Landwirtschaftlicher Verein für Rheinpreußen.
Lokalabteilung Saarbrücken.
bbl, bursenhuit . Bemtte-ssteltung
zu ßutrbrusen
am Sonntag, den 2. Montag, den 3. und
Dienstag, den 4. Okltober 1910
verbunden mit
Preis⸗Verteilung des Rindvieh⸗
Zuchtverbandes XVI
und des
Hauverbandes für Pferdeschauen für den
Regierungsbezirk Trier
sowie
Prämiierung von Pferden, Rindvieh, Ziegen
und Schweinen
durch die Lokalabteilung.
Programm.
J. Ausstellung und Prämiierung von Rindvieh
aus dem Zuchtverband XVI, umfassend die
Kreise Saarbrücken Land und Stadt, Saarlouis,
Merzig und Saarburg.
Die Ausstellung findet am 3. Oktober 1910
im Stadtgarten („Volksgarten“) zu Saarbrücken
3 GStadtteil St. Johann) statt; die auszu—
sttellenden Tiere müssen spätestens um 81/, Uhr
bormittags auf dem Platze sein. Die Auslade—
telle auf dem Güterbahnhof befindet sich in
unmittelbarer Nähe des Ausstellungsplatzes (ca.
300 Meter entfernt).
Es sollen prämiiert werden:
Stiere, 2. Kühe, 3. Rinder,
4. Familienzuchten.
Als Prämien sind beantragt und werden
doraussichtlich unverkürzt bewilligt: 5 silberne,
5bronzene Medaillen mit Besitzurkunden, 1000
Mark, sowie 10 kleine Vereinsdiplome.
Um die ausgesetzten Preise darf nur dem
Zuchtverbande angehöriges, mindestens 1 Jahr
altes und zur Zucht benutztes reinrassiges Glan—
»der Simmentaler Vieh — sowohl einzeln, als
zu Zuchten vereinigt — konkurrieren.
Konkurrenzfähige Stiere müssen mindestens
1WMonate, weibliche Tiere mindestens 1 Jeahr
m Besitze des Ausstellers sein.
Gewerbsmäßige Händler können nur, wenn
iie gleichzeitig Züchter sind, mit von ihnen s.lost
gezüchtetem Vieh konkurrieren.
Unter sonst gleichen Verhältnissen geht der
züchter dem Besitzer vor.
Alle über 12 Monate alten Stiere müssen
nit Nasenring und Leitstöcken versehen sein.
Anmeldungen sind bis spätestens 14. Sep⸗
tember ds. Is. an das Königliche Landratsamt
Saarbrücken einzureichen.
Die Anmeldungen haben zu enthalten: Name
und Wohnort des Ausstellers; — Geschlecht,
Rasse, Alter und Farhe des auszaustellenden
Tieres.
Die Geldprämien werden zur Hälfte am
Ausstellungstage um 4 Uhr auf der Ausstellung,
zur Hälfte nach einem Jahre, wenn durch den
Gemeindevorsteher des Prämiierten die Beschei—
nigung boeigebracht wird. daß das Tier sich noch
im Besitze und guter Pflege eines Eingesesse—
nen des Zuchtverbandes befindet, ausbezahlt.
Das ausgestellte Vieh darf frühestens 4 Üühr
den Ausstellungsplatz verlassen.
iI. Ausstellung und Prämiierung des Gau⸗
verbandes für Pferdeschauen
für den Negierungsbezirk Trier.
Die Ausstellung findet am 3. Oktober
d. Is. im Stadtgarten (,Volksgarten“)
zu Saarbrücken 3 (Stadtteil St. Johann)
tatt. Auszustellende Pferde müssen spä—
testens um 81/2 Uhr vormittags auf dem
Plake sein Die Nudgsladestelle 4uf dem
191 —
Hüterbahnhof befindet sich in unmittel—
barer Nähe des Ausstellungsplatzes (ca.
300 Meter entfernt).
Zur Ausstellung sind nur Züchter berech—
tigt, welche ihren Wohnsitz oder Grund—
besitz im Gau (Regierungsbezirk Trier)
haben. Gewerbsmäßige Händler sind aus—
geschlossen. Zur Ausstellung und Preis—
bewerbung zugelassen sind nur Zuchtpferde
des kaltblütigen rheinischen Schlages aus
dem Gau Trier, welche vom Aussteller
gezüchtet oder nachweislich mindestens seit
rinem halben Jahre in dessen Besitz sind.
Anmeldungen, für welche Anmeldeformu—
are bei den Lokalabteilungen (Landrats—
ämtern) und bei dem Gauvorsteher für
Pferdeschauen Herrn Dr. Arthur von
Nell, Rittergutsbesitzer zu St. Matthias
bei Trier, zu erhalten sind, müssen spä—
testens zum 14. September an letztge—
nannten erfolgen. Nicht rechtzeitig an—
zgemeldete Pferde werden zur Ausstellung
richt zugelassen.
Die Anmeldungen haben Namen und
Wohnort des Ausstellers, von den Pfer—
den, Alter, Farbe, Geschlecht, Tag der
Bedeckung, Abstammung, Deckschein, bei
Stammbuchpferden auch Name und Num—
ner des Pferdestammbuches, Anzahl und
Höhe der etwa früher erhaltenen Vreise
zu enthalten.
Die Preisverteilung wird nach beendeter
Prämiierung einer jeden einzelnen Klasse
in der Weise bekannt gemacht, daß die
preisgetrönten Pferde mit verschiedenfar—
bhigen Schleifen versehen werden — es
bedeutet: weiße Schleife: 1. Preis; rote
Schleife: 2. Preis; gelbe Schleife: 3.
Preis; blaue Schleife: 4. Preis; grüne
Schleife: lobende Anerkennung — und
nech dor durch die Preisverteilung be—
stimmten Rangordnung in dem abge perr—
ten Vorführungsring mehrmals herum—
acführt werden.
Noch Beendigung der gesamsen Prcis—
verteilung werden adle preisgefrönten
Pferde in obiger Weise nochmals nach
ihren Klassen grordnet vorgeührt.
Pferde, welche hierbei ehlen, gehen
des Anspruches auf ihren Preis verlustig.
Die Gelbpeeise werden während der
Ausstellung den Besizern gegeben. Die
Ehrenrutkunden und Vreismünzen werden
ducch die Post zugsstellt.
Durch die Annahme des Preises wer—
pflichtet sich der Emplänger, die preisge—
krönten Pferde mindestens noch 3 Jahre
lang zur Zucht zu benutzen, wenn nicht
beesondere Umstände dies verhiadern. Zur
Sichcrung dieser Verpflichtung wird die
dälfte der Geldpceeise erst nach einem
Jahr ausgezahlt.
Die ausgestel.ten Pferde dürfen frühe—
epe 4 Uhr den Ausstellungsplatz ver—
aĩen.
. An PVreisen stehen zur Verfügung:
800 Mark bar,
z silberne Vrreinepreismünzen.
10 bronzene F
11 Bbbende Antrkennungen.
Die Preisverteilung findet in nachstehenden
Klassen in folgender Weise statt:
Klasse J. Einjährige Stutsfullen.
Preis: bronzene Vereinspreismünze und *
Außer dem 2 lobende Anerlennungen. a
Klasse II. Zwejahrae Stutfüllen.
. Preis: silberne Vereinspreismünze und 60 A
2., bronzene * . 50,
* — 9 — 40
— —— ———
Klasse III. Treijährige und solche vierjährige Stuten.
welche ein Füllen noch nicht gebracht haben, jedoch
m laufenden Jahr von einem Königlichen oder
angelörten Privathengste gededt sind.
1. Preis: silberne Vereinspreismünze und 90 46
J—. bronzene z „ 80
. 2 2 60 20.
2 22 2 22 40 2
Außerdem 3 lobende Anerkennungen.
laßse IV. Vierjährige und ältere Stuten, welche
nindestens 1 Fohlen gebracht und im laufenden
zahre von einem Königlichen oder angekörten Pri—
vathengste wieder gededt sind.
. Vreis: silberne Vereinspreismünze und 120
J bronzene F „100,
. 2 2 22 22 90 2
2 2 2 2 70 2
Außerdem 4 lobende Anerkennungen.
Zaßfe V, „Familienzuchten, bestehend gus einer
ztute mit.? Nachkommen, oder aus 2 Stuten mi
e einem Nachlommen oder aus einem angetörten
Zengste mit 4 Nachlymmen gaus demselben Jahr—
zang. Letztere brauchen nicht im Besitze des Hengst⸗
halters zu sein:
„Ein Ehrenpreis der Landwirtschaftskammer.“
Alle Preise sollen nur an durchaus prämi—
ierungswürdige Tiere vergeben werden. Pferde,
welche auf einer der früheren Gauausstellungen
einen Geldpreis erhalten haben, können in
diesem Jahre, wenn sie wieder in derselben
Klasse gusgestellt werden, nicht wieder den—
elben Preis erhalten, sondern nur einen
höheren oder niedrigeren, oder nur die mif
dem betreffenden Geldoreise verbundene Preis—
nünze.
Aussteller, welche Stallung und Futter für die
auszustellenden Pferde wünschen, werden er—
sucht, sich dieserhalb frühzeitig an den Vor—
sitzenden der landwirtschaftüichen Lokalab—
eilung zu Saarbrücken zu wenden.
Anmittelbar nach der Praͤmijerung findet eine
VLersteigerung von Stutfohlen rheinischebelg.
Schlages, im Alter von etwa 18—530 RNonaten
tatt, die vom Gauverband für Vierdeschauen
beschafft sind.
III. Ausstellung und Preisverteilung der Lokal⸗
Abteilung Saarbrücken.
Zie Vieh-Ausstellung der Lokalabteilung findet
benfalls am 83. Oktober 1910 im Stiadtgarten
Vo ksgarten) zu Saarbrücken 3 (Stadtten éEi.
ohann) statt.
Ausstellungsplatz für Obst, Gemüse, Blumen,
Zaatgut und Geräte sowie Bienenwohnungen, Er—
cugnisse und Geräte sind Markthalle und Markt—
az zu. Saarbrücken 1 GStadtteil Alt-Saarbrücken).
Auch dieser Platz befindet sich nur einige Minuten
om Haupthahnhof Saarbrücken.
Nur Mitglieder der Lokalabteilung können sich
trn die vom Land- und Stadtkreise und der Lokal
ibteilung Sagarbrücken ausgesetzten Prämien und
Preise bewerben.
Zur Augieuns werden zugelassen: Pferde,
Rindvieh, iegen, Schweine, Obst, Gemüse,
Blumen, Sagatgut und, sonstige landwirtschaftliche
LZrodukte, landwirtschaftliche Maschinen und Ge—
äte, sowie Bienen-Wohnungen. »GHeräte und Er—
eugnisse. J
Zur Prämiierung werden nur zugelassen:
Pferde: Rheinisches Kaltblut;
Rindvieh: Simmentaler Rasse;
Ziegen: Weiße hornlose Ziegen;
Schweine: Veredeltes deutsches Landschwein.
Die Praämiierung erfolgt nach freier Urteils—
zildung der Vreisrichter.
Alle Anmeldungen sind an das Königliche Land—
atsamt in Saarbrücdken einzureichen. von
nelchem quch sämtliche Anmeldeformulate zu be—
iehen sind.
Als Termine zur Anmeldung sind festgesetzt:
Für Pferde... ?4. September 1910
„Rindvieh ..
Ziegen...
Schweine.. .1
Obst....10.
Hemüse. ..10.
Blumen...10.
Saatqut u. sonst.
iandwirtsch. Prod. 10.
Masch. u. Geräte 10.
Bienen⸗Wohnung.,
Eeräte und Er—
zeugnisse .. 10., WM
Später eingehende Anmeldungen brauchen keine
Berücksichtigung mehr zu finden.
Die Ausstellung von Pferden, Rindvieh, Ziegen
ind, Schweine findet nur am 3. Ottober statt.
Die auszusteslenden Tiere müssen spätestens um
Uhr vormittags auf dem Platze sein. Die Austellung
der übrigen Gegenstände findet an alsen
3 Ausstellungstagen statt.
An WVreile sind ausgesekt