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Wird ein Ballon bemerkt, der noch in der Luf,
liegt, so gehe man ihm nach und suche zunächst
den an ihm hängenden Apparat aufzufinden, der
n einem Kästchen oder Körbchen steckt, und ihn
»or Beschädigungen zu sichern. Besonders ver—
neide man, den Apparat hart anzufassen oder mit
den Fingern, in ihn hineinzugreifen. Ehe man ihn
abschneidet, sichere man den Ballon gegen das Da—
»onfliegen, indem man ihn irgendwo festbindet. bis
ein Gas entleert ist.
Gummiballons, welche meist einen Durchmesser
bon 1 bis 2 m haben, pflegen in der Höhe zu
Aatzen, und lassen dann den Apparat mittels eines
Fallschirmes zur Erde niedersinken; gewöhnlich be—
deckt dieser den Apparat, oder er hängt in einem
Baum fest, während der, Apparat unter ihm hängt,
oder am Erdboden liegt. Bei dem Herunterholen
sst vor allen Dingen ein Herabstürzen des Apparates
zu wermeiden
Der Apparat, ist nunmehr unter Vermeidung
aller unnötigen Erschütterungen in einem trockenen,
nicht zu warmen, Raum aufzubewahren, bis er
entweder abgeholt wird, oder bis eine für seinen
Rücktransport, mit der Post bestimmte Kiste ein—
rifft, in welcher sich nähere Anweisungen sowie
Fragebogen befinden. der tunlichst genau auszu—
üllen ist.
An dem Ballon oder am Apparate findet man
einen Briefumschlag, der die Adresse enthält, an
velche sobald als irgend möglich unter genauer
Angabe der Nummer des Apparates, des Namen
und Wohnortes des Finders, sowie des nächsten
Postamtes eine telegraphische Devesche abzu—
chicken ist.
Der Finder resp. der Ablieferer des Apparates
zrhält eine Belohnung von,5 Mk., in besonderen
Fällen, wenn die Bergung besonders schwierig oder
zeitrauhend war, aber mehr. Außerdem werden
alle notwendigen Anaen zurückerstattet. Im Falle
einer mutwilligen Beschädigung eines Apparates
oder eines Versuches, den Schutzkasten an irgend
einer Stelle zu öffnen, wird nicht nur keine Be—
lohnung gezahlt, sondern auch noch ein Verfahren
vegen Sachbeschädigung eingeleitet werden.
Die Ballons, Apparate und alles Zubehör sind
„Fiskalisches Eigentum“.
2. Die zu demselhen Zwecke bhenutzten Drachen
haben meist die Gestalt eines viereckig offenen, aus
Holz- oder Metallstäben bestehenden Kasten, der teil—
veise mit Stoff bekleidet ist.
Da die Drachen mittels eines dünnen Stahl—
drahtes emporgelassen werden, kommt es gelegent—
ich vor, daß ein kürzeres oder längeres Stück
olchen Drahtes an dem Drachen hängt. Befinden
ich in der Nähe elektrische Straßenbahnen mit
oberix discher Stromzuleitung und liegt die Mög—
ichkeit vor, daß der Drachendraht mit dem elek—
rischen Starkstrom-Draht in Berührung kommt,
o ist jedes Ergreifen des ersteren mit bloßen
ßänden oder Berühren mit unbedeckten Körper—
feilen sorgfältig zu permeiden; man wickle deshalb
ein dickes trockkenes Tuch um die Hönde ehe man
den Draht angreift.
Ist der Drachen bei starkem Winde noch in
chneller Bewegung, so versuche man mit aller
Vorsicht, den nachschleifenden Draht schnell um
zinen festen Pfahl oder einen Baum umzuschlingen.
Dasselbe gilt auch für einen Ballon, welcher eine
Leine oder ein Kabelstück nachschleift.
In dem Falle, daß sich Streitigkeiten über den
Anspruch auf die Belohnung oder, aus anderen
Hründen ergeben, wird das Könialiche Landrats—
imt bhierüber entscheiden
Die Polizei- und Gemeindebehörden werden er—
ucht, der, sachgemäßen Ausführung obiger Vor—
schriften die tunlichste Förderung und Unterstützung
zu teil werden zu lassen und ganz besonders durch
Belehrung und gelegentliches gutes Beispiel dabei
nitzuwirken, daß diese wichtigen und von allen
Kulturnationen betriebenen Experimente von Erfola
—XD———
TDrir den 9. Juni 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. R. Schulin.
zoßnntmachungen es shmgsishen Lonurutzumies.
Belanntmachung.
Das neue Schuljahr an der landwirtschaft⸗
lichen Winterschule zu Saarlouis beginnt an—
fangs November. Die landwirtschaftliche Fach—
chule verfolgt den Zweck, jungen Leuten in
Tierzucht, im Acker-, Pflanzen-, Wiesen-, Obst-,
Gemüsebau und Buchführung, nebst den da⸗
zu gehörigen Hilfswissenschaften eine zeitge⸗
Räße Aushilduna zu gewähren. Der qganze
dehrgang ist auf eine zwei Winter-Dauer mit
10 Lehrmonaten festgesetzt.
Der Unterricht erstreckt sich auf folgende Ge—
genstände: Tierzucht, Fütterungslehre, Acker-,
Pflanzen-, Wiesen-, Obst-, Gemüsebau, Geräte—
und Maschinenlunde, Bodenkunde, Düngerlehre,
Zoologie, Botanik, Physik, Chemie, Minera—
ogie, Betriebslehre, Buchführung, Rechnen,
Feldmessen, Nivellieren. deutsche Sprache. Re—
igion.
Die Schule ist mit tüchtigen Lehrkräften und
den erforderlichen Lehrmitteln ausgestattet. An
Schulgeld sind im 1. Winter 30 Mt. und im
2. Winter 25 Marlk zu zahlen.
Die Direktion der Schule ist gerne bereit,
ede gewünschte weitere Auslunft zu erteilen
uind den Schülern und ihren Angehörigen mit
Rat und Tat zur Seite zu stehen. Meldungen
um Besuch werden bis 1. November von dem
Direltor, Oekonomierat Murzel in Saarlouis
»ntgegengenommen.
Die Herren Gemeinde-Vorsteher werden er—
ucht, Vorstehendes in der Gemeinde wieder—
holt betannt machen zu lassen und zum Aus—
hang zu bringen.
Saarbrücken, den 7. Juli 1910.
Der Königliche Landrat.
J. V.
von Hartmann-Krey.
Bekanntmachung.
II. 5847.)
Am 11. ds. Mts. hält die Reitende Abteilung
des Feldartillerie-Kegiments Nr. 8 auf dem gro—
zen Exerzierplatz ein Scharsschießen ab.
Das gefährdete Gelände wird von Militär—
»osten abgesperrt, deren Anordnungen zu sol—
gen ist.
Es darf an diesen Tagen von 9—–12 Uhr
nittags der Exerzierplatz, der Südabhang des
Winterberges von der Spichererbergstraße bis
Westausgang von St. Arnual (Tabaksmühle)
erner der Stifts-, Pfaffen- und Giffertswald
inschl. des Höhenweges vom Südausgang von
Szt. Arnual (unterhalb des Forsthauses von der
haussee St. Arnual-Saargemünd abzweigend)
ach Spichern bis zur Einmuündung dieses Weges
n die Spichererbergstraße auf dem roten Berge
zas Gelände bis zu der neuen von der Folster—
zöhe aus auf den Roten Berg hinaufführenden
chaussee nicht von Zivilpersonen hetreten
verden.
Die neue von Spichern nach Folsterhöhe füh—
rende Chaussee und die Meßerstraße sind für
»en Verkehr freigegeben. Nach dem Schießen
ritt sofsort eine Kommission zur Flurabschätzung
usammen. Die Festsetzung und Auszahlung der
Entichädigung erfolgt sofort an Ort und Stelle.
Die Interessenten wollen sich am 11. ds. Mts.
»ormittags gegen 11 Uhr an ihren eventl. be—
chädigten Grundstücken einsinden.
Saarbrücken, den 5. Juli 10910.
Königliche Polizei-Direktion.
5B.:
gez. v. Hagen,
Regierungs-Assessor.
VBekanntmachung.
Nach der Polizei-Verordnung des Herrn Regierungs—
zräsidenten zu Trier vom 17. Mai 1803 — abgedruckt
m Regierungsamtsblatt 1893 Seite 268 — ist das Auf—
assen ausländischer Brieftauben verboten.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden, so—
ern nach den allgemeinen Strafbestimmungen nicht eine
öhere Strafe verwirkt ist, mit einer Geldstrafe bis
u 60 Mt., im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft
estraft.
Sadarbrüchen. den 5. Juli 1910.
Der Königl. Landrat.
J. V.:
von Hartmann-Krey,
Redierunas-Assessor.
Belanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis ge—
»racht, daß die auf, St. Johanner Gebiet hinter
»em Alten Friedhofe belegene Straße zukünftig
Zeibnizstraße benannt wird.
Saarbrücken, den 4. Juli 1010.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.
v. Hagen,
Regierungs-Assessor.
Belanntmachung.
Die Stadt Saarbrücken hat beantragt, den
Fffentlichen sogenannten Malstatt?Burbacher Ver—
indungsweg auf der Strecke von der Schanzen⸗
ergbrücke bis an die Waggonfabrik von Gebrüder
rüttgens aufzuheben.
Auf Grund des 8 57, Abs. 1 des Zuständig—
eitsgesetzes vom 1. 8. 1883 wird dies zur öffent—
ichen Kenntnis gebracht mit der Aufforderung,
Finsprüche binnen 4 Wochen zur Vermeidung des
Ausschlusses geltend zu machen.
Die Einsprüche sind entweder schriftlich oder
nündlich zu Protokoll bei der Königlichen Polizei—
Direktion Saarbrücken — Abteilung II — anzu—
wien. wozu auch ein bezüalicher Plan offen
iegt.
Saagrbrücken, den 4. Juli 10910.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.
v. Hagen,
Regierungs-Assessor.
—T—
No. 3539.)
Unter Bezugnahme auf 8 4 der allgemeinen
Porschriften für die Markscheider im Preußischen
Staate vom 21. Dezember 1871 bringen wir
ur öffentlichen Kenntnis, daß dem Markscheider—
Ipiranten Robert Thomé zu Grube Manybach
ei Saarbrücken die Konzession zum Betriebe des
Hewerbes der Marlscheider von uns erteilt wor—
den ist.
Thoms wird seinen Wohnsitz zu Grube Many—
zach, Kreis Saarbrücken, nehmen.
Bonn, den 24. Juni 1910.
Könialiches Oberbergamt.
Belanntmachung.
Die Rotlausseuche unter dem Schweinebestande
»es Hüttenmeisters Theodor Wagner zu Völklingen
ist erloschen und sind daher die angeordneten Sperr—
naßregein wieder aufgehoben worden.
VKölklinaen, den 7. Juli 1910.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
In Vertretung:
Der Beigeordnete:
81013.
Bekanntmachung.
Die Lokalabteilung des landwirtschaftlichen Ver—
eins für Rheinpreußen veranstaltet, zu Saar—
»rücen,am 2. 3. und 4. Oktober 1010 eine
zroße Objt- und Gartenbau-, sowie lan d⸗
dirtschaftliche Ausstellung fuͤr Pferde,
Rindvdieh, Ziegen und Bienen, verbunden
nit Prämiierung. Dies wird der Einwohner—
chaft hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntnis ge⸗
racht, daß eine möglichst zahlreiche Beschickung der
Ausstellung erwünscht ist.
Aus diesem Anlaß wird der Gartenbau—
Berein Bölklingen eine kleine Voraus—
fellumng veranstalten und sollen hierbei eben—
alls Prämiserungen, erfolgen. Der Tag
eser Auͤsstellung wird noch rechtzeitig bekannt ge—
geben werden.
Rarflinaden, den 29. Juni 1910.
Der Bürgermeister.
J. B.:
Por Beigeordnete Klonz
Bekanntmachung.
Bei einem verendeten Schweine des Maurermeisters
beter Görgen zu Gersweiler ist die Schweine—
euche amtlich festgestellt worden. Ich habe daher über
»as Gehöft des p. Görgen die Sperre verhängt.
Hersweiler. den 6. Juli 1910.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
MA. Müller