Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Der Bezirksausschuß. Trier, den 1. Februar 1910.
C. IV. 7.
B. A. 108.
Bescheid.
Auf Grund des 8 65 der Gewerbeordnung für das
Deutsche Reich, des 8 128 des Zuständigkeitsgesetzes und des
Beschlusses des Gemeinderats zu Guichenbach vom 9. September
1909 wird hiermit genehmigt, daß der für den Ortsteil
Riegelsberg im Jahre 1886 genehmigte Wochenmarkt in der
Kirchstraße in Guichenbach am Mittwoch einer jeden Woche
abgehalten wird, und zwar beginnend in der Zeit von Anfang
April bis Ende September um 7 Uhr und von Anfang
Dcktober bis Ende März um 8 Uhr vormittags und endigend
um 12 Uhr mittags. Faällt auf einen dieser Tage ein
gesetzlicher Feiertag, so ist der Markt an dem vorhergehenden
Wochentage abzuhalten.
Außerdem wird auf Grund des 8 66 der Gewerbe—
ordnung und in Anbetracht des vorliegenden Bedürfnisses
bestimmt, daß außer den in 88 66 a. a. O. Ziffer 1 — 3
folgende Gegenstände zu den Wochenmarktartikeln gehören:
Gewöhnliches Steingut, Emaille und irdenes Geschirr,
zeringwertige wollene, gestrickte und leinene Waren, Flachs
Hanf, Leingarn, Zwirn, Band, Strümpfe, wollenes Strick
zdarn, gewoͤhnliche Seilerarbeiten und Hanfwaren, grobe
Bürstenbinder- und Korbmacherwaren, Sensen, Schaufeln,
Beile, Pflugscharen, Nägel und ähnliche grobe Waren aus
geschmiedetem Eisen oder Stahl, Drahstifte und grobe Waren
aus Eisendraht.

Namens des Bezirksausschusses.
Der Vorsitzende.
J. V.: Engelhard.

Versonal-Chronik.
Der Regierungsrat Mand hier ist in gleicher Amts—
igenchaft an die Könialiche Regierung in Viegnitz versetzt
worden.

Versetzt sind: der Postsekretär Bolzau von Völklingen
nach Munster (Westf.), der Ober-Postassistenn Werner
von Saarbrücken nach Völklingen, der Postassistent Hopp
von Bous nach Saarbrücken, der Telegraphenassistent Huschens
bon St. Wendel nach Saarbrücken.

Saarbrücken, den 7. März 1910
Der Königliche Landrat. v. Miauel.

Oeffentlicher Anzeiger.

Bekanntmachung.
Zur Abschätzung der zur Durchführung der Verbindungs⸗
straße zwischen Eisenbahn⸗- und Neugeländestraße im Stadtbezirke
Saarbrücken beanspruchten Grundflächen habe ich Verhandlung auf:
Freitag, den 11. März 1910, vormittags 11 Uhr,
an Ort und Stelle

anberaumt.
Alle an der Enteignung Beteiligten werden zu der Verhandlung
hierdurch unter der Verwarnung geladen, daß beim Ausbleiben der Ge—

adenen ohne ihr Zutun die Entschädigung festgestellt und wegen de
Auszahlung und Hinterlegung verfügt werden wird. Entschädiqung
Wege und Versäumnis kann nach dem Gesetze nicht gewährt werd
Soweit die Sachverständigen imstaude sein werden, ihr Gutochten
der Verhandlung abzugeben, wird dieses den Beteiligten sofort in
Verhandiung oder nach Beendigung der Abschätzung mitgeteilt wer
damit sie Gelegenheit finden, sich uͤber das Gutachten zu äußern.
Trier, den 1. März 1910.
15 Der Enteignungskommissar
Dr. Beéermann, Regierungsrat

Am Donnerstag, den 21. April d. Is., vormittags
Uhr, läßt die Gemeinde Niedersalbach in der Gastwirtsa
Scher er zu Niedersalbach folgende Landvarzellen öffentlich meistbie
nersteigern:
Flur 4 Nr. 247/983, groß 5 ar 81 qm,
248;,93,, 4 ar 79 qm,
249/93, ar 79 qm,
—A r 64 qm,
2521110, ar 61qm
264* 19, ar 57 qm,
„ 254/110. 5 ar 74 am
Heusweiler, den 38. März 1910.

16

Der Bürgermeister
Mavyer.

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Suppen
fix und fertiq — 3 Teller 10 pfa⸗

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würzt samos
Tunnen, Saucen, Gemüse,
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