a) der Blies und deren Zuflüssen,
p) den linksseitigen Zuflüssen der Saar von ihrer
Mündung bis zur Nied einschließlich,
e) der Prims vom Nalbacher Wassermühlenwehr bis
zur Mündung in die Saar,
d) der Kyll vom Deimlinger Mühlenwehr bei Daufen⸗
bach bis zur Mündung in die Mosel,
der Salm vom Wehr der untersten-Wassermühle zu
Clüsserath bis zur Mündung in die Mosel,
der Lieser vom Mühlenwehr zu Mahring bis zur
Mündung in die Mosel,
8) der Dhron vom Wehr der untersten Wassermühle zu
Dhron bis zur Mündung in die Mosel,
b) der Prüm von der massiven Straßenbrücke bei
Irrel bis zur Mündung in die Sauer,
wird zur Erhaltung des Fischbestandes jeder Betrieb der
Fischerei, auch das Angeln mit der Rute, während der
jährlichen Frühjahrsschonzeit vom 10. April, morgens 6
uor bis 9. Juni, abends 6 Uhr, bis auf weiteres hiermit
verboten.
0)
8 2.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Bestimmung
werden, soweit nicht nach den allgemeinen gesetzlichen Vor—
schriften eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis
zu 60 Mk. oder mit Haft bestraft.
Trier, den 31. März 1809.
Der Regierungs-Präsident
Baltz.
Polizeiverordnung.
Auf Grund der 88 6, 12 und 15 des Gesetzes über
die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (G.S. S. 265),
der 88 137, 139 und 140 des Landesverwaltungsgesetzes
vom 30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195), sowie der 88 3 und
5 der Allerhöchsten Verordnung vom 3. Mai 1897 zur
Ausführung des Fischereigesetzes in der Rheinprovinz (G.⸗
S. S. 107) wird vorbehaltlich der nachträglichen Zu—
stimmung des Bezirksausschusses die Polizeiverordnung vom
31. März d. Is. (Amtsbl. S. 125) dahin abgeändert, daß
es im 8 1 unter Buchstabe b anstatt
„den linksseitigen Zuflüssen der Saar von ihrer
heiß Mündung bis zur Nied einschließlich“
eißt:
den linksseitigen Zuflüssen der Saar von Saar—⸗
brücken bis zur Nied einschließlich.
Trier, den 6. April 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
Der bisherige Bauassistentenanwärter Otto Niermann
ist zum Bauassistenten bei der Polizeibauinspektion Saar—
brücken ernannt worden.
Trier, den 3. April 1909.
Der Regierungs⸗Präsident.
J. V.: Schulin.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Beschluß.
Der Vorstand der Handwerkskammer Saarbrücken
hat in seiner Sitzung vom 25. Januar 1909 nach Maß—
gabe der uns in Verfolg der Verfügung der Königlichen
Regierung zu Trier vom 24. Juli 1907 — J. A. 9284 -
und vom 27. September 1907 — J. A. 12005 — zu—
gegangenen tatsächlichen Unterlagen die Höhe des Sim—
plums, nach welchem die einzelenen Gemeinden des
Regierungsbezirks zu den Kosten der Handwerkskammer
beitragen müssen, für das laufende Rechnungsjahr vom
1. April 1909 bis 1. April 1910 auf 12 Mark festgesetzt.
Nachdem die Genehmigung des Haushaltplanes der
Handwerkskammer für 1909/ 10 durch den Herrn Regierungs—
präsidenten erfolgt ist, wird die Veranlagung zu den
Kammerkostenbeiträgen hiernach den einzelnen Gemeinden
durch Vermittelung der Herren Landräte zugehen.
Saarbrücken, den 6. April 1909.
Der Vorstand der Handwerkskammer.
Jul. Niesch, Vorsitzender. Dr. P. Schulz, Syndikus
Saarbrücken, den 19. April 1909.
Der Königliche Landrat, v. Miquel.
—A
Bekanntmachung.
a
Zur Abschätzung der zur Freilegung der Völklingerstraße
in Saarbrücken (Malstatt⸗-Burbach) und der Freilegung der
— ebendaselbst beanspruchten Grundflächen habe ich Verhandlung
au
Dienstag, den 20. April 1909, vormittags 9/2 Uhr
in dem bisherigen Bürgermeistereigebäude in Malstatt-Burbach! anberaumt.
Alle an der Enteignung Beteiligten werden zu der Verhandlung
hierdurch unter der Verwarnung geladen, daß beim Ausbleiben der Ge—
ladenen ohne ihr Zutun die Entschädigung festgestellt uud wegen deren
Auszahlung und Hinterlegung verfügt werden wird. Entichädigung für
Wege und Versäumnis kann nach dem Gesetze nicht gewährt werden.
Soweit die Sachverständigen imstande sein werden, ihr Gutachten in
der Verhandlung abzugeben, wird dieses den Beieiligten sofort in der
Verhandlung oder nach Beendigung der Abschätzung mitgeteilt werden
damit sie Gelegenheit finden, sich über das Gutachten zu äußern.
Trier, den 12. April 1909.
Der Enteignungskommissar,
21 van de Loo, Regierungsrat.
Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Tele—
graphenlinie an dem Gemeindewege von Püttlingen nach der
Ziegelei von Gebr. Eckle Ke Co. liegt bei dem Kaiserlichen
Postamt in Püttlingen (Bez. Trier) vom 19. April ab«
Wochen aus.
Trier, den 15. April 1909.
Kaiserliche Ober⸗Postilirektion.
J. V.: Kloin.
19
Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Tele—
graphenlinie an der Kirchenstraße in Guichenbach liegt be
dem Kaiserlichen Postamt in Guichenbach vom 19. April ab
4 Wochen aus.
Trier, den 16. April 1909.
Raserliche OberPostdirektion.
J. V.: Klein.
Redaktion des nicht-amtlichen Teils, Druck und Verlag von Gebrüder So fer in Saarbrüden