Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrüden verbuuden mit Oeffentlichem Anzeiger.
Nr 33 F 20 8460
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g pon GE tur in Boitlingen nicderiassang Starbructen. Texr Abonnement i * *
F ehe — r 6 6 dod Me. Z e e Montag, 15. Angnust —1910.
e berü er Neuele Rochrichern uns der Boittinger eitung erhalten das Kreißhiaftt aite᷑αl os alsSonderbeilage

jnserttonsgebahren: die 6gespaltene Zeile oder deren Naum 20 Pfg, bei wiederholter Aufnahme
oo Rachlas. Schluß der Injeratenannahrue fuͤr die jeden Montag erichernende Ausgabe: Freitags, bei
teeren Aujeigen Tonnerstegs Anzegenaufträge sind an den Lerleg des Zarbrucker Kreisblattes zu richten.
heschaigitele in Boltlingen Wilhelmste.24. (DT ernior 12) und n Searbracken, Karcherstr. 7. Gernjpr. 1274)

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Polizeiverordnung.
Auf Grund der 88 6, 12 und 15 des Gesetzes
iber die Polizeirerwaltung vom 11. März 1850
G.S. S. 265) und der 88 137, 189 und 1409
des Gesetzes über die allgemeine Landesverwalt—
ing vom 30. Juli 1883 (G.S. S. 195) wird zur
Sicherung des Arbeitsbetriebes während des
Baues der Nebenbahn Lebach-Völklingen, da
ie Angelegenheit keinen Aufschub zuläßt, vor—
zehaltlich der Zustimmung des Bezirksausschusses,
m Einvernehmen mit der Königlichen Eisenbahn—
Airektion in Saarbrücken nachstehende Polizei—
erordnunag erlasen

Die Bahnstrecke darf nur an den zu Uebergängen
 oder Ueberfahrten bestimmten Stellen
überschritten werden.
An solchen Stellen, an denen provisorische
Wegeschranken (an der Vrovinzialstraße in Le—
»ach und Eiweiler) errichtet sind, ist der Ueber—
jang nur gestattet, wenn die Schranken geöffnet
ind. Es iit verboten, Wegeschranken und Ein—
riediaungen zu öffnen oder zu übersteigen.
82.
Der Aufenthalt in der Nähe der Sprengar—
eiten und der Dampfbaggerbetriebe in den Fels—
inschnitten der gesamten Bahnstrecke, das Be—
reten der hohen Gerüste der Talbrücke in Ei—
veiler und des im Bau befindlichen Tunnels
»ei Spitzeich in der Gemarkung Landsweiler ist
mfer'naot

Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz
hat durch Erlaß vom 18. Juli d. Is. II. Nr.
3112 dem Kirchenvorstande der katholischen
Pfarrgemeinde Rayerschied im Kreise Simmern
zie Erlaubnis erteilt, zum Besten des Neubaues
einer katholischen Filialkirche in Kisselbach im
Jahre 1911 eine einmalige Hauskollekte bei den
atholischen Bewohnern der Rheinvrovinz abhal—
en zu lassen.
Die Namen der mit der Abhaltung der Kol—
ekte beauftragten Personen werden demnächst
zeröffentlicht werden.
Trier; den 28. Juli 1910.
Der Regierungs-Präsident.
JI VBeAldsen.

81.

83.
Das Publikum hat den allgemeinen von der
kisenbahnrerwaltung bei dem Baue getroffenen
LInordnungen nachzukommen und den Anweisun—
sen der mit einem schriftlichen Ausweise ver—
ehenen Bahnbediensteten Folge zu leisten.
84.
Beschädigungen der Bahn und der dazu ge—
örigen Anlagen sowie der zum Bau benötigten
Heräte und Betriebsmittel sind verboten
85.
Uebertretungen dieser Polizeiperordnung woer—
zen mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, an deren
Stelle im Unvermögensfalle entsprechende Haft—
trafe tritt, bestraft, sofern nicht nach den all—
gzemeinen Strafbestimmungen eine hböhere Strafe
»erwirft ist

Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß
»om 15. Juli d. Is. IIe 1664 dem Vereine zur
Förderung der Pferde- und Viehzucht in den
Zarzlandschaften zu Quedlinburg die Erlaubnis
rteilt, in diesem Jahre wiederum eine öffent—
iche Verlosung von Pferden, Wagen, Silber- und
PVirtschaftsgegenständen zu veranstalten und die
dose in der ganzen Monarchie zu vertreiben.
Es sollen 120 000 Lose zu je 0,50 Mk. aus—
zegeben werden und 1441 Gewinne im Gesamt—
verte von 26000 Mk. zur Ausspielung ge—
angen.
Trier, den 25. Juli 1910.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: Schulin.

Unbefugten ist es untersagt, den Bahnkörper
»er Neubaustrede Lebach-Völklingen und alle
onstigen baulichen Anlagen der im Bau befind—
ichen Bahnstrecke zu betreten. Das Gleiche gilt
ür die folgenden, bisher als Abkürzungsweg be—
uutzten, durch Verbottafeln gekennzeichneten
Stellen:
Zwischen Station 34 und 35 oberhalb
Landsweiler,
bei Station 58 quer über das Bahnhofge—
ände Eiweiler im Zuge des früheren Feld—
weges,
3 den Fußweg bei Station 62 zwischen dem
oberen und unteren Ortsteile von Ei—
weiler,
den Fußweg bei Station 68 zwischen der
Eiweiler Mühle und Hellenhausen,
3. den Fußweg bei Station 83540 in der
Nähe des Sinnwell'schen Steinbruches bei
Heusweiler,
die Gehwege über und auf den Bahnan—
agen bei Station 87—550 und 88 bis 91
wischen dem oberen und unteren Ortsteile
oon Heusweiler,
den Uebergang quer über das Bahnhofs—
gelände und die neuen Wegerampen der
Provinzialstraße in Heusweiler bei Sta—
tion 92430,
3 den Uebergang bei Station 100 im Zuge
des bestehenden Verbindungsweges Dils—
burg-Walpershofen,
JWden Uebergang bei Station 116 im Zuge
des Feldweges bei Walpershofen,
O den Fußweg bei Station 121 zwischen Her—
henbach und Etzenhofen quer über das
Bahnhofsgelände Etzenhofen,
den verlegten Fußweg Sellerbach-Herchen—
zach bei Station 136,
die frühere Heufahrt zur Cölnerstraße in
Püttlingen bei Station 154,
13. den Fußweg bei Station 156 zwischen der
Piccard- und Cölnerstraße in Püttlingen,
4 den Fußweg bei Station 160 von
der Piccardstraße am Mühlenteich entlang
im Orte Vüttlingen,
5. den Uebergang im Zuge des früheren, durch
die Wegeunterführung bei Station
174-575 verlegten Feldweges bei der
Walckenmühle in der Gemarkung VPütt-—
inoen

86.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Taage
hrer Verkündigung in Kraft.
Trier, den 30. Juli 1910.
Der Regierungs-Präsident.
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II
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Belonntmachung.
Das neue Schuljahr an, der landwirtschaft⸗
ichen Winterschule zu Saarlouis beginnt an—
angs November. Die landwirtschaftliche Fach—
chule verfolgt den Zweck, jungen Leuten in
kierzucht, im Acker-, Pflanzen-, Wiesen-, Obst⸗,
ßemüsebau und Buchführung, nebst den da—
u gehörigen Hilfswissenschaften eine zeitge—
näße Ausbildung zu gewähren. Der ganze
rehrgang ist auf eine zwei Winter-Dauer mit
O Lehrmonaten festgesetzt.
Der Unterricht erstreckt sich auf folgende Ge—
jenstände: Tierzucht, Fütterungslehre, Acker-,
Pflanzen-, Wiesen-, Obst-, Gemüsebau, Geräte—
Iind Maschinenkunde, Bodenkunde, Düngerlehre,
zoologie, Botanik, Physik, Chemie, Minera—
ogie, Betriebslehre, Buchführung, Rechnen,
Feldmessen, Nivellieren. deutsche Sprache. Re—
igion.
Die Schule ist mit tüchtigen Lehrkräften und
»en erforderlichen Lehrmitteln ausgestattet. An
Schulgeld sind im 1. Winter 30 Mti. und im
2. Winter 25 Mark zu zahlen.
Die Direktion der Schule ist gerne bereit,
ede gewünschte weitere Auskunft zu erteilen
und den Schülern und ihren Angehörigen mit
Rat und Tat zur Seite zu stehen. Meldungen
um Besuch werden bis 1. November von dem
Direktor, Oekonomierat Murzel in Saarlouis
ntgegengenommen.
Die Herren Gemeinde-Vorsteher werden er—
ucht. Vorstehendes in der Gemeinde mieder—

Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz
jat durch Erlaß vom 23. Mai 1910 II. Nr. 2064
»em Kirchenvorstande der katholischen Pfarrge—
neinde Faymonville im Kreise Malmedy die
frlaubnis erteilt, zum Besten des Neubaues
iner Kirche daselbst im Anschlusse an die für das
aufende Jahr genehmigte Hauskollekte in den
kegierungsbezirken Coblenz und Düsseldorf im
zahre 1911 eine solche auch bei den katholischen
Zewohnern der Regierungsbezirke Aachen. Cöln
ind Trier abhalten zu lassen.
Die Namen der mit der Einsammlung der
kollekte beauftragten Personen werden im Amts—
z»latt Nr. 31 vom 5. August veröffentlicht.
Trier, den 25. Juli 1910.
Der Regierungs-Präsident.
IM Alsen

Gemäße8 133 Absatz 2 der Gewerbeordnung
sabe ich anstelle des durch Versetzung ausgeschie—
denen Kreisarztes Dr. Schwabe den Kreisarzt
Dr. Engels zu Saarbrücken zum Vorsitzenden
m Meisterprüfungsausschusse für Bandagisten
ind Optiker bis zum Ablaufe der derzeitigen
Imtsperiode d. i. bis Ende März 1911 ernannt.
Trier, den 29. Juli 1910.
Der Regierungs-Prälident.
J M Alsen.
            
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