II. Fleischpreise in der ersten und
Durch⸗
schnittsprei
KRind
Kalb
im Klein
vVfde.
Namen
der
Städte
a)
in der ersten
Hälfte
des Monats
b)
in der zweiten
Hälfte
des Monats
im
Großhande
Nr.
Keule — Bug
durchschnitt⸗
Bauch licher Ein⸗
heitspreis
Keule Bug
durchschnitt⸗
licher Ein.
— heitspreis
Es koste
Es kosten
100 xg
Trier
a
70
70
80
80
80
20
1
60
60
60
90
30
0
00
C
50
50
60
60
60
60
40
40
30
õ1
61
67
27
t
57
70
72
72
72
72
30
50
70
*
57
60
*
52
z8
52
—*
—
70
ä
66
64
64
64
64
50
50
70
1 70
1 40
40
45
58
*
59
Saarbrücken
o
a
b
160
160
160
150
1
J
St. Johann
Saarlouis.
St. Wendel
Wittlich ..
9
ä
37
7
—
4J
Summe
Durchschnitt
Summe
Durchschnitt F
Trier, den 11. Februar 1909
Der Verein, Jugendfürsorge“ in Plauen i. V. hat ein
Merkblatt über die englische Krankheit (Rachitis) herausgegeben,
das in kurzer und aligemein-verständlicher Fassung
die Entstehung, Erkennung und Verhütung dieser gefährlichen
Kinderkrankheit zutreffend behandelt und geeignet ist, die
Mütter und angehenden Mütter in entsprechender und zweck⸗
mäßiger Weise zu beraten sowie richtige Anschauungen über
diese für die Eutstehung zahlreicher Krüppelgebrechen bedeut⸗
same Erkrankung zu verbreiten.
Das Merkblatt ist von Otto Reis in Plauen i. V.,
Lützewstraße 54, zum Preise von 30 Pfg. füc 10 Stück,
2,50 Mtk. für 100 Stück, 22,50 Mt. für 1000 Srück zu
beziehen.
Trier, den 29. Jannar 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. Ve: Scheuner.
gesetzte Kasse obzuführen, die als uneinziehbar
stellenden Beträge aber zu den vorgeschriebenen
Niederschlagung anzumelden.
Zugleich erinnern wir diejenigen Personen, welche ar
die Koͤniglichen Kassen Zahlungen zu leisten haben, solche
zur Vermeidung von Zwangsmaßregeln rechtzeitig abzuführer
und fordern auch sämtliche Beamten, Ruhegehaltsempfänger
und sonstige Empfangsberechtigte auf, die für das laufend
Rechnungsjahr ihnen zustehenden festen Beträge zur Verfall
zeit bei den betreffenden Königlichen Kassen zu erheben
sowie alle diejenigen, welche bei den uns untergeordneten
Kassen Gebühren für amtliche Verrichtungen zu beziehe
oder Forderungen für Lieferungen u. dgl. zu machen haben
veranlast werden, deren Auszahlung bis spätestens den 10
April d. Is. in vorschriftsmäßiger Weise in Antrag zi
bringen, widrigenfalls die Anweisung derselben bis nack
Beendigung der Kassenabschlußarbeiten des Rechnungsjahre
(18. Mai) ausgesetzt werden muß.
Trier, den 17. Februar 1909.
Bekanntmachung der Königlichen Regierung
Bekauntmachung,
betreffend die Aufräumung der Rückstände vor dem Kassenabschlnsse
des Rechnungsjahres.
Vor dem bevorstehenden Kassenabschlusse des Rechnungs⸗
jahres werden sämtliche zu unserm Geschäftsbereiche gehörenden
Kassen, insbesondere die Kreis- und Forstkassen erinnert, die
etwaigen Einnahme-Rückstände aus früheren Jahren ohne
Verzug und die Gefälle des laufenden Rechnungsjahres zur
Verfallzeit einzuziehen und die erhobenen Beträge an die vor—
—AD
Bekanntmachung.
Im laufenden Jahre wird das Musterungsgeschäf—
für den Kreis Saarbrücken nach folgendem Plane an
den nachbezeichneten Tagen abgehalten werden: