Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

24

Tag

7.
8.

Monat

Jun

Stunde

968 Uhr vormittags
346 Uhr vormittags

11 Uhr vormittags
1280 Uhr nachmittags

746 Uhr vormittags

946s Uhr vormittags

11 Uhr vormittags

7 Uhr vormittags
7 Uhr vormittags
7 Uhr vormittags

Musterungsort

Camphausen
Friedrichsthal

Sulzbach
Dudweiler

Straße Kleinblittersdorf-Ril—
chingen an der Haaltestelle
Auersmacher

Güdingen

Schafbrücke

Saarbrücken StadtbezirkSt. Jo
hann
dto.
Saarbrücken Stadtbezirk St.
Johann Schlachthofplatz

Für die Gemeinden

Fischbach
Friedrichsthal
Bildstock
Erkershöhe
Maybach
Sulzbach
Altenwald
Dudweiler
Herrensohr
Jagersfreude
Kleinblittersdor!
Auersmacher
Rilchingen
Hanweiler
Bliesransbach
Hartungshof
Brebach
Fechingen
Güdingen
Bübingen
Scheidt
Rentrifch
Bischmisheim
Stadtbezirk St. Johann

dto.
StadtbezirkSaarbrücken-St. Arnuag

Es haben zu den Terminen zu erscheinen:
1. Alle bei der letzten Pferdemusterung im September 1907 als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferde. Für fehlend
müssen Atteste des Ortsvorstandes usw. vorgelegt werden. Die Pferde haben nach 8 5 Pf.-A.-V. die Zette
mit der Nummer der Vorführungsliste und die bunifarbigen Bestimmungstafeln zu tragen.
Alle neuangekauften Pferde und die seit der letzten Musterung von 1907 herangewachsenen Fohlen über 4 Jahre
Ausnahmen gibt 84 Pf.A.V. an.
3. Sämtliche kriegsbrauchbaren Fahrzeuge. (8 7 und 24 der Pf.
Von der Vorführung der Pferde enthoben sind die im 8 4 der Pf.-A.-V. Abs. 4 näher bezeichneten Personen.
Am Musterungsplatz wird um Gestellung eines Tisches, Stuhles und einer Peitsche ersucht; bei Regenwetter in Scheun
Hausflur zu etablieren. Das übrige regelt sich nach 8 5 der Pf.-A.-V.
Unter Hinweis auf die 88 4 und 5 der Pf.-A.-V. vom 1. Mai 1902 (Sonderbeilage zum Regierungsamtsblatt von
17. September 1902) ersuche ich die Herren Bürgermeister, sofort die Aufstellung der Pferdeverzeichnisse nach dem vorge
schriebenen Muster A vorzunehmen und die erforderlichen Bestimmungstäfelchen zu Muster B zu beschaffen. Die Eintragung
der kriegsbrauchbaren Fahrzeuge (5 7 und 24 der Psf-A-V.) und deren Besitzer in die bezügliche Spalte der Pferdeliste hal
erst nach der Vormusteruug zu erfolgen. In den Pferdevorführungslisten sind gemäß Anlage A zu 8 5 der Pf.A.«V. in
Spalte 3 bei der Farbe auch die Abzeichen der Pferde zu vermerken. Die Herren Bürgermeister haben gemäß meinen
Verfügung vom 12. Juli 1801 Nr. 3969 die Gestellungszeit den einzelnen Pferdebesitzern rechtzeitig mitteilen zu lassen und
für die punktliche und vollständige Vorführung der gestellungspflichtigen Pferde Sorge zu tragen.
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung müssen in den Landgemeinden die Polizeidiener auf dem Musterungsplatze ihrer
Gemeinde anwesend sein. Die Herren Laͤndbürgermeister wollen die Gendarmen in meinem Namen beauftragen, sich ebense
auf dem Musterungsplatze ihres Patrouillenbezirks einzufinden, soweit dies nach der Aufeinanderfolge der Musterungsstunden
möglich ist. In den Städten werde ich für die Anwesenheit der erforderlichen Schutzleute Sorge tragen.
Unter Bezugnahme auf meine Kreisblatt-Bekanntmachung vom 12. September 1901 (Kreisblatt Seite 204) ersuche it
die Herren Bürgermeister, die Pferdebesitzer zu veranlassen, bei der Vorführung der Pferde zur Musterung dem Kreistierarzt
oder dessen amtlichen Vertreter anzugeben, wann und von welchem Schmiede ihre Pferde zuletzt beschlagen worden sind. Aud
ersuche ich, die Zivilschmiede zu benachrichtigen, daß ihnen die Teilnahme an dem Musterungsgeschäft gestattet ist.
Saarbrücken, den 8. Mai 1909

Der Königliche Landrat
von Miquel.
            
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