Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Zahl, Zeichen und Raumgehalt der Gebinde oder Flaschen,
und der Lagerraum, in bezug auf das in den Gemeindebezirk
oder nach auswärts weiterverkaufte oder zum Ausschank
entnommene Bier Tag und Stunde des Abgangs, Name und
Wohnort des Empfängers, die Art des Bieres sowie Zahl,
Zeichen und Raumgehalt der Gebinde oder Flaschen in bezug
auf das zum Verbrauch im eigenen Haushalt entnommene
Bier dessen Menge einzutragen, auch ist jede Umfüllung in
dem Lagerbuche zu vermerken. Die Eintragungen sind als—
bald nach dem Empfang, der Entnahme oder der Umfüllung
des Bieres zu bewirken.
Das Lagerbuch ist nebst den Belegen jederzeit zur Einsicht
der Aufsichtsbeamten bereitzuhalten. VDie Aufsichtsbeamten
sind befugt, sich von der Richtigkeit der Buchführung durch
Aufnahme der Lagerbestände zu überzeugen und zu diesem
Zweck alle Räume zu betreten, in denen Bier gelagert wird.
Die Bierhändler sind verpflichtet, den Beamten die zur
ordnungsmäßigen Erledigung der Amtsgeschäfte erforderlichen
Hilfsdienste zu leisten oder leisten zu lassen.
IV. Ausfuhrvergütung.
88.
Händlern, die das Lagerbuch nach 87 ordnungsmäßig
führen, wird für das von ihnen nach auswärts versandte
Bier, für welches eine Steuer nach 81 oder 83 entrichtet
worden ist, die nachweislich gezahlte Steuer voll vergütet,
sofern über die Identität des versteuerten und des ausge—
führten Bieres und seine Unversehrtheit kein Zweifel besteht.
Der Anspruch auf die Vergütung ist bei dem Gemeinde—
vorstande monatlich durch Vorlegung einer Nachweisung über
die während des Monats nach auswärts versandten versteuerten
Biermengen anzumelden. In der Nachweisung müssen Tag und
Stunde des Versands, Name und Wohnort des Empfängers,
die Art des Bieres, sowie Zahl, Zeichen und Raumgehalt
der Gebinde oder Flaschen angegeben sein.
Der Berechnung der Vergütung wird der Raumgehalt
der zur Ausfuhr benutzten Gefäße zugrunde gelegt. Die
Zahlung der Vergütung erfolgt monatlich durch die Gemeinde⸗
kasse, und zwar, sofern dem Händler Stundung der Bier—⸗
steuer bewilligt ist, durch Verrechnung auf die gestundete
Steuer oder durch Barzahlung nach Ablauf der Stundungsfrist.
V. dusa shigr preindarn ugen
9.
Der Gemeindevorstand ist befugt, mit einzelnen Steuer⸗
pflichtigen (88 2, 6) zum Zwecke der Erleichterung des Ver—
kehrs, serner betreffs der Zahlung und Vergütung der Steuer
besondere Vereinbarungen zu treffen. Die Vereinbarungen
dürfen nicht zu Ungleichheiten in der Bestenerung führen.
Sie bedürfen der Genehmigung.
VI. Strafen.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Steuer—⸗
ordnung werden, insofern nicht nach den bestehenden Gesetzen
eine höher Strafee verwirkt ist, mit einer Strafe von 3 bis
30 Mk. belegt. Außerdem ist im Falle der Steuerhinter—
ziehung die hinterzogene Steuer nachzuzahlen.
VII. Inkrafttreten der Steuerordnung.
Diese Steuerordnung tritt am 8. Tage nach vorschrifts—
mäßiger Verkündigung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige
Biersteuerordnung vom 18. September 1894 außer Kraft.
VIII. Uebergangsbestimmung.
Soweit beim Inkrafttreten der gegenwärtigen Steuer—
ordnung im Gemeindebezirke gebrautes Bier bereits nach
den Vorschriften der bisherigen Ordnung versteuert ist, wirb
die gezahlte Steuer auf die nach den Vorschriften der gegen—
wärtigen Ordnung etwa zu entrichtende Steuer angerechnet.
Sulzbach, den 31. März 1910.
Der Bürgermeister,
Eymael.

Nr. 1963. Genehmigt. Beschluß vom 12. d. Mts.
Saarbrücken, den 27. April 1910.
Der Kreisausschuß.
J. V.:
von Hartmann⸗-Krey.
Vorstehende Steuerordnung wird hiermit zur öffentlichen
Kenntnis gebracht.
Sulzbach, den 29. April 1910.
Der Bürgermeister,
Eymael.

Bekanntmachung.
In dem Gehöft des Stellmachermeisters Albert Gentes
in Fechingen ist die Influenza (Pferdestaupe) ausgebrochen.
—DDD
Brebach, den 12. Mai 1910.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.

Saarbrücken, den 17. Mai 1910
Der Königliche Landrat, v. Miquel

Oeffentlicher Anzeiger.

Dampfkessel Ucberwachungs-Verein
für den Regierungsbezirk Trier.
Telephon: Trier 1143, Saarbrücken 742.
Die Mitglieder unseres Vereins werden zu der auf Freitag,
den 27. d. Mts., nachmittags 3 Uhr, im Hotel Terminus
Zaarbrücken (St. Johann) anberaumten
außerordentlichen Generaluersammlung
sowie zu der um 4 Uhr und zwar im unmittelbaren Anschluß an die
außerordentliche Generalversammlung stattfindenden
10. ordentlichen Generalversammlung
eingeladen (38 7, 13, 14 und 26 der Satzung sowie Vorstandabeschluß
hom 7. d. Mis.).

Tagesordnung für
IJ. die außerordentliche Generalversammlung:
Aenderung der Satzung;
II. die ordentliche Generalversammlung:
1. Bestätigung früherer Generalversammlungsbeschlüsse;
2. Vorlage des Geschäftsabschlusses für das Rechnungsjahr 1909; Be—
richt der Rechnungsrevisoren sowie des Kassen- und Bücherrevisors:
Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes;
Vorlage des Haushaltsplanes * ,
Wahl der Rechnungsrevisoren für das laufende Rechnunasiahr!
Neuwahl von Vorstandsmitgliedern;
Neubestimmung der Vereinsblätter:
Bericht des Oberingenieurs;
Mitteilungen des Vorstandes und Besprechungen über technisch—
Angelegenheiten.
Trier, den 10. Mai 1910.
Der Vorsitzende,des Vorstandes:
kKiel.
in send von 830 Pf. erhaͤlt in⸗ ——9
g et Wein⸗ u. Speisenkarten
Nr· nhein oder Nozelneineis vorrätig bei
isliste. Kein Rifiko, da wir e
Irenide —— —e * Gebr. Hofor
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en e eeeee Ssaarbrücken.

Redaktion des nicht⸗amtlichen Teils. Druck und Verlaa yon B. nm mere e in Sgatrezuneten
            
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