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brachten Mannschaften des Jahrgangs 1888 von Nr. 1801
bis Schluß der alphabetischen Liste, der Vorzumerkenden des
Jahrgangs 1890 von Losnummer 501 ab, der Ueberzaähligen
des Jahrgangs 1888 bis Losnummer 700 und der Mannschasften
der Beilage J (die zur Disposition der Ersatzbehörden entlafsenen
Mannschaften).
Freitag, den 8. Juli 1910:
Reklamationstermin.
Vorstellung des Restes der Ueberzähligen früherer Jahr—
gänge (1888 und 1889), der Mannschaften der halbsee—
männischen Bevölkerung, der Mannschasten der Beilage 2
(die zur Zeit des Aushebungsgeschäfts noch vorläufig be—
urlaubten Rekruten und Vorstellung sämtlicher reklamierten
Militärpflichtigen).
Sämtliche im Stadtkreise Saarbrücken sich auf—
haltende, den vorbezeichneten Kategorien angehörende Mili—
kaͤrpflichtige werden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung
der gesetzlichen Strasen, an den bezeichneten Tageü
und dem angegebenen Orte zu dem in den ihnen noch
zugehenden Vorladungen angegebenen Zeitpunkt, 712 Uht
morgens, sauber gewaschen und mit reiner Kleidung ver—
sehen zur Aushebung zu erscheinen; die Losungsscheine
und die Vorladungen zum Oberersatzgeschäft
find mit zur Stelle zu bringen. Wer durch Krank
heit am Erscheinen verhindert ist. hat ein diesbezügliches
aͤrztliches Attest einzureichen, welches durch die Volizeibehörde
zu beglaubigen ist.
Zur Beurteilung der Reklamationen ist erforderlich,
daß sämtliche nicht mehr schulpflichtigen, zur Erhaltung der
Familie gesetzlich verpflichtetn Familien-Mitglieder,
soweit eine Beschränk ung ihrer Erwerbs-, Arbeus- bezw.
Aufsichtsfähigkeit behauptet wird, im Termine zu der naͤm—
lichen Stunde wie die Militärpflichtigen persönlich und
pünktlich erscheinen, damit deren Erwerbs., Arbeits⸗ bezw.
Aufsichtsfähigkeit festgestellt werden kann.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er—⸗
scheinen gehindert, so ist dies durch Ättest eines beamtelen
Arztes nachzuweisen, da andernfalls derartige Reklamationen
neht zu beurteilen unnachsichtlich zurückgewiesen werden
müssen.
Zur Prüfung gelangen sämtliche Militärreklamationen
ausgenommen derjenigen Ersatzpflichtigen, welche beim dies—
ährigen Musterungsgeschäft auf ein Jahr zurückaestell
worden sind.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Aushebungsgeschästis wird mit Geldbuße bis zu 15 Mar'
oder entsprechender Haft bestraft. Das Bürgermeisteramt
volle für mehrmalige ortsübliche Veröffentlichung dieser Be—
kanntmachung und namentlich auch dafür Sorge tragen, daß
aiemand für irgend eine Unterlassung im Termine Unwissen
heit vorschützen kann.
Unter Bezugnahme auf meine Rundverfügungen vom
19. April 1890 J.Nr. 1897 Mubezw. vom 24. Januar
1891 M.J.Nr. 202 ersuche ich das Bürgermeisteramt,
den Militärpflichtigen, welche ihres Standes Schneider,
Schuster oder Maschinenschlosser sind, aufzugeben, bei ihrer
Gestellung zum Aushebungsgeschäft ausführliche Zeugnisse
über ihre Leistungen und ihre Führung vorzulegen.
Endlich wird das Bürgermeisteramt ersucht, umgehend
1. ein Verzeichnis der bei der Ausbebung konkurrierenden
Brüder;
eine Nachweisung derjenigen Gestellungspflichtigen
welche entweder in Untersuchung befindlich find, oder
die über sie verhängte Strafe noch nicht verbüßt haben.
mit Angabe der betreffenden Urteile und der Dauer
der erkannten Strafen
einzureichen.
Wegen Teilnahme des Herrn Bürgermeisters am dies—
jährigen Aushebungsgeschäfte wird noch besondere Mitteilund
ergehen.
Saarbrücken, den 10. Juni 1910.
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission Stadt.
J. V.: von Hagen, Regierungs-Assessor
Im Bezirke der Königl. Polizei-Direktion Saarbrücken empfingen im Monat Mai 1910 Jaadscheine:
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Gültig.
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Nr.
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6
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15. 5. Feiden Jakob
18. , Melchior Christian
14.., Weißdorff Ernst
16. Laumen Gustav
15. , Lohmeyer Kurt
19. , Widenmehyer Fritz
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29. , Lingenbrick Julius
1. 6. König Karl
„sLietzmann Heinrich
Saarbrücken, den 2. Juni 1910
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Königliche Polizei-Direktion.
J. V.: von Hagen.
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