Ber—
der zur Annahme von Praktikanten ermächtigten
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Ort
Kreis
Name der Anstalt
Leitende Behörde usw.
Malstatt⸗Burbach
Saarbrücken
Merzig
Ottweiler
Saarbrücken
Krankenhaus des Knappschaftsvereins der Burbacher Hüite
Knappschaftsverein der Bur
bacher Hütte
Provinzialverwaltung
Merzig
Neunkirchen
Saarbrücken
Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt
Knappschaftslazarett
Neues Krankenhaus der Hospitalstiftung
Saarbrücker Knappschaftsverein
Hospitalvorstand
Kreisausschuß
Saarbrücker Knappschaftsverein
Hospitiendeputation
Saarbrücker Knappschaftsverein
Vorstand
Kreisausschuß
Sonnenberg
Sulzbach
Trier
Völklingen
Lungenheilstätte
Knappschaftslazarett
Krankenhaus der vereinigten Hospitien
Knappschaftslazarett
Krankenhaus der Krankenkasse der Röchlingschen Eisen—
und Stahlwerke
Lungeheilstätte Grünewald bei Wittlich
Trier-Stadt
Saarbrücken
Wittlich
Wittlich
Bekanntmachung, die Prufung der Husschmiede betreffeund.
Von der Prüfungsstelle der Hufschmiede (Amtsblatt⸗
bekanntmachung vom 11. April 1885 S. 120 und vom 31.
Mai 1905 S. 132/133) ist eine Prufung
auf Mittwoch, den 28. März 1910
anberaumt worden.
Hufschmiede, welche den selbständigen Betrieb des
Hufbeschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu nach dem
Gesetze vom 18. Juni 1884 (G.S. S. 305) erforderliche
Prüfungszeugnis zu erwerben beabsichtigen, werden hiermit
aufgefordert,
mindestens 4 Wochen vor dem Tage der Prüfung bei dem
Vorsitzenden der Prüfungsbehörde, dem Königlichen
Departementstierarzt, Veterinär-Rat Dr. Steinbach
hier, unter Einreichung des Geburtsscheines, etwaiger
Zeugnisse über die erlangte gewerbliche Ausbildung,
sowie unter Einsendung der Prüfungsgebühr von zehn
Mark sich zur Prüfung zu melden.
Die Einberufung der Prüflinge, welche das erforderliche
Handwerkszeug selbst mitzubringen haben, erfolgt unter An—⸗
gabe der Stunde und des Ortes der Prüfung durch den
Vorsitzenden der Prüfungsbehörde.
M. Der theoretische Teil der Prüfung
erstreckt sich auf:
1. die Anatomie des Fußes und des Hufes,
2. die Zirkulation des Blutes und das Wachstum des
Hufes und den Hufmechanismus.
normale und anormale Hufe,
die verschiedenen Stellungen und Gangarten der Pferde,
die Entstehung und Beseitigung der verschiedenen
Hufkrankheiten, wie Steingallen, Hornspalten, Zwang—
hufe, lose und getrennte Wände, Vernagelung, Nageliritt,
Kronentritt, Flach- und Platthuhl Vollhuf,f
Hufverschlag, Bockhuf, Stock- und Stetzhuf, Stra⸗,
fäule usw.,
Vorteile des rationellen Hufbeschlages.
die Hufpflege (Erweichen, Einschlagen, Beschneiden,
Berunden und Einfetten der Hufe) des beschlagenen
nicht beschlagenen Hufes einschließlich der Fohlen
ufe,
den Beschlag regelmäßiger Hufe,
den Beschlag für besondere Gebrauchszwecke, (Reit-Renn-,
Gewichtseisen usw.),
10. den Beschlag anormaler Hufe (Flach-, Voll⸗, Zwang—
und Rehhuf usw.),
11. den Beschlag mit Patenteisen (Streck- und Platteneisen).
12. den Beschlag bei fehlerhaften Gangarten (das Streichen
und Einhauen der Pferde),
13. den Winterbeschlag Etollenbeschlag),
14. die Hufeinlagen,
15. den Klauenbeschlag und die Klauenpflege des Rindes,
16. die grundlegenden Regeln über den Wert, die Be—
schaffung, Aufbewahrung und Behandlung der zu
derarbeitenden Rohmaterialen sowie über die Kenn—
zeichen ihrer guten oder schlechten Beschaffenheit,
die Schmiede- und Feuerungsanlage, die Geräte und
Werkzeuge,
das Zeichnen von Hufbeschlagvorlagen sowie die Buch—
ührung für das Schmiedehandwerk,
die Behandlung widerspenstiger Pferde (Rindvieh),
welche sich nicht beschlagen lassen wollen und
die Haftung des Hufbeschlagschmiedes in bezug auf
Kunstfehler, ordnungswidrige Behandlung der Pferde
und durch Tiere hervorgerufene Verletzungen.
B. Der praktische Teil der Prüfung
erstreckt sich auf:
das Schmieden der Eisen und die Ausführung de—
Beschlages für gesunde und kranke Hufe und zwar:
a) der Hintereisen für linken und rechten Fuß,
b) der Vordereisen (Pantoffeleisen) für linken und
rechten Fuß und
der Eisen für die unter A Ziffer 8 bis 15 auf—
gesührten Beschlagsformen,
die Abnahme der alten Eisen,
den Gebrauch des englischen Hufmessers zum Aus
schneiden der Hufe,