Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

24

Anlage 3.

Jr.

Gebührenordnung
zu der
Polizeiverordnung, betreffend Einrichtung und Betrieb von Aufzügen.
Gebührensatz für
einen kleinen
Aufzug
8 4111) oder
Bremsaufzug
—38

Angabe des Prüfungsgeschäfts

Bemerkungen

— ——

Fur die Abnahme (8 35) einschließlich Revision der
Zeichnungen, Beschreibung, Berechnung 6 3311)
und Abgabe der Bescheinigung:
1. für den ersten Aufzuggg
2. für jeden folgenden an demselben Tage unter—
suchten Aufzug desselben Betriebs oder der in
demselben Gemeinde( Guts-)bezirke gelegenen Be—
triebe desselben Besitzerss.
Für die wiederkehrenden Untersuchungen (8 363:
1. für den ersten Aufzugg.
2. für jeden folgenden an demselben Tage unter—
suchten Aufzug desselben Betriebs oder der in
demselben Gemeinde(Guts-)bezirke gelegenen Be—
triebe desselben Besitzerss.
Für die Führerprüfung (5 32):
1. für den ersten Führer 34
2. für jeden solgenden an demselben Tage in dem—
selben Betriebe geprüften Führer .. J
Ermäßigte Gebühren nach I2, IIz, IIIz sind nur dann zu berechnen, wenn die betreffenden Prüfungen an den fest
gesetzten Tagen zu Ende geführt worden sind.
Für die begonnene Untersuchung eines Aufzugs, die durch Verschulden des Aufzugbesitzers, seines Stellvertreters oder
des Vertreters des Aufszugs an den festgesetzten Tagen nicht zu Ende geführt werden kann, sowie für iede Wieder⸗
holung solcher Prüfungen sind die Sätze unter den Ziffern J zu berechnen.
Falls die Untersuchung mehrerer Aufzüge eines Besitzers an einem Tage vereinbart ist, so wird für etwa
vereitelte (nicht begonnene) Untersuchungen eine Gebühr nicht erhoben. wenn die Untersuchung eines der Aufzüge in
Angriff genommen ist.
Kann an einem vereinbarten Tage überhaupt keine Unterstichung durch Verschulden des Besitzers, seines Stell⸗
bertreters oder des Verfertigers des Aufzugs begonnen werden, so ist, je nachdem es sich um eine Unteriuchung
nach J, II oder III handelt, eine Gebühr nach Iu, IIr oder III zu erheben.
Für außerordentliche Prüfungen, die etwa von der Polizeibehörde angeordnet werden, sind die Gebühren wie für
regelmäßige Untersuchungen zu berechnen.
VII. Reisekosten werden neben den Gebühren nicht erhoben.

* Zu den Personenaufzügen
werden nach 8 211 auch die
Lastenaufzüge mit Führer—
hegleitung gerechnet

1,50 Mark
Stempel
auf⸗
zukleben
und zu
kassieren.

Anlage 4.

Bescheinigung
über die
technische Untersuchung der maschinellen Anlage eines Aufzugs (Fahrstuhls).
Abnahme-Prüfung.)

Der für eine Tragfähigkeit von —
bestimmte Aufzug des — —
zu ααααÇ- welcher im Jahre von der Firma 4 —,,,—
u .. erbaut wurde und mit der laufenden Fabriknummer —— versehen ist,
wurde heute gemäß 8 der Polizeiverordnung vom 45 über die
Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen (Fahrstühlen) einer technischen Untersuchung (Abnahme-Prüfung) hinfichtlich
einer maschinellen Anlage unterzogen.
Diese Prüfung wurde ausgeführt auf Grund der von dem unterzeichneten Sachverständigen
geprüsten und bescheinigten Zeichnungen. Beschreibungen und Berechnungen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.