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Bekauntmachung.
Wegen Legung des Tiefkanals in der Gersweilerstraße
wird die Malstatterstraße zwischen Heuduck- und Gersweiler⸗
straße von Dienstäg, den 11. ds Mts. ab auf die Dauer
von 4 Wochen für den gesamten Fuhrwerks- sowie Fuß—⸗
gängerverkehr polizeilich gesperrt.
Die Sperrung ist durch entsprechen de Schilder kenntlich
gemacht. Uebertretungen werden auf Grund der 858 u. 60
der Straßen-Polizei-Verordnung vom 20. September 1902
bestraft.
Saarbrücken, den 10. Mai 1909.
Königliche Polizei-Direktion
J. V.:
von Hagen, Regierungs-Assessor.
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Pflasterungsarbeiten wird die
Teilstrecke der von der Heydtstraße zwischen Flamm⸗ und
Seebohmstraße von heute an bis auf weiteres für den ge—
samten Fuhrwerksverkehr polizeilich gesperrt.
Der durchgehende Verkehr ist durch die Seebohm⸗ und
Augustastraße zu führen.
Die Sperrung ist durch entsprechende Schilder kenntlich
gemacht.
Uebertretungen werden auf Grund der 88 58 und 60
der Straßenpolizeiverordnung vom 20. September 1902
bestraft.
Saarbrücken, den 156. Mai 1909.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.:
v. Hagen, Regierungs-⸗Assessor.
Der im Kreisblatt Nr. 19 vom 10. d. Mts. veröffentlichte
Plan für die Vormusterung der Pferde und Fahrzeuge im Jahre 1909
wird hiermit für die Bürgermeisterei⸗-Bezirke Saarbrücken, Kleinblittersdorf und Brebach wie folgt abgeändert:
Taq
Monaft
Stunde
Musterungsort
Für die Gemeinden
Juni
7 Uhr vormittags
716 Uhr vormittags
Saarbrücken Stadtbezirk St.
Johann Schlachthofplatz
Straße Kleinblittersdorf⸗Ril⸗
chingen an der Haltestelle
Auersmacher
Stadtbezirk Saarbrücken⸗St. Arnual
Kleinblittersdorf
Auersmacher
Rilchingen
Hanweiler
Bliesransbach
Hartungshof
Brebach
Fechingen
Güdingen
Buͤbingen
Scheidt
Rentrisch
Bischmisheim
Stadtbezirk St. Johann
9*5 Uhr vormittags
Güdingen
11 Uhr vormittags
Schafbrücke
7 Uhr vormittags
7 Uhr vormittags
Im Musterungstermin am 26. Mai er. 1180 Uhr vormittags, sind am Musterungsorte Wehrden auch die
Pferde und Fahrzeuge aus Fürstenhausen vorzuführen.
Saarbrücken, den 17. Mai 1909.
Der Koͤnigliche Landrat,
von Miquel.
—
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Von den elsaß⸗lothringischen Schiffahrtsstraßen wird in
diesem Jahre nur der Rhein-Rhone-Kanal von der
Schleuse 41 in Mülhausen bis zur französischen
Grenze behufs Vornahme dringender Instandsetzungsarbeiten
für den Schiffsverkehr gesperrt, und zwar in der Zeit vom
15. Juni bis 5. Zuli.
Als Unterkunftsstellen während der Sperre dienen für:
Schiffe bis zu 1,80 m Tiefgang: der neue Hafen in
Mülhausen sowie die Haltung 42, in welcher eine
Wassertiefe von 2,10 m gehalten wird,
b) leere Schiffe: die auf 1,00m Wassertiefe zu senken de
Scheitelhaltung bei Altmünsterol.
Eine Nachweisung der Sperren auf denjenigen Wasser⸗
straßen in Preußen, Belgien und Frankreich, welche mit der
Wasserstraßen in Elsaß-Lothringen in Verbindung stehen,
kann bei den Herren Wasserbauinspekt oren in Straßburg