Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Der Herr Ober⸗Präsident der Rheinprovinz hat sich
durch Erlaß vom 23. April d. Is. — Nr. 7757 — damit ein—
verstanden erklärt, daß das Standesamt für den bisherigen
Stadtbezirk St. Johann a/S. fortan die Bezeichnung Saar—
brücken J, das Standesamt für den bisherigen Bezirk Saar—
brücken die Bezeichnung Saarbrücken IIl und das Standes—
amt für den bisherigen Bezirk Malstatt-Burbach die Be—
zeichnung Saarbrücken III führt.
Trier, den 8. Mai 1909.
Der Regierungs⸗Präsident.
J. V.: Scheuner.

Die im 8 9 Absatz 1 der Bundesratsinstruktion vom
— — 1895 über die Abwehr und Unterdrückung von
Viehseuchen vorgeschriebene Maßnahme, welche folgenden
Worilaut hat:
„Wenn in einem weniger als 20 Stück enthaltenden
Rindvieh- oder Schafpviehbestande eines Gehöftes
innerhalb 8 Tagen mehr als ein Tier am Milzbrande
erkrankt, so dürfen innerhalb der nächstfolgenden vier⸗
zehn Tage Tiere des betreffenden Bestandes ohne
polizeiliche Erlaubnis weder tot noch lebend über die
Grenzen der Feldmark ausgeführt werden“
hat nach dem Erlasse des Herrn Ministers für Landwirtschaft,
 Domänen und Forsten vom 80. März d. Is. —
I. A. IIIc 8895/08 — ohne Rücksicht auf die Zahl der in
dem Bestande vorgekommenen Milzbrandfälle auch dann An—⸗
wendung zu finden, wenn ein milzbrandkrankes Tier unter
solchen Umständen notgeschlachtet oder zerlegt ist, daß dadurch
die Gefahr einer weileren Verbreitung der Seuche hervor⸗
gerufen ist.
Trier, den 4. Mai 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Scheuner.

Bekanntmachung der Königlichen Regierung.
Wir haben dem Musikdirekor Dr. phil. Ferdinand
Krome in Saarbrücken, Bahnhofstraße 94II, gemäß 85
—DVD—
betreffend die Beaufsichtigung der Privatschulen, Privat—
erziehungsanstalten, Privatlehrer usw., hiermit die jederzeit
widerrufliche Erlaubnis zur Leitung eines „Konservatoriums
der Peast für alle Zweige der Tonkunst“ in Saarbrücken
erteilt.
Trier, den 25. April 1909.

Infolge der Vereinigung der Städte Saarbrücken, St.
Johann und Malstatt-Burbach ist dem bisherigen Kaiaster—
amte Saarbrücken die Bezeichnung „Saarbrücken J“ und
dem bisherigen Katasteramte St. Johann die Bezeichnung
„Saarbrücken DI St. Johann“ beigelegt worden.
Die Begrenzung der beiden Bezirke bleibt unverändert.
Trier, den 1. Mai 1909.

Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.

Bekanntmachung.
Das Aushebungsgeschäft für die Landgemein—
den des Kreises Saarbrücken wird im laufenden Jahre
nach folgendem Plane an den nachbezeichneten Tagen ab—
gehalten werden:

Ersatzkommission J
des Aushebungsbezirkes Saarbrücken, umsassend
die Landgemeinden des Kreises.
I. Aushebungsbezirk Völklingen.
Aushebungslokal: Turnhalle zu Völklingen
Beginn der Aushebung: 7.45 Uhr vormittags.
Samstag, den 15. Mai.
Aushebung der freiwillig und der vorweg einzustellenden,
sowie der vorzumerkenden Militärpflichtigen aus den Bürger—
meistereien Püttlingen und Ludweiler und Vorstellung der
zum Landsturm 1. Aufgebots vorgemusterten Mannschaften
der Bürgermeistereien Völklingen, Püttlingen und Ludweiler.
Außerdem Verhandlung der Reklamationen der an
diesem Tage vorgestellten reklamierten Militärpflichtigen.
Montag, den 17. Mai.
Vorstellung der wegen häuslicher Verhältnisse, geringer
körperlicher Fehler und wegen zeitiger Untauglichkeit zur
Ersatzreserve, sowie der zur seemännischen Bevölkerung ge—
hörenden und zur Aushebung für die Marine in Vorschlag
gebrachten Militärpflichtigen und der Mannschaften aus
Beilage III (zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten,
welche von Truppen⸗ bezw. Marineteilen abgewiesen worden
sind) aus dem Musterungsbezirk Völklingen.
Zum Schluß Verhandlung der Reklamationen der an
diesem Tage vorgestellten reklamierten Mannschaften.
Dienstag, den 18. Mai.
Vorstellung der sämtlichen als dauernd untauglich in
Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen der Bürgermeistereien
Püttlingen, Ludweiler und Völklingen.
Aushebung der freiwillig, der vorweg einzustellenden
und der vorzumerkenden Militaͤrpflichtigen der Bürgermeisterei
Völklingen, sowie der Mannschaften aus Beilage J (die zur
Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften).
Danach Verhandlung der Reklamationen der an diesem Tage
vorgestellten reklamierten Militärpflichtigen.
Zum Schluß Vorstellung der nach Beginn des Geschäfts
in dem Musterungsbezirk Völklingen zugezogenen Militär⸗
pflichtigen.

2. Aushebungsbezirk Suszbach.
Aushebungslokal: Gastwirtschaft Heine,
Bahnhofstraße zu Sulzbach.
Beginn der Aushebung: 7.50 Uhr vormittags.
Mittwoch, den 19. Mai.
Vorstellung sämtlicher zum Landsturm 1. Aufgebots,
und der wegen häuslicher Verhältnisse, geringer körperlicher
Fehler, und wegen zeitiger Untauglichkeit zur Ersatzreserve
in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen, sowie der Mann—
schaften aus Beilage J (die zur Disposition der Ersatzbehörden
entlassenen Mannschaften) und derjenigen aus Beilage III
(zum einjährig⸗freiwilligen Dienst Berechtigten), welche von
Truppen⸗ bezw. Marineteilen abgewiesen worden sind aus den
Bürgermeistereien Sulzbach, Friedrichsthal und Quierschied.
            
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