Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Amtliches Auzeigeblatt fuͤr

X r. 21.

Montag, den 23. Mai
Es sollen 3103 Gewinne im Gesamtwerte von 100000 Mk
zur Ausspielung gelangen.
Trier, den 2. Mai 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J V.: Alsen

1910.

Bekannmachungen
des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
6. April d. J. dem Tilsiter Rennverein die Erlaubnis
erteilt, in Verbindung mit dem im September d. J. in Tilsit
stattfindenden Pferdemarkte eine öffentliche Verlosung von
Wagen, Pferden, Gold- und Silbergewinnen zu veranstalten
und die Lose — 100000 Stück zum Preise von je 1 Mk.
— in der ganzen Monarchie zu vertreiben.
Es sollen 1637 Gewinne im Gesamtwerte von 43 300
Mk. zur Ausspielung gelangen. Die Ziehung wird voraus—
sichtlich am 3. Oktober 1910 in Tilsit stattfinden.
Trier, den 15. April 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. A.: Schrakamp—

Mit Bezug auf meine Bekanntmachung vom 14. März
d. Is., betr. einmalige Hauskollekte zum Besten des Neubaues
einer Pfarrkirche in Udenbreth im Kreise Schleiden im Jahre
1910, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß
mit der Einsammlung der Kollekte nachträglich noch der Weichen—
steller a. D. Johann Welsch in Kürenz bei Trier, Nell—
sttraße 9, beauftragt worden ist.
Trier, den 26. April 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.

An Stelle der ausgeschiedenen Ausschußmitglieder Zimmer—
meister Joseph Neuhäuser und Steinhauermeister Matthias
Stolz zu Oberstein habe ich den Maurer-, Zimmerer- und
Steinhauermeister Albert Siegel und den Stadtbauassistenten
Hermann Stolpe aus Saarbrücken zu stellvertretenden
Beisitzern des in Saarbrücken bestehenden Meisterprüfungsaus—
schusses für Maurer, Steinhauer und Zimmerer bis zum
Ablaufe der derzeitigen Amtsperiode, d. i. bis Ende März
1911 ernannt.
Trier, den 22. April 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.

Die von der Handwerkskammer zu Saarbrücken erlassenen
Vorschriften über die zulässige Zahl von Lehrlingen in einzelnen
Gewerbszweigen (Amtsblatt 1905 Seite 1415) find durch
Beschluß der Vollversammlung vom 80. März d. Is. durch
einige Zusätze ergänzt worden. Nachdem diese Zufätze durch
Erlaß des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom
27. April d. Is., IV. 4720, genehmigt worden find, wird
der nunmehrige Wortlaut der Vorschriften gemäß 8 1088,
Abs. 4, der Gewerbeordnung hierunter zur öffentlichen
Kenntnis gebracht.
Trier, den 8. Mai 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
Vorschriften
über die zulässige Zahl von Lehrlingen im Bäcker⸗ und Konditoren⸗
Gewerbe, im Barbier⸗, Friseur- und Perückenmachergewerbe, im
Schlosser⸗, Mechauiker⸗, Maschinenbauer⸗ und Schmiedegewerbe.
Es dürfen an Lehrlingen beschäftigt werden:
Im Baäcker- und Konditoren-Gewerbe, wenn der Lehr—
herr allein arbeitet, höchstens 2 Lehrlinge, für jeden
regelwäßig beschäftigten Gefellen außerdem noch ein
weiterer Lehrling;
Im Barbier-, Friseur- und Perückenmachergewerbe,
wenn der Lehrherr allein arbeitet, höchstens 2 Lehrlinge,
für jeden regelmäßig beschäftigten Gehilfen ein weiterer
Lehrling;
Im Schlosser-⸗, Mechaniker⸗,, Maschinenbauer- und
Schmiede-Gewerbe, wenn der Lehrherr allein arbeitet,
zöchstens 3 Lehrlinge, für jeden regelmäßig beschäftigten
Fesellen höchstens 2 weitere Lehrlinge.

Der Gemeinde Völklingen im Landkreise Saarbrücken
ist die Abhaltung von Schlachtviehmärkten an jedem Mitt—
woche vorläufig versuchsweise auf die Dauer von 3 Jahren
gestattet worden.
Trier, den 26. April 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen—

Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
25. April 1910 dem geschäftssührenden Ausschusse für den
Schneidemühler Luxuspserdemarkt die Erlaubnis erteilt, ge—
legentlich des im Herbst d. Is. in Schneidemühl stattfin denden
Pferdemarktes eine öffentliche Verlosung von Wagen, Pferden
und anderen Wertgegenständen zu veranstalten und die Lose
— 500000 Stück zu je 50 Pfq. — in der ganzen Monar—
chie zu vertreiben.
            
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