Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

reisblatt.
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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger—

herausgegeben vom Königl. Landratsamt Saarbrücken. Redaktion des nichtamtlichen Teiles, Druck und 5 9 Insertionsgebahren: die égespaltene Zeile oder deren Raum 20 Pig, bei wiederholter Aufnahme
gerlag von CH Scheur in Boltlingen Zweignitderlafsung Saarbrücken.. Ter Abonnementspreis kor. 2 — 36. Jahrgang. so Rachlaß. Schluß der Inseratenannahme iür die jeden Montag erjcheinende Ausgabe: Freitags, bei
uͤr das Kreisblatt beträgt jährlich Wt auswärts bei den Poitanitalten 500 Mt. Tie Abonnenten der gröderen ünzeigen Tonnerstags Anzeigenanfträge sindan den Verlag des Saarbrücker Kreisblattes zu richten.
Saarbrücker Neueste Rachrichten und der Voltlinger Zeitung ervallen das Kretahlett kanentas alsSonderbeilage M ontag 18 Juli 1910 ejchartsntelle in Voltlingen. Mishelmite . Ferusbr 1 und in Saarbrucken. Karcheritr 1. ernipr. 12740
ů⸗

ßotudspooczungen der zeptpglhetörlen

82.
Zur Anmeldung sind verpflichtet und zwar
zNleichmäßig:
1. die zugereisten Personen,
2. der Vorstand der Haushaltung, bei wel—
cher die zugereisten Personen abgestiegen
sind, in Gasthäusern der Gastwirt, in An—
stalten der Anstaltsvorstand,
3. der Arbeitgeber.
Der Verpflichtung wird genügt, wenn eine
zer vernflichteten Personen die Anzeige erstat—
et hat

Bekamntmachung
hetreffend die Außerkurssetzung der Fünfzig⸗—
pfennigstücke der älteren Geprägeformen.
IIIk 5014)
Vom 27. Juni 1908.
Auf Grund des Artikel 1 Ziffer II des Ge—
etzes, betreffend Aenderungen im Münzwesen,
vom 19. Mai 1908 GReichs-Ges.“Bl. S. 212) hat
der Bundesrat die nachfolagenden Bestimmungen
getroffen

81.
Die Fünfzigpfennigstücke der älteren Gepräge—
vormen mit der Wertangabe „50 Pfennig“ gel⸗—
ten vom 1. Oktober 1908 ab nicht mehr als ge—
etzliches Zahlungsmittel. Es ist von diesem Zeit—
punkt ab außer den mit der Einlösung beauf—
tragten Kassen niemand verpflichtet, diese Mün—
en in Zahlung zu nehmen.
82.
Die Fünfzigpfennigstücke der im 8 1 bezeichne—
en Formen werden bis zum 30. September 1910
hei den Reichs- und Landeskassen zu ihrem ge—
etzlichen Werte sowohl in Zahlung genommen als
ruch gegen Reichsmünzen umgetauscht.
83.
Die Verpflichtung zur Annahme und zum Um—
tausche (8 2) findet auf durchlöcherte und anders
aAls durch den gewöhnliche Umlauf im Gewichte
berringerte sowie auf verfälschte Münzstücke keine
Anwendung.
Berlin, den 27. Juni 1908.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: gez. Sydow.

83.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen
verden mit einer Geldstrafe bis zum Betrage
von sechzig Mark oder entsprechender Haft be—
traft.
84.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage
hrer Bekanntmachung durch das Amtsblatt der
kegierung in Kraft.
Trier, den 6. Oktober 1908.
Der Regierungs-Präsident.
Baltz.
Vorstehende Polizeiverordnung bringe ich
siermit in Erinnerung.
Trier, den 2. Juli 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.

I. A. 10642.)
Nachweisung der an den Marktorten bezw.
nnerhalb der einzelnen Lieferungs-Verbände des
Regierungsbezirks Trier für die Vergütung ver—
ibreichter Fourage maßgebenden Durchschnitte
ver höchsten Tagespreise einschließlich eines Auf—
chlages von fünf vom Hundert für den Monat
Juni 10104

——
866kl anhen.
dea sönglih. Aegterungö-Peüfsdenten.
I. O. 3370.)
Polizeiveror dnung,
betreffend
die Meldepflicht aus choleraverseuchten
Gegenden Rußlands lommender Personen.
Auf Grund der 88 137, 139, 140 und 141 des
Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883,
der 88 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Poli—
zeiverwaltung vom 11. März 1850 sowie der
8 12 und 13 des Reichsseuchengesetzes vom 30.
Juni 1900 und des 8 8 der Anweisung des
Bundesrats zur Bekämpfung der Cholera vom
28. Januar 1904 ordne ich, vorbehaltlich nach—
träglichet Zustimmung des Bezgirksausschusses,
ür den Umfang des Regierunashezirkes Trier
Dlqgendes qun—

s Ramen JVEs sind zu zahlen!
SsderMarktorte]) für 100 Kilogr.
⸗ bezw. — — —
Hafer! Heu Stroh
2VLieferungs⸗
verbände —— I
Trier is 8 7 es —
J
Saarbrücken 1s 9 bo bt
ʒaarlouis a s 6 —
5t. Wendel 18 3 * 6
Wittlich 18 908 6.
1
Trier, den 7. Juli 1910.
Der Regierungs-⸗Präsident.
JIMeAlsen

Bemerkungen

2

81.
Zureisende Personen, welche aus choleraver—
euchten Gegenden Rußlands kommen, sind, so—
ern zwischen ihrer Abreise von dort und ihrer
Ankunft nicht mehr als 6 Tage verflossen sind,
unverzüglich nach ihrer Ankunft, spätestens inner—
halb einer Frist von 6 Stunden, der Ortspolizei—
hehörde mündlich oder schriftlich zu melden.
Die Anmeldung muß enthalten: Vor- und Fa—
niliennamen, Stand oder Gewerbe, Wohnort,
Alter (Geburtsdatum) und Aufenthalt innerhalb
der lekten 6 Tage nor der Nufunft

—VVL
des Röpuglichen Loneglsönmles.
In der Zeit vom 16. bis einschl. 29. Juli ds. Is.
iegt die Liste der für die Apothekerkammer der
kheinprovinz und der Hohenzollernschen Lande im
denierunashezirke Trier wahlberechtigafen und mäns—

zaren Apotheker gemäß 85 Abs. 2 der Allerhöch—
ten Verordnung vom 2. Febr. 1901 auf dem dies—
eitigen Landratsamte offen.
Saarbrücken, den 13. Juli 1910.
Der Königliche Landrat.
J. B.:
von Hartmann-Krey. Regierunagsassessor

Der nach dem Verzeichnis der Märkte in der
Stadt Trier pro 1910 mit dem auf Mittwoch, den
September festgesetzten Viehmarkt verbundene
Fohlenmarkt, dem sich eine Prämiierung guter Fohlen
inschließt, wird auf Antrag des Kgl. Landratsam—
tes zu Trier bereits am Mittwoch, den 20. Juli,
nit dem an diesem Tage stattfindenden Viehmarkt
uuf dem Neumarkt zu Trier abgehalten.
Saarbrücken. den 11. Juli 1910.
Der Kagl. Landrat.
J. V.:
on Hartmann-Krey

Bekanntmachung.
Das neue Schuljahr an der landwirtschaft⸗
ichen Winterschule zu Saarlouis beginnt an—⸗
'angs November. Die landwirtschaftliche Fach—
chule verfolgt den Zweck, jungen Leuten in
Tierzucht, im Acker-, Pflanzen-, Wiesen-, Obst-,
Hemüsebau und Buchführung, nebst den da—
zu gehörigen Hilfswissenschaften eine zeitge—
nähße Ausbildung zu gewähren. Der ganze
Ldehrgang ist auf eine zwei Winter-Dauer mit
0 Lehrmonaten festgesetzt.
Der Unterricht erstreckt sich auf folgende Ge—
jenstände: Tierzucht, Fütterungslehre, Acker-,
Pflanzen-, Wiesen-, Obst-, Gemüsebau, Geräte—
ind Maschinenkunde, Bodenkunde, Düngerlehre,
Zoologie, Botanik, Physik, Chemie, Minera—
ogie, Betriebslehre, Buchführung, Rechnen,
Feldmessen, Nivellieren. deutsche Sprache, Re—
ligion.
Die Schule ist mit tüchtigen Lehrkrästen und
den erforderlichen Lehrmitteln ausgestattet. An
Schulgeld sind im 1. Winter 30 Mtk. und im
2. Winter 25 Mark zu zahlen.
Die Direktion der Schule ist gerne bereit,
jede gewünschte weitere Auskunft zu erteilen
und den Schülern und ihren Angehörigen mit
Rat und Tat zur Seite zu stehen. Meldungen
zum Besuch werden bis 1. November von dem
Direktor, Oekonomierat Murzel in Saarlouis
ntgegengenommen.
Die Herren Gemeinde-Vorsteher werden er—
ucht, Vorstehendes in der Gemeinde wieder—
jolt bekannt machen zu lassen und zum Aus—
vang zu bringen.
Saarbrücken, den 7. Juli 1910.
Der Königliche Landrat.
J. V.
von Hartmann-Kreny.

Bekanntmachung.
Die unterm 20. Juni ds. Is. angeordnete Sper—⸗
ung der oberen Viktoriastraße, von der Ecke Kai—
er⸗ und Königin-Luisenstraße bis zu der Querstraßze
im Bahnhof, wird hiermit wieder aufgehoben.
⸗aarbrücken. den 9. Juli 1010.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.:
v. Hagen,
PaAfqio uotraft—
            
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