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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücden verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
heranzgegeben vom Kodnigl. Lanbratsamt Saarbrucken. Kedaktion des nichtamtlichen Teiles, Drud and Nr. 52. — 36. Jahrgang. Inserttontgebühren: die cgespaltene Zeile oder beren Raum 20 Rfa, bei wiederholter Aufnabee
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ee, —7 7— Dienstag, 27. D ezember 1910. Fue ee ereette Ve eee 121 und —AA Aarcherstr. 1, Sernidr. 1314
—II
Bekanntmachung.
Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung
vom 3. Dezember ds. Is., durch welche die
beiden Häuser des Landtags der Monarchie
auf den 10. Januar 1911 in die Haupt⸗ und
Residenzstadt Berlin zusammenberufen sind,
mache ich hierdurch bekannt, daß die Eröffnung
des Landtages an diesem Tage, mittags 12 Uhr
im Weißen Saale des hiesigen Königlichen
Schlosses erfolgen wird.
Zuvor wird Gottesdienst um 11 Uhr im Dom
für die evangelischen und um 1114, Uhr in der
St. Hedwigskirche für die katholischen Mit—
glieder stattfinden. Am 9. Januar 1911 in
den Stunden von 9 Uhr früh bis 8 Uhr abends
und am 10. Januar 1911 in den Morgenstun—
den von 9 Uhr früh ab werden im Büro des
Herrenhauses, Leipzigerstraße Nr. 3, und im
Büro des Hauses der Abgeordneten, Prinz
Albrechtstraße Nr. 5/6, die Ausweiskarten für
die Eröffnungssitzung ausgegeben und alle sonst
erforderlichen Mitteilungen inbezug auf diese
gemacht werden.
Berlin, den 14. Dezember 10910.
Der Minister des Innern
gez.: v. Dallwitz.
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les snsgsthen secgrüngs drüsttenpten.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung
vom 20. Oktober d. Is. (Nr. J. A. 16235),
betr. Abhaltung einer Hauskollekte zum Besten
des Neubaues der katholischen Pfarrkirche in
Krekel im Kreise Schloeiden, wird zur öffent—
sichen Kenntnis gebracht, daß nit der Einsamm—
lung der Kollekte nachträgkch noch folgende
weitere Personen beauftragt worden sind:
1. Josef Rupp, Krekel,
2. Rochus Wollenweber, Wahlen,
3. Christof Wirtz ir. Wahlen,
4. Herm. Becker, Wahlen,
5. Herm. Jos. Wülkenweber, Wahlen,
6b. August Diefenbach, Gillenberg,
7. Wilhekhn Groß, Sistig,
8. Herm. Jos. Tütt, Sistig,
9. Josef Kaiser, Wollenberg,
10. Karl Meurer, AMachen,
11. Jakob Mook, Machen,
12. Josef Frantzen, Aachen,
13. Franz Schönen, Duisburg,
14. Joh. Back, Preidt,
15. Anton Bolg, Cdin,
16. Peter Dressen, Cöoln,
17 Johann Welter. Canln
18. Karl Hilgers, Cöln,
19. Joh. Werken, Cöln,
20. Heinr. Boos, Cöln,
21. Heinr. Speeck, Coln,
22. Crisant Filz, Cöln,
23. Herm. Körfer, Cöln,
24. Peter Utzenrath, Cöoln,
25. Wilhelm Cöbeler, Cöln,
26. Gottfried Lohmar, Cöln,
27. Peter Nüsgen, Cöoln,
28. Taspar Dederichs, Cöln,
29. Johann Schmitz, Coln,
20. Jakob Kramer, Cöln,
21. Wilhelm Schreuer, Cöln,
22. Joh. Schupp, Cöln,
33. Josef Ehlen, Cöln,
34. Heinr. Benedikt Düx, Sechtem,
35. Peter Müller, Düren,
36. Christian Nöthen, Bonn,
37. Jakob Bohne, Kevelaer,
38. Josef Kurth, Eusen,
39. Heinrich Friedler in Styrum.
Trier, den 14. Dezember 1910.
Der Regierungs-Präsident.
Baltz.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz hat
durch Erlaß vom 7. Oktober 1910 der Direktion
der Rheinisch-Westfälischen Diakonenanstalt in
Duisburg die Erlaubnis erteilt, zum Besten der
Anstalt in den Jahren 1911, 1912 und 1913
e eine einmalige Hauskollekte bei den evan—
gelischen Bewohnern der Rheinpropinz abhal⸗—
ten zu lassen.
Mit der Abhaltung der Kollekte für das
Jahr 1911 ist in sämtlichen Pfarrgemeinden
der Synode Saarbrücken, sowie in den Pfarr—
gemeinden St. Johann, Scheidt, Wellesweiler,
Wiebelskirchen, Bitburg, Bernkastel, Gleinich,
Gerolstein, Daun, Hermeskeil, Horbruch, Hirsch—
feld, Prüm, Sensweiler, Veldenz, Wirschweiler
und Züsch Heinrich Vornholz aus Bielefeld
beauftragt worden. In den übrigen Pfarrge—
meinden wird die Sammlung durch eigene, von
den Presbyterien legilimierte Organe abgehal—
ten werden.
Trier, den 14. Dezember 1010.
Der Regierungs-Präsident.
J. B:: Alsen
Des Königs Majestät haben durch Aller—
höchsten Erlaß vom 31. Oktober d. Is. der all—
gemeinen Deutschen Vensionsanstalt für Lehre—
rinnen und Erzieherinnen in Berlin für den
Umfang der Monarchie eine Geldlotterie mit
einem Spielkapital von 1500 000 Mark zu be—
willigen geruht. Die Ziehung der ersten Serie
der Lotterie mit 990 000 Mt. Spielkapital fin—
det mit unserer Genehmigung am 22., 23. und
24. März 1911 in Berlin statt. Mit dem Ver—
trieb der Lose darf Mitte Januar k. Is. be—
gonnen werden.
Trier. den 14. Dezember 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. M.: Alsen.
bohunntewungen
8a soratscen Lmuetnmsss.
Beim Ulanen-Regiment Großherzog Fried—
cich von Baden (Rheinisches) Nr. 7 in Saar—⸗
brücken lagert ein großer Posten Pferdedünger,
welcher daselbst nicht abgesetzt werden kann.
Interessenten wollen sich direkt mit dem Re—
giment in Verbindung setzen.
Saarbrücken, 12. Dezember 1910.
Der Landrat.
—A
von Hartmann-Xrey.
bohunnsmuchungen guterer Bohhron.
—
Bekanntmachung.
Warenhaussteuer-Veranlagung für
das Steuerjahr 1911.
Auf Grund des 89 des Gesetzes, betreffend
die Warenhaussteuer vom 18. Juli 1900 (Ge—
setzsammlung Seite 294) wird hiermit jeder
bereits zur Warenhaussteuer veran—
lagte Steuerpflichtige in den Regie—
rungsbezirken Coblenz und Trier aufgefordert,
die Steuererklärung über den steuerpflichtigen
Jahresumsatz nach dem vorgeschriebenen Formu—
lar in der Zeit vom 25. Januar bis einschließlich
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lich oder zu Protokoll unter der Versicherung ab⸗
zugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen
und Gewissen gemacht sind.
Die oben bezeichneten Steuerpflichtigen sind
zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet,
ruch wenn ihnen eine besondere Aufforderung
oder ein Formular nicht zugegangen ist. Auf
Verlangen werden die vorgeschriebenen Formu—
are, denen zugleich die maßgebenden Bestim—,
nungen beigefügt sind, von heute ab in dem
Amtszimmer des Unterzeichneten sowie des Vor—
sitzenden jedes Steuerausschusses der Gewerbe⸗
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Die Einsendung schristlicher Erklärungen durch
die Vost ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr
des Absenders und deshalb zweckmäßzig mittelst
Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen wer—
den von dem Unterzeichneten im Regierungsge—
bäude, Am Rhein 12, J. Stock, Zimmer 89 oder
auch im Gewerbesteuerbureau Zimmer Nr. 75
zwischen 11 und 1 Uhr Vorm. entgegen ge—
tommen.
Die Versäumung der obigen Frist hat ge—
mäß 8 11 des Gesetzes, betreffend die Waren—
haussteuer, den Verlust der gesetzlichen Rechts—
nittel gegen die Einschätzung für das Steuerjahr
zur Folge.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige An—
gahen oder wissentliche Verschweigung von steuer—
pflichtigem Umsatz in der Steuererklärung sind
mit Strafe bedroht.
Coblenz, den 14. Dezember 1910
Der Vorsitzende
des Steuerausschusses der Gewerbesteuerklasse J.
Keßler,
Regierungsrat.