am 15. Dezember 1910, nachmittags 4 Uhr,
durch das unterzeichnete Gericht zu Pflugscheidt
in der Wirtschaft von Michel Groß verlsteigert
werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 24. Feb—
ruar 1910 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur
Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus
dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im
Versteigetungstermine vor der Aufforderung zur Ab—
gabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläu—
biger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls
sie bei der ene, des geringsten Gebots nicht be—
rücffichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungs⸗
erloöses dem Anspruche des Gläubigers und den übrigen
Rechten nachgesetzt werden.
Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegen—
Pbende Recht haben, werden aufgefordert, vor der
rteilung des Zuschlags die Aufhebung öder einst⸗
weilige Einstellung des Verfahrens harbeizusuhren
widrigenfalls für das Recht der Versteigetungserlös an
die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Saarbrücken, den 17. Oktober 1910.
Königliches Amtsgericht.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das
in Malstatt-Burbach belegene, im Grundbuche
oon Malstatt-Burbach, in Artikel Nr. 1397, zur
Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermer—
kes auf den Namen der Firma Emil Sarg zu
Malstatt-Burbach eingetragene Grundstück:
Flur 7 Nr. 782/835, Wiesenstraße Nr. 31,
Hofraum mit Wohnhaus, groß 1,82 ar mit 22650
Mark Nutzungswert,
am 31. Dezember 1910, vormittags 11 Uhr,
durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichts⸗
ttelle, Zimmer Nr. 16, versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 21. Mai
1910 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie
zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes
aus dem Grundbuche nicht ersichtlich wären, späte—
stens im Versteigerungstermine vor der Aufforde—
rung zur Abgabe von Geboten anzumelden und,
wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu
machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des
geringsten Gebots nicht berückssichtigt und bei der
Verteilung des Versteigerungserlöses dem eee
d laubisers und den übrigen Rechten nachgeseßt
werden.
Diejenigen, welche ein der Versteigerung ent—
gegenstehendes Recht Hohg werden aufgefordert,
vor der Erteilung des 33— die Aufhebung oder
einstweilige Einstellung, des Verfahrens herbeizu—
führen, widrigenfalls für das Recht der Versteige—
rungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen—
standes tritt.
Saarbrücken, den 25. Oktober 1910.
Königliches Amtsgericht 10
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das
in der Gemarkung Scheidt belegene, im Grund—
buche von Scheidt, Band 15, Blatt 706, zur
Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermer—⸗
kes auf den Namen des Hüttenarbeiters und
Wirtes Michel Hautz zu Scheidterberg, jetzt zu
Brasilien, ohne bekannten Wohn- und Aufent—
haltsort, eingetragene Grundstück, nämlich:
Flur 12 Nr. 143/9, im Birkenfeld, groß 13,93
ar mit 1,63 Taler Reinertrag,
am 20. Dezember 1910, nachmittags 3 Uhr,
durch das unterzeichnete Gericht zu Scheidterberg
in der Wirtschaft Hermann Burgardt, Höhen—
weg 34, versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 3. Oktober
1910 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur
Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus
dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im
Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe
von Geboten anzumelden und, wenn der Glaubiger wider⸗
pricht,. glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der
Festste llung des geringsten Gebots nicht berüdsichtigt und
bel der Verteilung des Versteigerungserlöses dem An—
sor des Gläubigers und den übriden Rechten nachge—
tzt werden.
Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegen—
ste hendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der
Er teilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstwei—
sige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen—
falls füt das Recht der Versteigerungserlös an die Sielle
des versteigerten Gegenstandes tritt.
Saarbrüden, den 22. Oktober 1910.
Könialiches Amtsgericht 11.
— 40
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die
in Gersweiler belegenen, im Grundbuche von
Hersweiler, in Artikel Nr. 446, zur Zeit der Ein—
tragung des Versteigerungsvermerkes auf den
Namen des Schmitz Vaul, Obermeister, und
dessen Ehefrau Antonie Grein zu Gersweiler ein—
jetragenen Grundlstücke:
1. Flur 1Nr. 880/137, Hüttenstraße 164, Geb.
Rolle 169, ,) Wohnhaus mit Hofraum und
Hausgarten, groß 4,655 ar mit 105 Marf
Nutzungswert, b) Schuppen frei,
2. Flur 5 Nr. 211/8, Feldweg 118, G.St.
R. 138, Hofraum und Hausgarten, a) Wohn—
haus, groß 11,06 ar mit 120 Mk. Nutzungs⸗
wert,
am 20. Dezember 1910, nachmittags 4 Uhr,
zurch das unterzeichnete Gericht zu Gersweiler in
»er Gastwirtschaft von Jakob Weinkauf, Krug—
hütterstraße, versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 3. Oktober
1910 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zurt
Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus
»em Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im
bBersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe
don Geboten anzumelden und, wenn der Glaͤubiger wider
pricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der
Feststellung des geringsten Gebots nicht berüchichtigt und
»ei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem An
pruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachge—
etzt werden.
Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegen—
tehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der
krteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstwei—
ige Einstellung des Verfahrens herbeizusühren, widrigen
falls für das Recht der Versteigerungserlös an die Slelle
des versteigerten Gegenstandes tritt.
Saarbrücken, den 17. Oktober 1910.
Königliches Amtsgericht 10
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur
Zeit der Einttagung des Versteigerungsvermerkes aus
»em Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im
Bersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe
don Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger wider—
pricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der
Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und
bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem An—
pruche des Gläubigers und den ührigen Rechten nachqge
etzt werden.
Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegen—
tehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der
Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstwei—
——
falls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle
des versteigerten Gegenstandes tritt.
Saarbrücken, den 25. Oktober 1910.
Königliches Amtsgericht 10.
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»on Malstatt-Burbach in Artikel Nr. 2012, zur
Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermer—
es auf den Namen des Heinrich Reith, Maler
ind Anstreicher, und Karoline geb. Weber, Ehe—
eute in gesetzl. Gütergemeinschaft zu Malstatt—
Burbach, eingetragene Grundstück:
Flur 27 Nr. 704/10 2ac. Thorhaus Nr. 184,
Hofraum mit a) Wohnhaus, groß 1,25 ar mit
550 Mark Nutzungswert.
am 29. Dezember 1910, vormittags 11 Uhr,
durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichts—
telle, Zimmer Nr. 16, versteigert werden.
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