Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Auitliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
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Si er Neuelle Racht chlen und der Boitninger Zeitung erhalten das Kreisblatt tostenlos alsSonderbeilagt * — Geischaissene n Vbltingen, Wilbelmitt 21, 6ernsbr 122 und iu Saarbrũden. Aarweritr. T. Rernipr. 1274

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des snigish. Arun engg-Pessdenten

Bekanntmachung
die Prüfung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüufungsstelle für Hufschmiede
Amtsblattbekanntmachung vom 11. April 1885
S. 120 und vom 31. Mai 1905 S. 132/133)
ift eine Prüfung
auf Mittwoch, den 21. Dezember 1910.
anberaumt worden.
Hufschmiede, welche den selbständigen Be—
trieb des Hufbeschlaggewerbes zu beginnen und
das hierzu nach dem Gesetze vom 18. Juni
1884 (G.S. S. 305) erforderliche Prüfungs—
zeugnis zu erwerben beabsichtigen, werden hier—
mit aufgefordert,
mindestens 4 Wochen vor dem Tage der
Prüfung bei dem Vorsitzenden der Prü—
fungsbehörde, dem Königlichen Departe—
mentstierarzt, Veterinär-Rat Dr.
Steinbach hier, unter Einreichung des
Geburtsscheines, etwaiger Zeugnisse über
die erlangte gewerbliche Ausbildung so—
wie unter Einsendung der Prüfungsge—
bühr von zehn Mark sich zur Prüfunag
zu melden.
Die Einberufung der Prüflinge, welche das
erforderliche Handwerkszeug selbst mitzubringen
haben, erfolgt unter Angabe der Stunde und
des Ortes der Prüfung durch den Vorsikenden
der Prüfungsbehörde.
A. Der theoretische Teil der Prüfung erstredt
sich auf:
1. die Anatomie des Fußes und des Hufes,
2. die Zirkulation des Blutes und das
Wachstum des Hufes und den Hufmecha—
nismus,
3. normale und anormale Hufe,
4 die verschiedenen Stellungen und Gana—
arten der Pferde,
ßdie Entstehung und Beseitigung der ver—
schiedenen Hufkrankheiten, wie Steingal—
len, Hornspalten, Zwanghufe, lose und
getrennte Wände, Vernagelung, Nagel—
tritt, Kronentritt, Flach- und Platthuf,
Vollhuf, Hufverschlag, Bockhuf, Stock
und Stetzhuf, Strahlfäule u. s. w.
6. Vorteile des rationellen Hufbeschlages,
die Hufpflege (Erweichen, Einschlagen,
Beschneiden, Berunden und Einfetten der
Hufe) des beschlagenen und nicht beschla—
genen Hufes einschließlich der Fohlenhufe,
8. den Beschlag regelmäßiger Hufe,
9. den Beschlag für besondere Gebrauchs—
zweche (Reit-, Renn-, Gewichtseisen usw.),
10. den Beschlag anormaler Hufe GFlach-.
Voll-, Zwang- und Rehhuf u. s. w.),
11. den Beschlag mit Patenteisen (Streck- und
Platteneisen),
12. den Beschlag bei fehlerhaften Gangarten
(das Streichen und Einhauen der Pferde),
13. den Winterbeschlag (Stollenbeschlag).
14. die Hufeinlagen,
15. den Klauenbeschlag und die Klauenpfleqe
des Rindes.

16. die grundlegenden Regeln über den Wert,
die Beschaffung, Aufbewahrung und Be—
handlung der zu verarbeitenden Rohma—
terialien sowie über die Kennzeichen ihrer
guten oder schlechten Beschaffenheit, —
17. die Schmiede- und Feuerungsanlage, die
Geräte und Werkzeuge,
18. das Zeichnen von Sufbeschlagvorlagen
sowie die Buchführung für das Schmiede—
handwerk,
die Behandlung widerspenstiger Pferde
(Rindvieh), welche sich nicht beschlagen
lassen wollen und
20. die Haftung des Hhufbeschlagschmiedes in Be—
zug auf Kunstfehler, ordnungswidrige Be—
handlung der Pferde und durch Tiere
hervorgerufene Verletzungen.
B. Der praktische Teil der Prüfung erstreckt
sich auf:
1 das Schmieden der Eisen und die Aus—
führung des Beschlages für gesunde und
kranke Hufe und zwar:
a) der Hintereisen für linken und rechten
Fuß,
b) der Vordereisen (Vantoffeleisen) für
linken und rechten Fuß und
c) der Eisen für die unter A Ziffer 8
bis 15 aufgeführten Beschlagsformen,
2. die Abnahme der alten Eisen,
3. den Gebrauch des englischen Hufmessers
zum Ausschneiden der Hufe,
4. das Richten, Aufpassen und Aufschlagen
der Eisen,
5. die Erlernung des Einziehens der Huf—
spaltnieten und
das Zurichten und Auswirken der Fohlen—
hufe.
Trier, den 5. Oktober 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. A:von Oerken.

Auf Grund der 88 9 Abs. 2 und 10 Ziffer 3 des
Keichsgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7.
Funi 1909 (Reichsgesetzbl. S. 499) und des Erlasses des
Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27.
ugust 1909 (Ministerialblatt der Handels- und Gewerbe—
erwaltung S. 389) bestimme ich nach Anhörung der
handelskammern zu Trier und Saarbrücken und der Hand⸗
verkskammer zu Saarbrücken für den Umfang der Stadt—
zezirke Trier und Saarbrücken, des Landkreises Saar—
zrücken, des Landkreises Bernkastel, der Stadt St. Wen—
el im Kreise St. Wendel, der Stadt Saarlouis im Kreise
Zaarlouis, der Stadt Merzig im Kreise Merzig und
er Bürgermeistereien Illinagen und Neunkirchen im Kreise
Ottweiler folgendes:
1. Im Laufe eines Kalenderjahres dürfen in allen
ßeschäften im ganzen nur zwei Saison- und Inventur—
rusverkäufe stattfinden. Der eine dieser Ausverkäufe
zarf nur in der Zeit vom 2. Januar bis 15. Februar.
der andere nur in der Zeit vom 1. Juli bis 15. August
tattfinden. Sie dürfen die Dauer von ie 14 Tagen
iicht ũberschreiten.
2. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu
150 Mark oder mit Haft bestraft.
Trier. den 3. Oktober 1810.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin
Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom
1. August 1910 (1. A4. 12701), betr. einmalige Haus—
sollekte zum Besten des Neubaues der katholischen Pfarrarche
 zu Nöthen im Kreise Schleiden, wird hierdurch zur
zffentlichen Kenntnis gebracht, daß mit der Einsammlung
der Kollekte nachträglich noch solgende Versonen beauf—
ragat worden sind;

1. Johann Bertram aus Düsseldorf,
2. Leonhard Blum aus Scherpenseel,
3. Heinrich Bo os aus Köln,
4. Theodor Esser aus Elfgen bei Grevenbroich.
5. August Kaiser aus Köln,
5. Peser Kepeler aus Höhenhaus-Mülheim (Rhein)
7. Josef Klein aus Düsseldorf,
3. Hubert Lüngen aus Oberhausen,
9. Anton Mackes aus Helenabrunn,
10. Christien Nöthen aus Bonn,
11. Hubert Recht aus Köln⸗-Nippes.
12. Anton Schmitz aus Enzen,
13. Josef Schumacher aus Sinthern-Brauweiler.
14. Ratthias Schreiner aus Köln-Deutz,
15. Heinrich Strerath aus Bedburdyk,
16. Hermann Theisen aus Rath-Anhoven.
Trier. den 7. Oktober 1910.
Der Regierungs-Präsident
J. A.! Schrakamp.

Nachdem der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz
»urch Erlatß vom 5. Juli d. J. EII. 2907) dem Kirchen-»orsfsande
 der katholischen Pfarrgemeinde Wasserliesch,
Kreis Trier-Land, die Genehmigung erteilt hat, zum
Besten des Neubaues einer Pfarrkirche in Wasserliesch
m Jahre 1811 eine einmalige Hauskollekte bei den
katholischen Bewohnern des Regierungsbezirks Trier ab—
halten zu lassen, werden nachstehend die Namen der
mit Einsammlung der Kollekte betrauten Versonen zur
zffentlichen Kenntnis gebracht:
. Dohm Johann Baptist, Pfarrer in Wasserliesch
2. Weiß Peter in Mechernich,
3. Hilgers Fritz in Köln,
1. Kunz Wilhelm in Sohren,
5. Dillmann Peter in Sohren,
3. Dillenburg Johann in Sohren.
. Scherhag Franz in Sohren,
3. Blissenbach Wilhelm in Köln,
9. Weber Ewald in Mülheim (Rhein)
0. Wieber Karl in Langerfeld,
11. Römer Philipp in Düsseldorf,
12. König Wilhelm in Birgel,
13. Groß Jakob in M.Gladbach,
14. Wilsner Josef in Engelskirchen,
15. Holzem Johann in Holzem.
Frier. den 10. Oktober 1810.
Der Regierungs-Präsident.
J. A. von Oerken.

Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 24. Dezember 1900 (J-Nr. 23701), dem
Kirchenvorstande der katholischen Pfarrgemeinde Urschmitt
im Kreise Cochem die Erlaubnis erteilt, zum Besten des
Neubaues einer Kirche daselbst im Jahre 1911 eine
einmalige Hauskollekte bei den katholischen Einwohnern
der Regierungsbezirke Koblenz, Köln und Trier abhalten
zu lassen. Mit der Einsammlung im Regierungsbezirk⸗
Trier sind folgende Personen beauftragt worden:
A. Lauterbach aus Trier,
Joh. Jahnen aus Urschmitt,
Matth Schuwerack aus Urschmitt,
Joh. Pet. Schneiders-Dinnes aus Urschmit!
Joh. Ilgen aus Urschmitt,
Franz Mendermann aus Urschmitt.
Pet. Ilgen aus Urschmitt,
Joh. Rosenbach aus Urschmitt,
Rik. Jahnen aus Urschmitt,
Pet. Diederichs aus Urschmitt,
Matth. Schneiders-Pötz aus Urschmitt,
Matth. Schneiders, Sohn von Johann, aus U—
schmitt,
Jakob Franzen aus Kliding.
Trier, den 12. Oktober 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen

Die Verteilung von Belohnungen aus der Fried—
cich- Wilhelm-Prämienstiftung für Nalksschullehrer und
Lehrerinnen betreffend.
Auf Grund der Satzungen der Friedrich-Wilhelm—
Prämienstiftung für Volksschullehrer und Lehrerinnen
)es Regierungsbezirks Trier vom 10. Juni 18857 (Amtsblatt
 Nr. 46) sind den nachstehend benannten Lehrern
und Lehrerinnen für langjährige und erfolgreiche treue
Amtsführung Belohnungen von je 60 Mk. für das Jahr
1910 4ewährt und an dem heutigen Tage. als dem
            
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