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den Kreis Saarbrücken. —
Vr. 19.
Montag, den 10. Mai
18208.
Bekanntmachungen der Zentralbehörden.
Ersatzkommisston J
des Aushebungsbezirkes Saarbrücken, umfassend
die Landgemeinden des Kreises.
1. Aushebungsbezirk Völklingen.
Aushebungslokal: Turnhalle zu Völklingen
Beginn der Aushebung: 7.45 Uhr vormittags.
Samstag, den 15. Mai.
MAushebung der freiwillig und der vorweg einzustellenden,
sowie der vorzumerkenden Militärpflichtigen aus den Bürger—
meistereien Püttlingen und Ludweiler und Vorstellung der
zum Landsturm 1. Aufgebots vorgemusterten Mannschaften
der Bürgermeistereien Völklingen, Püttlingen und Ludweiler.
Außerdem Verhandlung der Reklamationen der ar
diesem Tage vorgestellten reklamierten Militärpflichtigen.
Montag, den 17. Mai.
Vorstellung der wegen häuslicher Verhältnisse, geringer
körperlicher Fehler und wegen zeitiger Untauglichkeit zur
Ersatzreserve, sowie der zur seemännischen Bevölkerung ge⸗—
hörenden und zur Aushebung für die Marine in Vorschlag
gebrachten Militärpflichtigen und der Mannschaften aus
Beilage III (zum einjährig⸗freiwilligen Dienst Berechtigten,
welche von Truppen- bezw Marineteilen abgewiesen worden
sind) aus dem Musterungsbezirk Völklingen.
Zum Schluß Verhandlung der Reklamationen der an
diesem Tage vorgestellten reklamierten Mannschaften.
Dienstag, den 18. Mai.
Vorstellung der sämtlichen als dauernd untauglich in
Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen der Bürgermeistereien
Püttlingen, Ludweiler und Völklingen.
Aushebung der freiwillig, der vorweg einzustellenden
und der vorzumerkenden Militärpflichtigen der Bürgermeisterei
Völklingen, sowie der Mannschaften aus Beilage J(die zu
Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften)
Danach Verhandlung der Reklamationen der an diesem Tagt
vorgestellten reklamierten Militärpflichtigen.
Zum Schluß Vorstellung der nach Beginn des Geschäfts
in dem Musterungsbezirk Völklingen zugezogenen Militär—
pflichtigen.
2. Aushebungsbezirk Suszbach.
Aushebungslokal: Gastwirtschaft Heine,
Bahnhofstraße zu Sulzbach.
Beginn der Aushebung: 7.50 Uhr vormittags.
Mittwoch, den 19. Mai.
Vorstellung sämtlicher zum Landsturm 1. Aufgebots
und der wegen häuslicher Verhältnisse, geringer körperlicher
Fehler, und wegen zeitiger Untauglichkeit zur Ersatzreserve
in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen, sowie der Mann—
schaften aus Beilage J (die zur Disposition der Ersatzbehörden
Nachdem die Städte Saarbrücken, St. Johann und
Malstatt-Burbach zu einer Stadtgemeinde mit dem Namen
Saarbrücken vereinigt worden sind (Gesetz vom 29. März
d. Is., Gesetzsammelung S. 17), wird der in dieser Stadt—
gemeinde befindlichen, bisher mit St. Johann⸗Saarbrücken
bezeichneten Königlichen Eisenbahndirektion die Bezeichnung
„Königliche Eisenbahndirektion in Saarbrücken“ beigelegt.
Berlin, den 9. April 1909.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
J. V.: gez. Fleck.
Bekannmachungen
des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
Durch Gefetz vom 29. März d. Is. (Ges.⸗Samml.
Nr. 4 Seite 17) sind die Städte Saarbrücken, St. Johann
und Malstatt⸗Burbach zu einer Stadtgemeinde „Saarbrücken“
mit Wirkung vom 1. April 1909 ab vereinigt worden.
Der Sitz der Verwaltung befindet sich im Stadtbezirk
Saarbrücken-⸗St. Johann (Rathaus).
Trier, den 29. April 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V. Scheuner.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Gemäß dem Erlasse des Herrn Finanzministers vom
19. April 1909 — III 6200 — führt das Zollamt J—
St. Johann Bahnhof künftig die Bezeichnung „Zollamt 1J
Saarbrücken⸗St. Johann Bahnhof.“
Cöln, den 23. April 1909.
Der Präsident der Königlichen Oberzolldirektion.
Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Bekanntmachung.
Das Aushebungsgeschäft für die Landgemein⸗
den des Kreises Saarbrücken wird im laufenden Jahre
nach folgendem Plane an den nachbezeichneten Tagen ab—
gehalten werden: