigt hat, können nunmehr, soweit dies noch nicht ge—
schehen, die Berechtigungskohlenzettel ausgegeben werden.
Saarbrücken, den 16. März 1910.
Der Königliche Landrat.
J. V.: v. Hartmann-Krey

Frühjahrs-Kontroll-Versammlung 1910 im Landwehrbezirk
Saarbrücken.

Es haben teilzunehmen:
Sämtliche Offiziere, Aerzte und obere Militärbeamte
der Reserve, Marinereserve, Landwehr J und Seewehr J.
Sie können sich uach Belieben an einer Kontrollver⸗
sammlung im Bezirk beteiligen.
Saͤmtliche Mannschaften der Reserve, d. h. die
Jahresklafsen 1902 bis 1909 einschl. Diejenigen Mann—
schaften, welche bei der Herbstkontrollversammiung 1909
bereits zur Landwehr J überführt worden sind, haben
sich auf den betr. Kontrollplätzen gleichfalls mit der
Jahresklasse 1902 zu stellen.
Die Angehörigen der Land- und Seeweyr J, d. h.
die Jahresklassen 1897 bis 1901 einschl, mit Aus—
nahme derjenigen Mannschaften, welche bei der Herbst—
kontrollversammlung 1909 zur Land- und Seewehr I
überführt worden sind.
Die Angehörigen der Ersatzreserve und Marine—
— der Jahresklassen 1897 bis 1909
einschl.
Die bis zur Entscheidung über ihr ferneres Militär—
verhältnis (wegen Dienstunbrauchbarkeit, auf Rekla—
mation, wegen Invalidität — Rentenempfänger —
wegen Strafen) zur Disposition der Ersatzbehörden ent—
lassenen Mannschaften.
Die vor erfüllter aktiver Dienstpflicht zur Disposition
der Truppenteile (Marineteile) beurlaubten Mann—⸗
schaften.
a) die dauernd Halbinvaliden,
b) die zeitig Ganzinvaliden, d. h. die zeitig feld—
und garnisondienstunfähigen,
o) die zeitig Halbinvaliden, d. h. die zeitig nur
garnisondienstfähigen.
d) die noch garnisondienstfähigen Rentenempfänger.
Die zu 5, 6 und 7 gehörenden Mannschaften stellen
sich auf den zuständigen Kontrollplätzen mit ihrer Jahres⸗
klasse. Die Jahresklasse steht auf dem Deckel des
Militärpasses.
Die auf den Hütten Burbach, Völklingen und Brebach,
sowie auf dem Werk Ehrhardt & Sehmer beschäftigten
Mannschaften des Beurlaubtenstandes nehmen an den
Kontrollversammlungen der betreffenden Hütte bezw
Werk teil.
Zavalleristen müssen ihr Körpergewicht angeben können.
Die Militärpapiere sind' mit zur Stelle zu bringen.
Das Tragen von Stöcken und Schirmen während der
Kontrollversammlung ist verboten.
Mannschaften, deren Wohnort in dem hier angeführten

2

3

6.

7

8.

10.
II.
12.

ig.
            
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