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gültig zum Bürgermeister der Landbürgermeisterei Sellerbach
im Kreise Saarbrücken ernannt.
Trier, den 1. Mai 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
mit
der
Der bisherige Bausekretär Heinrich Hülsmann ist
dem 1. April d. Is. zum Regierungsbausekretär bei
Polizeibauinspektion zu Saarbrücken ernannt worden.
Trier, den 30. April 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
Bekanntmachung, die Prũfung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüfungsstelle der Hufschmiede (Amtsblatt⸗
bekanntmachung vom 11. April 1885 S. 120 und vom 31.
Mai 1905 S. 132/138) ist eine Prüfung
auf Montag, den 28. Juni d. Is.
anberaumt worden.
Hufschmiede, welche den selbständigen Betrieb des
Hufbeschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu nach dem
Gesetze vom 18. Juni 1884 (G.«S. S. 805) erforderliche
Prüfungszeugnis zu erwerben beabfichtigen, werden hiermit
aufgefordert,
mindestens 4 Wochen vor dem Tage der Prüfung bei dem
Vorsitzenden der Pruüfungsbehörde, dem Königlichen
Departementstierarzt, Veterinär-Rat Dr. Steinbach
hier, unter Einreichung des Geburtsscheines, etwaiger
Zeugnisse über die erlangte gewerbliche Ausbildung,
sowie unter Einsendung der Prüfungsgebühr von zehn
Mark sich zur Prüfung zu melden.
Die Einberufung der Prüflinge, welche das erforderliche
Handwerkszeug selbst mitzubringen haben, erfolgt unter Angabe
der Stunde und des Ortes der Prüfung durch den Vor—
sitzenden der Prüfungsbehörde.
A. Der theoretische Teil der Prüfung
erstreckt sich auf:
1. die Anatomie des Fußes und des Hufes,
2. die Zirkulation des Blutes und das Wachstum des
Hufes und den Hufmechanismus,
3. normale und anormale Hufe,
4. die verschiedenen Stellungen und Gangarten der Pferde,
5. die Entstehung und Beseitigung der verschiedenen
Hufkrankheiten, wie Steingallen, Hornspalten, Zwang⸗
hufe, lose und getrennte Wände, Vernagelung, Nagel—-tritt,
Kronentritt, Flach- und Platthuf, Vollhuf,
Hufverschlag, Bockhuf, Stock⸗ und Stetzhuf, Strahl⸗
fäule usw.,
Vorteile des rationellen Hufbeschlages,
die Hufpflege (Erweichen, Einschlagen, Beschneiden,
Berunden und Einfetten der Hufe) des beschlagenen
en nicht beschlagenen Hufes einschließlich der Fohlen⸗
ufe,
8. den Beschlag regelmäßiger Hufe,
9. den Beschlag für besondere Gebrauchszwecke, (Reit⸗,
Renn⸗, Gewichtseisen usw.),
10. den Beschlag anormaler Hufe (Flach-, Voll-⸗, Zwang⸗
und Rehhuf usw.),
11. den Beschlag mit Patenteisen (Streck- und Platteneisen),
12. den Beschlag bei fehlerhaften Gangarten (das Streichen
und Einhauen der Pferde).
13. den Winterbeschlag (Stollenbeschlag),
14. die Hufeinlagen,
15. den Klauenbeschlag und die Klauenpflege des Rindes,
16. die grundlegenden Regeln über den Wert, die Be—⸗
schaffung, Aufbewahrung und Behandlung der zu
verurbeitenden Rohmaterialen sowie über die Kenn—
zeichen ihrer guten oder schlechten Beschaffenheit,
die Schmiede- und Feuerungsanlage, die Geräte und
Werkzeuge,
das Zeichnen von Hufbeschlagvorlagen sowie die
Buchführung für das Schmiedehandwerk,
die Behandlung widerspenstiger Pferde (Rindvieh),
welche sich nicht beschlagen lassen wollen und
die Haftung des Hufbeschlagschmiedes in bezug auf
Kunstfehler, ordnungswidrige Behandlung der Pferde
und durch Tiere hervorgerufene Verletzungen.
B. Der praktische Teil der Prüfung
erstreckt sich auf:
1. das Schmieden der Eisen und die Ausführung des
Beschlages für gesunde und kranke Hufe und zwar:
a) der Hintereisen für linken und rechten Fuß,
b) der Vordereisen (Pantoffeleisen) für linken und
rechten Fuß und
o) der Eisen für die unter A Ziffer 8 bis 15 auf—
geführten Beschlagsformen,
2. die Abnahme der alten Eisen,
3. den Gebrauch des englischen Hufmessers zum Aus—
schneiden der Hufe,
4. das Richten, Aufpassen und Aufschlagen der Eisen
5. die Erlernung des Einziehens der Hufspaltnieten und
6. das Zurichten und Auswirken der Fohlenhufe.
Trier, den 1. Mai 1909.
Der Regierungs-Präaͤsident.
J. V.: Scheuner.
18.
Der Hüttendirektor Wilhelm Naumann in Brebach
ist von dem Herrn Oberpräsidenten der Rheinprovinz für
eine gesetzliche sechszährige Amtsdauer zum Beigeordneten der
Landbürgermeisterei Bischmisheim im Kreise Saarbrücker
ernannt worden.
Trier, den 1. Mai 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
Der Minister des Innern hat durch Erlaß vom 26. April
d. Is. den Geschäflsführenden Ausschuß für den Luxuspferde—
markt in Schneidemühle die Erlaubnis erteilt, gelegentlich
des im Herbst dieses Jahres in Scheidemühle stattfindenden
Pferdemarktes eine öffentliche Verlosung von Wagen, Pferden
usw. zu veranstalten und die Lose — 500000 Stück zum
Preise von je 800 Pf. — in der ganzen Monarchie zu ver⸗
treiben.
Es sollen 3103 Gewinne im Gesammtwerte von 100 000
Mk. zur Ausspielung gelangen.
Trier, den 2. Mai 1909.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: Scheuner.