813.
Das Statut tritt sofort nach erfolgter Ge—
nehmigung in Kraft.
Riegelsberg, den 5. Juli 1910.
Der Bürgermeister,
Langer.
Paraphiert zum Beschluß des Gemeindera—
tes von Walpershofen vom 5. Juli 1910.
Die delegierten Mitglieder:
Groß, J. Huppert.
Der Bürgermeister:
Langer.
Der Bezirksausschuß.
Trier, den 31. August 10910.
E. VII. 12.
B. A. 1463
Genehmigt.
Namens des Bezirksausschusses:
Der Vorsitzende.
J. V.
Beermann.
Polizeiverordnung für die Gemeinde
Walpershofen.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes
über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850
und hinsichtlich des Strafmaßes mit Genehmi—
gung des Herrn Regierungspräsidenten zu Trier
auf Grund des 8 144 des Gesetzes über die all—
gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1888
wird für den Umfang der Gem̃einde Walpers—
hofen folgende Volizeiverordnung erlassen.
81.
Eine Straße oder ein Straßenteil ist im
Sinne des 8 1 des Ortsstatuts vom 5. Juli
1910 als für den öffentlichen Verkehr und den
Anbau fertiggestellt zu erachten, wenn
1. die Straße an eine für den öffentlichen
Verkehr und den Anbau bereits fertig ge—
stellte Straße angeschlossen ist;
2 die zur Straße gehörigen oder nach Maß—
gabe der Straßenfluchtlinie in die Straße
fallenden Grundstückflächen freigelegt und
der Gemeinde übereignet sind;
die Straße der vorgeschriebenen Höhen—
lage und den Fluchtlinien gemäß ausgebaut
und der Fahrdamm mit einer mindestens
20 Zentimeter hohen Packlage aus
brauchbarem, festem Steinmaterial und
einer mindestens 10 Zentimeter hohen fest
gewalzten Decklage aus Hartstein-Hand—
schlag von 4425 Zentimeter Korngröße
versehen, sowie mit einer mindestens 2
Zentimeter starken Sandschicht gedeckt ist;
die erforderlichen Entwässerunasanlagen
hergestellt sind;
5an beiden Seiten der Straße erhöhte
Bürgersteige angebracht sind, die mit
Hartsteinpflaster, Zementbeton, oder an—
derem, von der Gemeindevertretung und
der Baupolizeibehörde für jede Straße
besonders zu bestimmenden Material zu
befestigen sind;
3. die Straße ortsübliche Beleuchtung er—
holten haf—
82.
Neu anzulegende Straßen müssen einschließ—
lich der Straßenrinnen und der Bücrgersteige
eine Mindestbreite von 12 Meter haben.
Bei Straßen, die nicht dem Durchgangsver—
kehr dienen und an Straßen mit Voraärten
genüat eine Breite von 9 Meter.
83.
Vorstehende Vorschriften sind auch für den
Ausbau bereits vorhandener öffentlicher Feld—
und anderer Wege und Umwandlung derselben
in Ortsstraken maßgebend.
84.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmun—
gen dieser Polizeiverordnung werden unbe—
schadet der Befugnis der Polizeiverwaltung.
— 218 —
on den Zwangsmitteln des 8 132 des Landes—
bverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 Ge—
zrauch zu machen, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk.
»der verhältnismäßiger Haft bestraft. Diese
Strafe trifft sowohl den Bauherrn als auch
die von ihm mit der Bauausführung Beauf—
tragaten.
85.
Die Polizeiverordnung tritt am dritten Tage
nach Ablauf desjenigen Tages in Kraft, an
welchem das die Verkündigung enthaltende
Kreisblatt ausgegeben worden ist.
Riegelsberg, den 5. Juli 1910.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Langer.
Hinsichtlich des Strafmaßes in 8 4 ge
iehmigt durch Verfügung des Herrn Re—
gierungspräsidenten in Trier vom 6. Septem—
ber 1910 1 D 8302.
ODie unter dem Schweinebestande des Pferde—
händlers Josef Fischer, Mühlenweg 5, hierselbst
usgebrochene Schweineseuche ist nach amtstierärzt—
licher Feststellung erloschen.
Saarbrücken, den 27. September 1910.
Königliche Mfinel Direltion·
J. A.
Posern
Behufs Vornahme der Kanaglisationsarbeiten
vpird die Großherzog⸗Friedrich-Straße von der
Rosen⸗ bis zur Uhlandstraße für, den Fuhrver—
ehr bis guf Weiteres polizeilich gesperrt.
Die Sperrung ist durch entsprechende Schilder
enntlich gemacht.
Uebertretungen werden auf Grund der 88 58
und 60 der Straßenpolizei-Verordnung vom 20
3. 02 bestraft.
Saarbrücken, den 185. Oktober 1910.
Königliche Polizei-Direktion.
J. B.: v. Hagen
Die Bachsteinblattern in dem Gehöfte des
düttenarbeiters Emil Kobel zu Gersweiler sind er—
oschen, die Gehöftssperre ist wieder aufgehoben.
Gersweiler, den 13. Oktober 1910.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
A. Mäüller
Ein der Witwe Weiland in Guichenbach gehöriges
Zchwein ist der Schweineseuche verdächtig.
Ueber das Gehöft ist die Sperre verhängt.
Riegelsberg, den 13. Oktober 1910.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Büuͤrgermeister.
Qander
Die Rotlauf GBachksteinblattern) in dem Gehöft:
des pens. Bergmannes Jakob Keller zu Dudweiler
Bahnhofstraße Nr. 39 ist erloschen.
Die Gehöftsperre ist wieder aufgehoben.
Dudmeiler. den 19. Oktober 1910.
Die Polizei⸗Verwaltung
Der Wargemeister:
VRast.
Die über das Gehöft der Witwe Michel Knopp zu
Rockershausen wegen, Verdachts der Maul- und
Klauenseuche bei 3 Kühen verhängte Sperre wird
hierdurch aufgehoben.
Püttlingen, den 15. Oktober 1910.
Die Polizei-Verwaltung
Der Bürgermeister.
Dre Maaffanet
Unter dem Schweinebestande der Witwe Georg
Wahlster zu Völklingen, Gerhardstr. 20, ist die
Schweineseuche ausgebrochen uñd wurde daher über
das betreffende Gehöft die Sperre verhängt.
Nölklingen, den 13. Oktober 10910.
Die Polizei-Verwaltung
Der Bürgermeister.
In Vertretung:
Der Beigeordnete.
8615n3.
Bekanntmachung
Es sind amtsärztlich unter den Schweinen der
nachgenannten Personen die angeagebenen Tierseuchen
festgestellt worden:
I. Flasmacher Ernst Koch, Sulzbach, Friedrich
straße 21. Rotlauf, (Backsteinblattern);
2. Glasschneider Ludwig Walter, Sulzbach, Wil—
helmstraße. Schweineseuche:;
3.
Polizeisergant Johann Burg, Sulzbach, Mühlen.
straße, Schweineseuche.
Ueber die Gehöfte wurde Sperre verhängt.
Sulzbach, den 17. Oktober 19810.
Die Polizei-Verwaltung
Saarbrücken, den 24. Oktober 1910.
Der Königliche Landrat.
vonn Miqouel.
besenttücher anzeiher
—IVV
Stedbriefe.
Gegen den unten Beschriebenen, welcher flüchtig
ist, ist die Untersuchungshaft wegen Meineids, be—
Jungen in Saarbrücken am 4. Januar 1010, ver—
hängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in
das Königliche Gefängnis in Sagrbrücken gabzuliefern,
owie zu den hiesigen Akten 2 J. Nr. 673/10 sofort
Mitteilung zu machen.
Personbeschreibung: Familienname Schild, Vor—
name Heinrich, Stand und Gewerbe Agent, an—
scheinendes Alter 40 Jahre, geboren am 8. Dezember
1874 zu Saarbrücken, letzter Aufenthalt Saarbrücken
3, Gartenstr. 7, jetziger Aufenthalt unbekannt, Größe
1,74 m, Gestalt schlank, Haare blond, Bart dunkel—
blonder Schnurrbart, Gesicht blaß, Stirn gewöhn—
lich, Augen blau, Augenbrauen blond, Nase groß,
zeradlinig, Gang und Haltung geht etwas mit dem
Kopfe gebeugt.
Saarbrücken, den 5. Oktober 1910.
Der Untersuchungsrichter J bei dem Könialichen
Landgerichte
Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen der
n Gütern getrennten Ehefrau des Uhrmachers Joses
Schlicker, Paula geb. Weidig in Landsweiler be
Reden, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß—
termins hierdurch aufgehoben
Ottweiler. den 4. Ottober 10910.
Köniagliches Amtsgericht.
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