Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Für die gemäß 88 der Anordnungen über die Verfassung und Tätigkeit des Berggewerbegerichts zu Saarbrücken ausscheidenden und
die aus anderen Gründen bereits ausgeschiebenen Beisitzer aus den Arbeitern ist Neuwahl bezw. Erfatzwahl vorzunehmen. Ferner ist für der
neu gebildeten Bezirk Fürstenhausen 1 Beisitzer neu zu wählen. Zu diesen Wahlen wird Termin auf
Mittwoch, den 20. Januar 1909
(für Von der Heydt auf Dienstag, den 19. Januar 1909)
anberaumt. Die einzelnen Steiger(Betriebs,)abteilungen wählen an den hierunter bezeichneten Wahlorten, woselbst die Wählerlisten vom 8. bis
10 Januar offen liegen. Einspruche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit sind bis 12. Januar bei dem Obersteiger GBetriebsführer) unter
Vorlegnung des Knappschaftsbuches anzumelden.
Wahlbezirk
1. Berginspektion III
Von der Heydt
es ist Neuwahl vorzunehmen
für 2 Beisitzer
2. Berginspektion IV
Dudweiler
es ist Neuwahl vorzunehmen
für 1 Beisitzer
3. Berginspektion XI
Camphausen
zs ist Neuwahl vorzunehmen
für 1 Beisitzer, ferner
Ersatzwahl für 1 Beisitzer
1. Hauer
2. Hauer
3. Hauer
4. Hauer
5. Hauer
J. Kammer (Saarbrücken).
Als Beisitzer scheiden aus (sind ausgeschieden):
Fakob Schikowsky aus Kölln (Wahlbezirk Von der Heydt),
Heinrich Klein 6. aus Ueberhofen (Wahlbezirk Von der Heydt),
Karl Koster aus Dudweiler (Wahlbezirk Dudweiler),
Wilhelm Klicker aus Dudweiler (Wahlbezirk Fischbach),
Heinrich Aatz aus Herrensohr (Wahlbezirk Fischbach).
Wahlort
Wahlberechtigte Steiger⸗ oder
Betriebsabteilungen
Hauptgrube
Verleseraum)
Lampennest
Verleseraum'
Kirschheck
Verleseraum)
Amelung
Verleseraum)
Ueber Tage
Tagesteigerbüreau
der Materialienverwaltung)
Skalleyschächte
Verlesehalle, östi. Ecke'
desgl. (westl. Ecke)
Skall eyschächte
(Speisesaal)
Jägersfreude
WVerlesesaal)
Camphausen
Verlesehalle!
Camphausen
(Maschinensteigerbureau
Brefeld
(Zechenhaus)
Brefeld
(Maschinensteigerbureau)
1 Steigerabteilung und M. II Hg.
6 Steigerabteilungen und M. II v.
5 Steigerabteilungen und M. II K. H
4 Steigerabteilungen und M. IIA
Materialienverwaltung,
Oekonomieverwaltung
M. Jund II, Werkstatt und Halde
Steigerabteilungen 1 bis 10
Steigerabteilungen 11 bis 19
Steigerabteilungen 20 bis 27
Zämtliche Arbeiter über und unter Tag
Steigerabteilungen 1 bis 9
Steigerabteilungen 10 bis 15
Steigerabteilungen 1 bis *
Steigerabteilungen 8 bis 12
Wahlzein
2143 bis 312 Uhr
desql.
desgl.
desgl.
desgl
222 bis 4 Uhr
desgl.
desgl.
desgl
185. bis 31/. Uhr
desgl.
desgl.
desgl.
Auszug aus den Auordnungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe über die Verfassung und Tätigkeit
des Berggewerbegerichts zu Saarbrücken vom 17. Mai 1902.
8 6. Zum Mitgliede des Berggewerbegerichts soll nur berufen werden, wer das 30. Lebensjahr vollendet, in dem der Wahl voran—
gegangenen Jahre für sich oder seine Familie Armenunterstützung nicht empfangen oder die empfangene Armenunterstützung erstattet hat.
Desgleichen sollen zu Mitgliedern des Berggewerbegerichts nicht berufen werden Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher
Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind.
Versonen, welche zum Amte eines Schöffen unfähig sind (Gerichtsverfassungsgesetz 88 31, 32), können nicht berufen werden.
8 9p. Zur Teilnahme an den Wahlen sind nur berechtigt solche Arbeiter, welche das 25. Lebensjahr vollendet und im Bezirkt
des Berggewerbegerichts Wohnung oder Beschäftigung haben.
Die im 8 6 Abs. 3 dieser Anordnungen bezeichneten Personen sind nicht wahlberechtigt.
g 183. Die Arbeiter haben ihr Wahlrecht in demjenigen Wahlbezirke auszuüben, in welchem sie zurzeit der Vornahme der Wahl ir
Arbeit stehen. Die von ihnen zu wählenden Beisitzer müssen der Belegschaft des betreffenden Wahlbezirks angehören.
8 17. Personen, welche in die Wahll iste nicht eingetragen sind, sind von der Wahl auszuschließen.
Z 18. das Wahlrecht ist nur in Person und durch Stimmzettel auszuüben, welche handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung
herzustellen sind und nicht mehr Namen enthalten sollen, als Beisitzer in der betreffenden Wahlhandlung zu wählen sind.
Der oberbergamtliche Wahlkommissar:
Hilgeufeldt. Bergrat