Ersatzgeschästes im Landkreise Saarbrücken zugezogenen Militar⸗
yflichtigen. JJ
Von 10 Uhr vormittags ab Verhandlung der Rekla—
mationen aus der Bürgermeisterei Dudweiler.
Mittwoch, den 6. April:
Von 9 Uhr vormittags ab Verhandlung der Reklamationen
aus den Bürgermeistereien Bischmisheim, Gersweiler, Heus—
weiler, Kleinblittersdorf und Sellerbach.
Donnerstag, den 7. April:
Losung der Militärpflichtigen des Jahrgangs 1890 aus
Bezirke der Ersatzkommission Saarbrücken-Land.
Ersahkommission des Aushebungsbezirks
Saarbrücken-Stadt.
Musterungslokal: „Tonhalle“ in Saarbrücken,
Wilhelm-Heinrichstraße Nr. 21.
Beginn der Musterung: 812 Uhr vormittags.
Die Militärpflichtigen kommen in diesem Jahre nach
Jahrgängen und den Anfangsbuchstaben ihres Familien—
namens aus dem Großstadtbezirk Saarbrücken — also
nicht mehr nach den früheren Gemeindebezirken Saarbrücken,
St. Johann und Malstatt-Burbach getrennt — wie solgt
zur Vorstellung:
Freitag, den 4. März:
Jahrgang 1889 von Buchstabe A bis G einschließlich.
Samstag, den 5. März:
Jahrgang 1888 von Buchstabe IHbis Meeinschließlich.
Montag, den 7. März:
Jahrgang 1889 von Buchstabe Rbis Seh einschließlich.
Dienstag, den 8. März:
Jahrgang 1889 von Buchstabe St bis 2 einschließlich.
Jahrgang 1890 Buchstabe B.
Mittwoch, den 9. März:
Jahrgang 1888 von Buchstabe A bis Peinschließlich.
Donnerstag, den 10. März:
Jahrgang 1888 von Buchstabe Gbis K oeinschließlich.
Freitag, den 11. März:
Jahrgang 1888 von Buchstabe Lbis S einschließlich.
Saustag, den 12. März:
Jahrgang 1888 von Buchstabe Sch bis ? und fämtliche
Militärpflichtige älterer Jahrgänge.
Montag, den 14. März:
Jahrgang 1890 Buchstabe A, Buchstabe C bis Feein—
schließlich und Buchstabe H.
Dienstag, den 15. März:
Jahrgang 1890 Buchstabe G und Buchstabe J bis J,
einschließlich.
Mittwoch, den 16. März:
Jahrgang 1890 Buchstabe Mübis QC, Buchstabe 8 und
Buchstabe veh einschließlich.
Donnerstag, den 17. März:
Jaahrgang 1890 Buchstabe cR und Buchstabe st bis7
einschließlich.
dem
Freitag, den 18. März:
Reklamationstermin. Von 9 Uhr vormittags ab Ver—
handlung der sämtlichen Reklamationen.
Samstag, den 19. März
findet von 9 Uhr vormittags ab die Losung für die Militär—
pflichtigen des Jahrgangs 1890 aus dem Bezirke der Ersatz⸗
ommission Saarbrücken-Stadt statt.
Sämtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende Ge—
stellungspflichtige werden hierdurch aufgefordert, zu der für
ihren Aufenthaltsort bestimmten Zeit pünktlich, sauber ge—
waschen und mit reiner Kleidung versehen vor der König—
lichen Ersatzkommission zur Musterung zu erscheinen. Die
Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge haben die Losungs—
scheine mitzubringen und beim Aufruf abzuliefern.
Diejenigen, welche nicht pünktlich erscheinen, werden nach
8 26 Ziffer 7 der Wehrordnung vom 22. November 1888
mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen be—
straft werden. Ist die Versäumnis in böswilliger Absicht
oder wiederholt erfolgt, so ist die sofortige Einstellung als
unsichere Heerespflichtige zulässig. Wer durch Krankheit am
Erscheinen am Musterungstermine verhindert ist, hat ein ärzt—
liches Attest einzureichen, welches, insofern der ausstellende
Arzt nicht amilich angestellt ist, durch die Polizeibehörde zu
beglaubigen ist.
Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermine
freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hierdurch
ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung
oder des Truppenteils erwächst.
In denjenigen Fällen, in welchen in Berücksichtigung
bürgerlicher Verhältnisse Zurückstellungen oder Befreiungen
vom Militärdienst zulässig sind, müssen die betreffenden An—
träge spätestens im Musterungstermine angebracht werden.
Werden sie nicht rechtzeitig gestellt, so ist jede Berück—
sichtigung derselben seitens der Ober-Ersatz-Kommission aus⸗
geschlossen.
Nur sofern die Veranlassung der Reklamation erst nach
Beendigung des Musterungsgeschäftes entstanden und sonach
eine Vorlegung des Antrages im Musterungstermine nicht
möglich gewesen ist, werden die spüter eingegangenen Rekla—
mationsantrüge von der Ober-Ersatz-Kommission einer
Prüfung unterzogen.
Zur Beurteilung der Reklamation ist erforderlich, daß
sämtliche nicht mehr schulpflichtigen, zur Erhaltung der
Familie gesetzlich verpflichteten Familien-Mitglieder,
soweit eine Beschränkung ihrer Erwerbs-, Arbeits- bezw.
Aufsichtsfähigkeit behauptet wird, in dem für die Rekla—
mationen festzusehenden Termine persönlich und pünktlich
erscheinen, damit deren Erwerbs-, Arbeits- bezw. Aufsichts—
fähigkeit festgestellt werden kann.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Erscheinen
gehindert, so ist dies durch Attest eines beamteten Arztes nach—
zuweisen, da andernfalls die Reklamationen als nicht zu be—⸗
urteilen unnachsichtlich zurückgewiesen werden müssen.
Die Vorstellung der Reklamierten erfolgt in der regel—
mäßigen Reihenfolge der Grundlisten. Die Reklamierien
brauchen daher in den Neklamationsterminen nicht zu er—
scheinen. An dem Reklamationstage haben die Reklamanten
und ihre Angehörigen sich um 9 Uhr vormittags pünktlich
einzufinden.
Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß
dadurch, daß ein älterer Bruder bereits dient, die Zurück
stellung des jüngeren nicht ohne weiteres begründet, viel—
mehr auch in solchen Fällen die Vorlegung eines vorschrifts—
mäßigen Reklamations-Antrages notwendig ist.
Bei Gesuchen um Zurückstellung von Militärpflichtigen,
welche in der Erlernung einer Kunst oder eines Gewerbes
begriffen sind, sind vorschriftsmäßig abgefaßte Lehrkontrakte
oder amtliche Zeugnisse vorzulegen.
.Dieselben sind gleich den Reklamationsanträgen spätestens
im Musterungstermine anzubringen und finden, wenn sie der