Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Freitag, den 1. April:
Jahrgang 1888 der Gemeinde Herrensohr, sowie 1890
der Gemeinde Dudweiler.
Samstag, den 2. April:
Jahrgang 1889 der Gemeinde Dudweiler und Herrensohr.
Montag, den 4. April:
Sämtliche Militärpflichtige der Bürgermeisterei Gersweiler.
Dienstag, den 5. April:
Sämtliche Bergschüler der Landbürgermeistereien, sowie
Musterung der vor 1888 geborenen und der während des
Ersatzgeschäftes im Landkreise Saarbrücken zugezogenen Militär—
pflichtigen.
Von 10 Uhr vormittags ab Verhandlung der Rekla—
mationen aus der Bürgermeisterei Dudweiler.
Mittwoch, den 6. April:
Von 9 Uhr vormittags ab Verhandlung der Reklamationen
aus den Bürgermeistereien Bischmisheim, Gersweiler, Heus—
weiler, Kleinblittersdorf und Sellerbach.
Donnerstag, den 7. April:
Losung der Militärpflichtigen des Jahrgangs 1890 aus
dem Bezirke der Ersatzkommission Saarbrücken-Land.
Ersatzkommiision des Aushebungsbezirks
Saarbrücken⸗Stadt.
Musterungslokal: „Tonhalle“ in Saarbrücken,
Wilhelm-Heinrichstraße Nr. 21.
Beginn der Musterung: 814 Uhr vormittags.
Die Militärpflichtigen kommen in diesem Jahre nach
Jahrgängen und den Anfangsbuchstaben ihres Familien—
namens aus dem Großstadtbezirk Saarbrücken — also
nicht mehr nach den früheren Gemeindebezirken Saarbrücken,
St. Johann und Malstatt-Burbach getrennt — wie folgt
zur Vorstellung:
Freitag, den 4. März:
Jahrgang 1889 von Buchstabe A bis G einschließlich.
Samstag, den 5. März:
Jahrgang 1888 von Buchstabe H bis Mueinschließlich.
Montag, den 7. März:
Jahrgang 1889 von Buchstabe Nbis Seh einschließlich.
Dienstag, den 8. März:
Jahrgang 1889 von Buchstabe S8t bis 2 einschließlich.
Jahrgang 1890 Buchstabe B.
Mittwoch, den 9. März:
Jahrgang 1888 von Buchstabe A bis F einschließlich.
Donnerstag, den 10. März:
Jahrgang 1888 von Buchstabe Gbis K eeinschließlich.
Freitag, den 11. März:
Jahrgang 1888 von Buchstabe Lbis 8 einschließlich.
Samstag, den 12. März:
Jahrgang 1888 von Buchstabe Sch bis Z und sämtliche
Militärpflichtige älterer Jahrgänge.
Montag, den 14. März:
Jahrgang 1890 Buchstabe A, Buchstabe C bis Feein—
schließlich und Buchstabe H.
Dienstag, den 15. März:
Jahrgang 1890 Buchstabe G und Buchstabe J bis J,
einschließlich.
Mittwoch, den 16. März:
Jahrgang 1890 Buchstabe Mubis C, Buchstabe 8 und
Buchstabe Schüeinschließlich.
Donnerstag, den 17. März:
Jahrgang 1890 Buchstabe cR und Buchstabe 8t bis 2
einschließlich.

Freitag, den 18. März:
Reklamationstermin. Von 9 Uhr vormittags ab Ver—
handlung der sämtlichen Reklamationen.
Samstag, den 19. März
findet von 9 Uhr vormittags ab die Losung für die Militär—
pflichtigen des Jahrgangs 1890 aus dem Bezirke der Ersatze
kommission Saarbrücken-Stadt statt.
Sämtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende Ge—
stellungspflichtige werden hierdurch aufgefordert, zu der für
ihren Aufenthaltsort bestimmten Zeit pünktlich, sauber ge—
waschen und mit reiner Kleidung versehen vor der König—
lichen Ersatzkommission zur Musterung zu erscheinen. Die
Militärpflichtigen der älleren Jahrgänge haben die Losungs—
scheine mitzubringen und beim Aufruf abzuliefern.
Diejenigen, welche nicht pünktlich erscheinen, werden nach
826 Ziffer 7 der Wehrordnung vom 22. November 1888
mit Geldstrafe bis zu 80 Mk. oder Haft bis zu 83 Tagen be—
straft werden. Ist die Versäumnis in böswilliger Absicht
oder wiederholt erfolgt, so ist die sofortige Einstellung als
unsichere Heerespflichtige zulässig. Wer durch Krankheit am
Erscheinen am Musterungstermine verhindert ist, hat ein ärzt—
liches Attest einzureichen, welches, insofern der ausstellende
Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Polizeibehörde zu
beglaubigen ist.
Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermine
freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hierdurch
ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung
oder des Truppenteils erwächst.
In denjenigen Fällen, in welchen in Berücksichtigung
bürgerlicher Verhältnisse Zurückstellungen oder Befreiungen
vom Militärdienst zulässig sind, müssen die betreffenden Än⸗
träge spätestens im Musterungstermine angebracht werden.
Werden sie nicht rechtzeitig gestellt, so ist jede Berück⸗
sichtigung derselben seitens der Ober⸗Ersah⸗-Kommission aus⸗
geschlossen.
Nur sofern die Veranlassung der Reklamation erst nach
Beendigung des Musterungsgeschäftes entstanden und sonach
eine Vorlegung des Antrages im Musterungstermine nicht
möglich gewesen ist, werden die später eingegangenen Rekla⸗
mationsauträge von der Ober-Ersatz⸗Kommission einer
Prüfung unterzogen.
Zur Beurteilung der Reklamation ist erforderlich, daß
sämtliche nicht mehr schulpflichtigen, zur Erhaltung der
Familie gesetzlich verpflichteten Familien⸗Mitglieder,
soweit eine Beschräukung ihrer Erwerbs-, Arbeits- bezw.
Aufsichtsfähigkeit behauptet wird, in dem für die Rekla—
mationen festzusetzenden Termine persönlich und pünktlich
erscheinen, damit deren Erwerbs⸗ Arbeits- bezw. Aufsichts⸗
fähigkeit festgestellt werden kann.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Erscheinen
gehindert, so ist dies durch Attest eines beamteten Arztes nach⸗
zuweisen, da andernfalls die Reklamationen als nicht zu be⸗
urteilen unnachsichtlich zurückgewiesen werden müssen.
Die Vorstellung der Reklamierten erfolgt in der regel⸗
mäßigen Reihenfolge der Grundlisten. Die Reklamierien
brauchen daher in den Reklamationsterminen nicht zu er⸗
scheinen. An dem Reklamationstage haben die Reklamanten
und ihre Augehörigen sich um 9 Uhr vormittags punktlich
einzufinden.
Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß
dadurch, daß ein älterer Bruder bereits dient, die Zurück
stellung des jüngeren nicht ohne weiteres begründet, viel—
            
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