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den Kreis Saarbrücken. —
v r. 48.
Montag, den 29. November
1909.
Bekannmachungen
des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
Nachdem der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz durch
Erlaß vom 23. Juli d. Is. (Nr. 13366) die Erlaubnis er—
teilt hat, zum Besten des Erweiterungbaues der Pfarrkirche
zu Arzfeld, Kreis Prum, im Jahre 1910 eine einmalige
Hauskollekte bei den katholischen Einwohnern der Regierungs
bezirke Aachen, Düfseldorf und Trier abhalten zu lassen,
werden nachstehend die Namen der mit Einsammlung dieser
Kollekte betrauten Personen, soweit der Regierungsbezir!
Trier in Betracht kommt, zur öffentlichen Kenntnis gebracht
1. Tholl Nikolaus aus Arzfeld,
2. Tholl Thomas,
3. Biermann Peter aus Arzfeld
14. Mathony Johann,
5. Krämer Nikolaus, F
b. Mayer Nikolaus ,
7. Mayher Peter
8. Kunsmann Johann aus Arzfeld,
9. Orthmann Peter
10. Weiler Otto aus Burg b. Wittlich,
11. Behres Matthias aus Arzfeld.
Außerdem beteiligt sich Pfarrer Fischer von Arzfeld
an der Einsammlung in den Städten und einigen land—
lichen Teilen des Bezirkes.
Trier, den 12. November 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
Mehr als ein Drittel der Geschäftsinhaber der Gemeinde
Quierschied, Kreis Saarbrücken, hat den Antrag gestellt, in
der genannten Gemeinde für die offenen Verkaufsläden aller
Beschaäftszweige mit Ausnahme der Lebensmittel-, Bäcker-,
Konditor⸗, Metzger⸗, Drogen-, Tabak-, Zigarren- und Friseur—
zeschäfte während des ganzen Jahres mit Ausnahme der—
jenigen Tage, für die eine verlaͤngerte Beschäftigung bis 10
Uhr abends zugelassen ist, sowie namentlich mit Ausnahme
der Grubenzahltage und der Tage vom 10. bis 24. Dezember
inschließlich den Achtuhrladenschluß anzuordnen.
Gemäß 8139 1. der Reichsgewerbeordnung ist zu ermitteln,
ob sich zwei Drittel der Abstimmenden für die Einführung
dieses Ladenschlusses erklären.
Zu dieser Feststellung habe ich den Kön iglichen Regierungs-Afsessr
von Hartmann-Krey zu Saarbrücken zum
Kommissar in Gemäßheit der Bekanntmachung des Herrn
Reichskanzlers vom 25. Januar 1902 (M.-G.-Bl. S. 88)
ernannt.
Trier, den 18. November 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
Des Königs Majestät haben durch Allerhöchsten Erlaß vom
12 Juli d. Is. dem Innungsausschusse der vereinigten Innungen
zu Metz die Erlaubnis zu erteilen geruht, Lose der für die Reichs
sande in drei Serien genehmigten Geldlotterie für den Bau
und die innere Einrichtung des Metzer Gewerbehauses auch
im diesseitigen Staatsgebiet und zwar in der Rheinprovin;
zu vertreiben. Die Zahl der in dieser Provinz abzusetzenden
Lose zum Preise von je 83 Mk. darf zufolge Aulerhöchster Be—
stimmung 12500 Stuͤck in jeder Serie nicht überfchreiten.
Diese Lose müssen vor dem Vertrieb der Königlichen Polizei—
direktion in Coblenz zur Abstempelung vorgelegt werden.
Die Zulassung der Lotterie in Preußen ist ferner an die Be—
dingung geknuͤpft, daß in jedem der drei naͤchsten Jahre nur
zine Serie ausgespielt werden darf. Die Ziehung der ersten
Serie erfolgt am 4. und 5. April 1910 in Metz. Mit dem
Vertrieb der Lose in der Rheinprovinz darf nicht vor dem
13. Januar k. Is. begonnen werden.
Trier, den 12. November 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirks Trier für die Vergütung
verabreichter Fourage maßgebenden Durchschnitte der höchsten Tages—
preise einschließlich eines Aufschlages von fünf vom Hundert
für den Monat Okltober 1909:
—
*
*
*
*
Namen
der Marktorte
bezw.
Lieferungs⸗
verbände.
len
m
Zugehörige
Lieferungs—
verbände
St. Johann⸗
Saarbrücken
2 Saarlouis 18 59164
Saarbrücken
128 8107 Saarlouis
Trier, den 5. Novemer 1909.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: Alsen.