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Steuerveranlagung für das Steuerjahr 1911.
Auf Grund des 8 25 des Einkommensteuerge⸗
sezes wird hiermit jeder bereits mit einem Ein—
kommen von mehr als 8000 Mark veranlagte
Steuerpflichtige in dem Stadtkreise und dem Land—
kreise Saarbruͤcken aufgefordert, die Steuererklärung
über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen
Formular
in der Zeit vom 4. Jarngh bis einschl. 20. Januar
dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll
unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben
nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Die Steuererklärungen können aber auch schon
vor dem 4. Januar eingereicht werden.
Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden
Steuerexklärung versäumt, hat gemäh s 31 Uübs.
1 des Einkommensteuergesetzes neben der im Ver—
anlagungs- und Rechtsmittelverfahren endgültig fest—
gestellten Steuer einen Zuschlag von 5 Vrozent zu
derselben zu entrichten.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige An—
gaben oder wissentliche Verschweigung von, Ein—
kommen in der Steuererklärung sind im 872 des
Einkemmensteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Die o ben bezeichneten Steuerpflichtigen sind zur
Abgabe der Steuerertiarung verpflichtet, auch wenn
hnen eine hesondere Aufforderung oder ein
Formular nicht zugegangen ist, ebenso auch dann,
venn ihr Einkommen 3000 Mk. nicht mehr übersteigt
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die
Bost ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Ab—
enders und deshalb zwedmäßig mittels Einschreibe⸗
hriefes. Mündliche Erklärungen werden an den
Werktagen des Vormittags in den Geschäftszimmern
des Unterzeichneten, Roonstraße 7 hierselbst, zu
Protokoll entgegengenommen.
Im eigenen Interesse der Steuerpflichtigen wird
dringend angeraten, mit der protokollarischen Ab—
zabe nicht bis auf die letzten Tage zu warten. Er—
ahrungsgemäß wird dann der Andrang sehr groß,
vomit für den Einzelnen ein längeres Warten oft
nicht zu vermeiden ist. Die erforderlichen Zahlen—
Anterlagen und Berechnungen sind ferner schon vor—
jer, zu Hause auf besonderen Bogen zusainmenzu—
tellen und aufzurechnen. Diese Zusammenstellung
ind die Beläge dazu sind mitzubringen.
Im Falle einer selbstgefertigten Deklaration wird
zleichsalls zur Vermeidung von Rückfragen und Be—
instandungen empfohlen, die den Angaben der Steuer⸗
rklärung zu Grunde liegenden Berechnungen an der
dafür im Formular, bestimmten Stelle (Seite 3 und
) einzutragen. Bei erheblichen Verschiedenheiten ge—
gen das Vorjahr oder umfangreicheren Erläuterungen
st es jedoch besser, diese Angaben auf einer besonderen
olnlage zu machen.
voßguntchungen
Im Stadtkreise Saarbrücken empfingen im Monat November 1910 Jahressaedicherine
Handel⸗ und Gewerbetreibende werden noch beson—
ders darauf aufmerksam gemacht, daß sie verbunden
sind, in der Steuererklärung iht Einkommen aus an—
deren Quellen, z. B. aus Kapital- und Grundver—
mögen, welches sie durch die Geschäftsbücher gehen
lassen, von dem gewerblichen Einkommen gesondert
anzugeben. Der 8 27 des Einkommensteuergesetzes
begründet nämlich die Verpflichtung, die Einnahmen
nach den Quellen des 8 6 des Gesetzes zu trennen,
für jeden Steuerpflichtigen ausnahmslos und der 8 13
des Gesetzes setzt hiervon nichts Abweichendes fest,
beschränkt vielmehr seine Bestimmung, hinsichtlich der
Inventur und Bilanz ausdrücklich auf das Handels—
und gewerbliche Einkommen. Ferner sind Zinsen
von Hypothekenschulden nicht direkt von dem Ein—
vommen zu 3, „Handel und Gewerbe“, abzusetzen,
ondern auf der zweiten Seite unter à besonders an—
zugeben. Die Zinsen von Geschäftsschulden dagegen,
sogen. Bankierschulden, sind stets direkt von dem
Finfommen aus Handel und Gewerbe abzuziehen.
An Steuern dürfen — auch von den Gesellschaften
mit beschränkter Haftung — nur abgezogen werden:
Brund-⸗, Gebäude- und Gewerbesteuer bis zur Höhe
der staatlicherseits erfolgten Veranlagung. Die von
den Gemeinden etwa erhobenen Mehrbeträge an diesen
Steuern, sowie die Staats- und Kommunal-Einkom—
mensteuer und die Ergänzungssteuer dürfen nicht ; ab⸗
gezogen werden.
Beginn
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Krüger August AImtsgerichtssekretär
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Kirst Eugen Knappfchaftssekretär
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Berndt Wilhelm Privatier
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Aufgestellt Saarbrücken. den 13. Dezember 1910
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