Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

aus verhältnismäßig nur wenig Arbeit und Be—
lästigung erwächst.
In den Tagen vom 28. bis 30. November
d. J. werden im ganzen Staate Zähler, ins—
gesamt wohl eine Viertelmillion und darüber,
bei den einzelnen Haushaltungen vorsprechen,
um für jede vom 30. November bis 1. De—
zember d. J. voraussichtlich dort übernachtende
Person eine „Zählkarte A“ und für jede Haus—
haltung ein „Haushaltungsverzeichnis B“ zu
überreichen. Als Umschlag für diese Papiere,
dem zugleich eine „Anleitung C“ zu ihrer Aus—
füllung sowie je eine Musterausfüllung für beide
aufgedruckt ist, dient ein „Zählbrief D“.
Die Haushaltungsvorstände haben nur
a) die Zählpapiere in Empfang zu nehmen,
b) sie gemäß der Anleitung auszufüllen oder
durch geeignete Vertreter ausfüllen zu
lassen und
sie vom 1. Dezember d. J. mittags 12
Uhr ab zur Abholung durch den Zähler
bereit zu halten.
Die Viehzählungen, welche das notwendige
Material für die Beurteilung und Bedeutung
des Viehstandes in unserer Volkswirtschaft zu
liefern haben, sind der Bevölkerung ebenfalls
bereits bekannt und geläufig. Es werden ge—
zählt die Pferde, Rinder, Schafe und Schweine.
Auf die genaueste Beantwortung der Fra—
gen nach den Unterabteilungen der einzelnen
Viehgattungen muß besondere Sorgfalt verwen—
det werden, da nur hierdurch eine ausreichende
Kenntnis der Zusammensetzung und der vor—
oder rückwärts schreitenden Entwickelung des
Viehstandes gewonnen werden kann. Diese
Kenntnis ist für viele wirtschaftliche Zwecke, so
u. a. für alle Maßnahmen zur Förderung der
Viehzucht, unentbehrlich; insbesondere soll fest—
gestellt werden, ob durch die heimische Vieh—
zucht die für die Volksernährung nötigen Fleisch—
mengen gewonnen werden können.
Die Zählung erfolgt wieder nach viehhal—
tenden Haushaltungen.
Jeder Haushaltungsvorsteher oder sein Stell—
vertreter hat das ihm gehörende oder unter
seiner Obhut befindliche Vieh, welches in der
Nacht vom 30. November bis zum J1.
Dezember 1910 auf dem Gehöfte, wo er
wohnt, steht, nach Maßgabe der Zählkarte zu
zählen und in diese wahrheitsgetreu einzutra—
gen. Dabei sind die auf der Rüchseite der Zähl—
karte gegebenen Erläuterungen genau zu be—
achten.
Die Viehzählung ist eine selbständig zu be—
wirkende Erhebung. Wenn es daher aus Man—
gel an geeigneten Personen auch vielfach nicht
zu vermeiden sein sollte, daß dieselben Zähler
mit der Ausführung beider Aufnahmen befaßt
werden, so sind doch die Zählpapiere einer
jeden Erhebung völlig von einander getrennt
zu halten.
Die Fragen der Zählpapiere der Volks- wie
auch der Viehzählung sind nicht zahlreich, da—
bei durchweg einfach und völlig unverfänglich.
Niemals werden die durch beide Zäh—
lungengewonnenen Nachrichten über
einzelne Personen und deren Besitz
veröffentlicht oder für andere als
statistische, besonders auch nicht für
steuerliche Zwede benutzt. Die aus den Zähl—
papieren gewonnenen Ergebnisse gehen in all—
gemeine Tabellen über, in welchen der einzelne
Mensch und seine Viehhaltung nicht mehr er—
kennbar ist. Die Zählpapiere selbst
werden nach beendigter Arbeit ein—
gestampft; jedermann darf danach
insbesondere auch sicher sein,daß die
Angaben seiner Zählkarte über Al—
ter, Bekenntnis, Staatsangehörig—
keit, Militärverhältnis, Beruf und
Erwerb, etwaige Mängel und Gebre—
chen u. s. w. niemals vor unberufene

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Augen kommen oder an die Oeffent—
lbichkeit gelaäangen werden.
Auf ein vertrauenvolles Entgegenkommen der
Haushaltungsvorstände wie überhaupt der gan—
zen Bevölkerung, auch hinsichtlich der nicht vom
Staate, sondern von den einzelnen Gemeinden
gestellten Fragen dürfen die Zähler hiernach
wohl um so eher rechnen, als diese Männer
hre umfangreiche und mühevolle Arbeit fast
ämtlich freiwillig übernommen haben und dem
GHemeinwesen dadurch wertvolle Dienste leisten.
Nachdem die zuständigen Behörden Anordnung
dahin getroffen haben, daß den Beamten der
»erschiedenen Dienstzweige, den höheren und den
Flementarlehrern die für eine rege Beteiligung
dieser Kreise an dem Zählgeschäfte erforderlichen
Diensterleichterungen zu gewähren sind, darf er—
wartet werden, daß alle noch hinreichend rüsti—
gen und in ihrem Amte für einige Tage ab—
ömmlichen Reichs-⸗, Staats- und Gemeindebe—
imten, sowie die an höheren, Mittel- oder
Volksschulen angestellten und wegen Ausfallens
des Unterrichts am Zähltage dienstfreien Lehrer
einer Aufforderung der Gemeindebehörde, das
Ehrenamt eines Zählers zu übernehmen, be—
reitwilligste Folge leisten werden.
Das Gelingen beider Aufnahmen
hängt wesentlich von dem Zusam—
menwirken der Zähler mit den Haus—
haltungsvorständen ab. Diese werden
deshalb ersucht, den Zählern, deren jeder eine
zrößere Anzahl von Haushaltungen aufzusu—
hen hat, ihr Amt nach Möglichkeit zu er—
eichtern und ihnen unnütze Gänge oder Ar—
zeiten zu ersparen. Sie können dies tun durch
achgemäße, deutliche Ausfüllung der Zähl—
zapiere, durch bereitwillige Auskunft über ein—
elne etwa noch verbliebene Lücken oder Undeut—
ichkeiten in der Ausfüllung und durch die Sorge
ür sichere und schnelle Empfangnahme der Zähl—
papiere sowie deren Bereithaltung zur Wieder—
abholung — auch für den Fall, daß der Haus—
jaltungsvorstand selbst nicht zu Hause sein
'ollte. Die Zähler genießen in der Wahrneh—
nung ihrer Pflichten den besonderen Schutz
»er Gesetze; es wird wohl kaum einer von
hnen diesen anzurufen brauchen, sondern alle
verden ohne weiteres die Rücksicht finden, die
eder für das allgemeine Beste arbeitende
3taatsbürger beanspruchen darf.
Endlich ist noch in geeigneter Weise, etwa
»urch Besprechung in den Gemeindeversamm—
ungen und in den Schulen sowie durch die
imtlichen Blätter und die Tagespresse — welch'
etztere sich durch Abdruck dieser Ansprache oder
durch Verbreitung einer sonstigen entsprechenden
Belehrung ihrer Leser ein großes Verdienst er—
verben würde — der Zweck der bevorstehenden
Zählungen zur allgemeinen Kenntnis au
pringen.
Das Königliche Statistische Landesamt wird
das Seinige tun, um die Ergebnisse beider Auf—⸗
iahmen möglichst schnell zu verarbeiten und sie
zurch ausgiebige Veröffentlichungen für Gesetz—
jebung, Verwaltung, Wissenschaft und Volks—
vohlfahrt nutzbar zu machen.
Berlin, den 22. Oktober 1910.
stöniglich Preußisches Statistisches Landesamt.
Dr. Blenck,
Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat,
Präsident.
Personal⸗Chronil.
Der bisherige Forstausseher Kurz in Neu—
weiler ist zum Förster ernannt worden
Versetzt: die Postdirektoren Cordes von
Saarbrücken nach Colmar (Elsaß) und Meiß—
ner von Hilden nach Saarbrücken.
Saarbrücken, den 21. November 1910.
Der Königliche Landrat.
on Miqoueel—

sga uuebestzer Arböblutl.
Güterrechtsregistersachen.
Die Eheleute Karl Basting, Kellner zu Saarbrücken,
und Elisabeth geb. Schmidt haben durch Ehevertrag
wom 20. September 1910 unter Ausschließung aller
Lerwaltung und Nutznießung des Ehemannes am Ver—
nögen der Ehefrau vollständige Gütertrennung ver
inbart.
Die im Vertrage verzeichneten Gegenstände sind
als Alleineigentum der Ehefrau erklärt und alles
Vermögen, welches dieselbe in Zukunft noch erwirbt
oll deren Alleineigentum sein.
Einen Beitrag zu den Kosten des ehelichen Unter—
valts hat die Ehefrau nicht zu leisten. G.⸗R. S. 1849
Saarbrücken, den 21. Ottober 1910.
Königliches Amtsgericht 17.

Die Eheleute Bruno Blüthgen, Kaufmann, und
—sæmma geb. Schöneweg in Saarbrücken haben durch
ẽhevertrag rom 10. Ottober 1910 vollständige Güter
trennung vereinbart.
Das Vermögen der Ehefrau geht aus dem Vertrao⸗—
hervor. G.⸗R. Seite 1851.
Zaarbrücken, den 27. Oktober 1910.
Königliches Amtsgericht 17.

Die Eheleute Nikolaus Weber, Schneider zu Saar—
brücken 3, und Olga Henriette geb. Molitor haben
»urch Ehevertrag rom 7. Ottober 1910 die Errungen
chafstsgemeinschaft vereinbart.
Das im Vertrage verzeichnete Vermögen dec Ehe—
— ist als deren Vorbehaltsgut erklärt. G.⸗R. S
Saarbrücken, den 24. Okltober 1910.
Könialiches Amtsgericht 17.

Die Eheleute Nitolaus Doub, Schlosser zu Klein—
»littersdorf, und Maria geb. Sesterheim haben durch
Fhevertrag rom 13. Oktober 1910 unter Aufhebung
des bisherigen gesetzlichen Güterstandes die allgemein—
Vütergemeinscheft vereinbart. GeR. S. 1847.
Zaarbrücken, den 20. Oltober 1910.
Königliches Amtsgericht 17.
Die Eheleute Friedrich Zimmer, Fuhrknecht in Ree—
zelsberg, und Luise geb. Decklar haben durch Ehever—
rag vom 22. September 1910 vollständige Güter
rennung vereinbart.
Alle zum persönlichen Gebrauche eines der Ehe—
gatten bestimmten Sachen sollen stets Eigentum des
vetreffenden Ehegatten sein, gleichviel wann und aus
welchem Vermögen sie angeschafft sind. G.-R. S. 1848
Saarbrücken, den 21. Oktober 1910.
RKönigliches Amtsgericht 17.

In das hiesige Güterrechtsregister ist heute bei den
uinter Nr. 213 eingetragenen Eheleuten Justizrat
Franz Gustav Viorourx, Kgl. Notar zu Sulzbach, und
Maria, geb, Weigand folgendes eingetragen worden
Außer dem im notariellen Ehevertrag vom 29.
Mai 1908 für Vorbehaltsgut der Ehefrau erklärten
Vermögen sind weiterhin durch notgriellen Ehever—
rag vom 19. Oktober 1910 die im Vertrage bezeich—
neten Vermögensstücke zum Vorbehaltsaute der Ebe
rau erklärt.
Sulabach, den 28. Ottober 1910.
Königliches Amtsgericht.

Güterrechtsregistersachen.
In das hiesige Güterrechtsregister ist heute unter
Nr. 272 eingeträgen worden, daß zwischen den Ehe—
euten Peter Meiser, pensionierter Bergmann, und
Maria geborene Kraemer in Heusweiler durch Ehe—
bertrag vom 3. Oltober 1910 vollständige Gütertren
nung vereinbart ist.
Zuszbach, den 11. Oktober 1910.
Königliches Amtsaericht.
Im Güterrechtsregister ist heute folgende Eintra—
zung bewirkt worden: Unter Nr. 812 bezüglich der
khegatten Adam Immesberger, Bautechniker, und
delene geb. Altmaier, beide zu Sagarlouis: Durch
Vertrag rom 19. September 1910 ist Gütertrennung
nereinbart.
Saarsouis, den 26. Oktober 1910.
Königliches Amtsgericht.
Konkurse.
Beschluß.
In dem Konkursverfahren über das Verwögen
des Photographen Anton Burbach in Trier,
wird zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver—
walters Termin auf den
23. November 1910, vormittags 11 Uhr,
Zimmer 29, bestimmt und zu diesem Zwecke eine
Gläubigerversammlung einberufen.
Trier. den 29. Oktober 19810.
Qönialiches Amtsqgericht. Aht 42
            
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